Hallo und guten Tag !
Meine gesetzliche Rente wird in circa 20 Jahren sehr knapp ausfallen, so um die 320,00 Euro, wenn alles gut geht (Teilzeitstelle und 450 Euro - Job mit Aufstockungsbeiträgen).
Wie wäre meine Situation heute bei so einer Konstellation ?
320,00 Euro Rente plus 3.000 Euro Kapitaleinkünfte im Jahr (wenn die Zinsen nicht weiter fallen).
320,00 Euro plus 250,00 Euro = 570,00 Euro
Bekomme ich einen steuerfreien Zuschuss nach § 249 a SGB V ?
Vielen Dank.
Niedrige Rente und Erspartes
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
nicht die Höhe ist hier entscheidend sondern der Status - wenn du dir den § durchliest dann wirst du daraus entnehmen, dass bei einem Pflichtversicherten der Rentenversicherungsträger einen Teil des Krankenversicherungsbeitrages trägt. Wirst du also als Rentner/in mal pflichtversichert werden, dann behält der Rentenversicherungsträger deinen Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Bruttorente ein, ergänzt ihm gemäß § 249a SGB V. um seinen Anteil und führt den Gesamtbeitrag an die Kasse ab.
Solltest du als Rentner/in nicht pflichtversichert werden, z.B. weil du die Vorversicherungszeit (9/10 Regelung) nicht erfüllt hast, dann zahlt dir der Rentenversicherungsträger seinen Anteil als Zuschuss mit der Rente aus.
Gruss
Czauderna
nicht die Höhe ist hier entscheidend sondern der Status - wenn du dir den § durchliest dann wirst du daraus entnehmen, dass bei einem Pflichtversicherten der Rentenversicherungsträger einen Teil des Krankenversicherungsbeitrages trägt. Wirst du also als Rentner/in mal pflichtversichert werden, dann behält der Rentenversicherungsträger deinen Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Bruttorente ein, ergänzt ihm gemäß § 249a SGB V. um seinen Anteil und führt den Gesamtbeitrag an die Kasse ab.
Solltest du als Rentner/in nicht pflichtversichert werden, z.B. weil du die Vorversicherungszeit (9/10 Regelung) nicht erfüllt hast, dann zahlt dir der Rentenversicherungsträger seinen Anteil als Zuschuss mit der Rente aus.
Gruss
Czauderna
Vielen Dank, Czauderna.
Also wenn ich zuerst als Kind gesetzlich mitversichert und dann als Studentin gesetzlich versichert und dann als Teilzeitbeschäftigte gesetztlich versichert gewesen bin (Jahrzehnte lang), und noch nie privat versichert gewesen bin, dann dürfte die Vorversicherungszeit erfüllt sein.
Was mir Sorgen bereitet, ist Folgendes:
In Deutschlandfunk gab es eine Sendung über Leute, die gar nicht versichert sind. Einer davon war ein Kellner, der nur eine Rente von 190,00 Euro hatte und deshalb aus der Krankenversicherung herausgefallen ist.
Blüht mir so etwas Ähnliches in 20 Jahren ?
Soll ich dann 150,00 Euro freiwillig zahlen und einen Zuschuss von der Rentenversicherung beantragen, in Höhe von 320,00 Euro Rente x circa 15 % = 48,00 Euro ?
Dann gehen von den 570,00 Euro 102,00 Euro für die KV drauf.
Also wenn ich zuerst als Kind gesetzlich mitversichert und dann als Studentin gesetzlich versichert und dann als Teilzeitbeschäftigte gesetztlich versichert gewesen bin (Jahrzehnte lang), und noch nie privat versichert gewesen bin, dann dürfte die Vorversicherungszeit erfüllt sein.
Was mir Sorgen bereitet, ist Folgendes:
In Deutschlandfunk gab es eine Sendung über Leute, die gar nicht versichert sind. Einer davon war ein Kellner, der nur eine Rente von 190,00 Euro hatte und deshalb aus der Krankenversicherung herausgefallen ist.
Blüht mir so etwas Ähnliches in 20 Jahren ?
Soll ich dann 150,00 Euro freiwillig zahlen und einen Zuschuss von der Rentenversicherung beantragen, in Höhe von 320,00 Euro Rente x circa 15 % = 48,00 Euro ?
Dann gehen von den 570,00 Euro 102,00 Euro für die KV drauf.
Hallo,
nein, du kannst nach der derzeitigen Rechtslage nicht aus der Krankenversicherung herausfallen.
Was deine Rechnun angeht, so ist diese leider falsch, den der Anteil der Rentenversicherung beträgt keine ca. 15% sondern nur ca 7,3% zzgl. ca. 1% Pflegeversicherung. Ansonsten ist deine Schlussfolgerung korrekt. Als pflichtversicherte Rentnerin
würden dann von 320,00 € Rente ca. 31,00 € von dir selbst zu zahlen sein. In diesem Falle wären die Kapitalerträge beitragsfrei.
Gruss
Czauderna
nein, du kannst nach der derzeitigen Rechtslage nicht aus der Krankenversicherung herausfallen.
Was deine Rechnun angeht, so ist diese leider falsch, den der Anteil der Rentenversicherung beträgt keine ca. 15% sondern nur ca 7,3% zzgl. ca. 1% Pflegeversicherung. Ansonsten ist deine Schlussfolgerung korrekt. Als pflichtversicherte Rentnerin
würden dann von 320,00 € Rente ca. 31,00 € von dir selbst zu zahlen sein. In diesem Falle wären die Kapitalerträge beitragsfrei.
Gruss
Czauderna
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