so ihr Kollegen, dann sagt mir mal, wie ihr den Fall lösen würdet, der mir heute vorgetragen wurde.
Mitglied hat seit 8 Jahren ab 1.1.2006 seine Ehefrau mit in der Familienversicherung.
Nun stellt sich raus, dass seit 1.7.2006 eine Rente der privaten Rentenversicherung von 1.000 EUR monatlich gezahlt wird.
Wurde bisher "vergessen" anzugeben.
FRAGE: zu welchem Tage endet FAMI.
Leistungen wurden in Anspruch genommen.
Für den Fall, dass nunmehr eine Bürgerversicherung angezeigt wird:
Ab wann würdet ihr denn Beiträge nachberechnen.
a) ab 1.4.2007 (wegen Vorsatz)
b) ab Dezember 2009 (normale vierjährige Verjährung)
Wer sonst noch eine tolle Idee hat. Einfach raus damit.
Verjährung 4 Jahre oder bis zu 30 Jahren
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun ja Heinrich, bislang hat sich hier noch kein Sofa gemeldet.
Um jetzt länger als die 4 Jahre zzgl. lfd. Jahr die Beiträge fordern zu können, musst Du dem Kunden "Vorsatz nachweisen können".
D.h., der Kunde hat gewusst, dass die priv. Rentenversicherung Einkommen im Sinne des Steuerrechts (andere brauche hierfür eine Spezialausbildung und können auch nicht) war und auf jeden Fall zum Ausschluss der Familienversicherung führt.
Ihr habt doch noch nicht einmal vernünftige Merkblätter bzw. Infoschreiben. Ich glaube, dass hier ein Vorsatz im Ansatz nicht haltbar ist bzw. würde ich persönlich mit so einer Klamotte nicht losziehen.
Um jetzt länger als die 4 Jahre zzgl. lfd. Jahr die Beiträge fordern zu können, musst Du dem Kunden "Vorsatz nachweisen können".
D.h., der Kunde hat gewusst, dass die priv. Rentenversicherung Einkommen im Sinne des Steuerrechts (andere brauche hierfür eine Spezialausbildung und können auch nicht) war und auf jeden Fall zum Ausschluss der Familienversicherung führt.
Ihr habt doch noch nicht einmal vernünftige Merkblätter bzw. Infoschreiben. Ich glaube, dass hier ein Vorsatz im Ansatz nicht haltbar ist bzw. würde ich persönlich mit so einer Klamotte nicht losziehen.
Hallo Rossi,
so, du kennst die Formulare von Heinrichs Kasse, das ist ja schön und dann wird es auch so sein, oder Heinrich ?.
Steuerrecht würde ich hier nicht ins Feld führen.
Es kommt tatsächlich darauf an wie die Fragebogen bzw. Erklärungen zur Überprüfung der Familienversicherung aufgemacht sind. Also bei den unsrigen wird klar nach allen Einkünften gefragt, und das kann man einmal vergessen, okay, aber immer ??.
Ich würde auch nicht soweit gehen und Vorsatz unterstellen, also nicht auf die 30 Jahre-Frist abzielen. Nein Rossi, auch hier gibt es keinen § von mir.
Gruss
Czauderna
so, du kennst die Formulare von Heinrichs Kasse, das ist ja schön und dann wird es auch so sein, oder Heinrich ?.
Steuerrecht würde ich hier nicht ins Feld führen.
Es kommt tatsächlich darauf an wie die Fragebogen bzw. Erklärungen zur Überprüfung der Familienversicherung aufgemacht sind. Also bei den unsrigen wird klar nach allen Einkünften gefragt, und das kann man einmal vergessen, okay, aber immer ??.
Ich würde auch nicht soweit gehen und Vorsatz unterstellen, also nicht auf die 30 Jahre-Frist abzielen. Nein Rossi, auch hier gibt es keinen § von mir.
Gruss
Czauderna
Nun ja, die Richter betrachten solche Klamotten in der Regel aus der Sicht eines völlig rechtsunkundigen Versicherten.
Dieser rechtsunkundige Bürger muss weder eine Fachausbildung zum Sofa noch zum Steuerfachgehilfen haben.
Der derzeit allgem. Meldebogen vom SpiBu hat nachfolgende Fragen:
Gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge, Betriebsrente, ausländische
Rente, sonstige Renten (monatlicher Zahlbetrag)
Sonstige regelmäßige monatliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (z. B. Bruttoarbeitsentgelt
aus mehr als geringfügiger Beschäftigung, Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen)
Ich denke mal, dass wir uns einig sind. Die Rente ist unter "sonstige Rente" zu sehen.
Aus der Sicht eines Rechtsunkundigen meines Erachtens jedoch mehrdeutig. Wenn dort stehen würde "private Rente", dann wäre es ganz offensichtlich.
Aber jenes steht in dem Fami-Meldebogen eben nicht. Ich hätte echt Probleme hier mit Vorsatz loszuziehen.
Dieser rechtsunkundige Bürger muss weder eine Fachausbildung zum Sofa noch zum Steuerfachgehilfen haben.
Der derzeit allgem. Meldebogen vom SpiBu hat nachfolgende Fragen:
Gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge, Betriebsrente, ausländische
Rente, sonstige Renten (monatlicher Zahlbetrag)
Sonstige regelmäßige monatliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts (z. B. Bruttoarbeitsentgelt
aus mehr als geringfügiger Beschäftigung, Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen)
Ich denke mal, dass wir uns einig sind. Die Rente ist unter "sonstige Rente" zu sehen.
Aus der Sicht eines Rechtsunkundigen meines Erachtens jedoch mehrdeutig. Wenn dort stehen würde "private Rente", dann wäre es ganz offensichtlich.
Aber jenes steht in dem Fami-Meldebogen eben nicht. Ich hätte echt Probleme hier mit Vorsatz loszuziehen.
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