Rückforderung v Beiträgen GV aufgrund v Heirat

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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imkelilly
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Beitragvon imkelilly » 12.12.2013, 20:58

Hallo,

ich habe heute meine Einkommensangaben von der TK erhalten und hieraus ergibt sich, dass ich der TK Juni 2011 mitgeteilt hatte, dass ich verheiratet bin und auch das Einkommen meines Mannes auf diesem Bogen eingetragen habe.

Auch in einem Chat mit der TK beststätigte mir ein Mitarbeiter nochmals, dass Sie meinen Namen im JUni 2011 geändert haben. Warum konnte er nicht sagen, da die KOntaktdaten gelöscht worden sind...ist das vielleicht etwas?

Hätte nicht jemand einen Tip , wie ich der DAK in einem Schreiben begründen könnte, dass ich denke, dass die Forderung rechtswidrig ist.

Ich hoffe so einen niedrigeren Vergleich erzielen zu können, die wußten das doch schon die ganze Zeit.

Danke

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.12.2013, 11:41

Nun ja, wenn Du alles angegeben hast, dann liegen sowohl die Voraussetzungen nach § 45 bzw. 48 SGB X für eine rückwirkende höhere Beitragsforderung nicht vor.


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