Ein Hallo an alle!
Ich finde keine Antworten im WWW auf meine Fragen...vielleicht hier?
1. Ich beziehe seit diesem Monat eine volle EU-Rente.
2. Ich beziehe auch jetzt eine Betriebsrente.
3. Ich habe weitere Einkünfte aus Vermietung und Kapital.
3. Ich muss mich freiwillig gesetzlich krankenversichern.
4. Meine Ehefrau ist privat krankenversichert.
Meine Frage lautet ganz lapidar: Welche Beitragsbemessungsgrenze ist für die Krankenversicherung maßgeblich? Mit meinen Einkünften und einer evtl. hälftigen Anrechnung des Einkommens meiner Frau komme ich über die volle Beitragsmessungsgrenze für die freiwillige Krankenversicherung.
Stimmt die Aussage, dass die hälftige Beitragsbemessungsgrenze die Obergrenze für die Berechnung der KV bei "EU-Rentnern" darstellt?
Wäre toll, wenn mir hier einer helfen könnte!
Vielen Dank und viele Grüße!
EU-Rente und Höchstbeitrag freiwillige KV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Langsam an.
Dies ist ein Rechexempel.
Als erstes muss man sehen, wie hoch deine sog. Einnahmen zum Lebensunterhalt (Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte) sind.
Dann muss man gucken wie hoch die Einkünfte der privat versicherten Ehefrau sind.
Welcher Einkünfte sind höher (Ehemann oder Ehefrau)?
Dies ist ein Rechexempel.
Als erstes muss man sehen, wie hoch deine sog. Einnahmen zum Lebensunterhalt (Rente, Betriebsrente, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte) sind.
Dann muss man gucken wie hoch die Einkünfte der privat versicherten Ehefrau sind.
Welcher Einkünfte sind höher (Ehemann oder Ehefrau)?
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