Hallo zusammen,
ich wurde in der letzte Woche von meiner Krankenversicherung angeschrieben, da diese bei mir zwischen Mitte August und Mitte September 2006 eine Versicherunslücke fetgestellt hat. Jetzt soll ich denen ein Formular ausfüllen und angeben ob ich:
- anderweitig versichert war
- eine freiwillige Versicherung beantrage
- eine Familienversicherung beantrage
- in dem Zeitraum keine andere Versicherung hatte
Da in diesem Schreiben sehr penetrant darauf hingewiesen wird, dass ich ab dem ersten Tag der nicht geklärten Mitgliedschaft Beiträge zahlen muss, möchte ich da jetzt nur ungern was falsches angeben.
Die Sache war wohl so:
Ich war zu der Zeit Studentin und familienversichert. Ich hatte bis Mitte August einen Sommerjob, aufgrund dessen ich wohl aus der familienversicherung geworfen wurde. Mitte September habe ich eine andere Stelle angefangen und zum Ende des Wintersemesters das Studium aufgegeben. Diese ominöse Lücke scheinen die 4 Wochen zwischen dem einen und dem anderen Job zu sein.
Muss ich da jetzt für die 4 Wochen noch Beiträge nachzahlen? Die Versicherungspflich gibt es doch erst seit 2007 und die sprechen ja davon, dass ich eine freiwillige Versicherung beantragen soll.
Die Familienversicherung kann man laut deren Schreiben nur bis zum 25. Lebensjahr beantragen. Könnte ich die ggf. für September noch nutzen, wenn ich im September 25 geworden bin?
Versicherungslücke 2006
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hm, lustig. Hat die Kasse sonst keine anderen Probleme?!
Du hast es richtig erkannt; die komische Versicherungspflicht gibt es erst seit dem 01.04.2007.
Was also in 2006 gewesen ist, spielt keine Rolle.
Es kann natürlich sein, dass Du gerade in diesem Zeitraum Leistungen von der Kasse in Anspruch genommen hast. Dies sollte aber nicht weiter schädlich sein. Denn die Kasse kann heute in 2014 keine Leistungen mehr für 2006 zurückfordern; dies ist verfristet. Die Kasse kann auch heute in 2014 obwohl eine freiw. Kv. angeboten wird, für diese Mitgliedschaft keine Beiträge mehr verlangen. Denn dies ist alles verfristet.
Ich verstehe die Kasse nicht, dass hier für einen Monat im Jahr 2006 herumgebohrt wird.
Du hast es richtig erkannt; die komische Versicherungspflicht gibt es erst seit dem 01.04.2007.
Was also in 2006 gewesen ist, spielt keine Rolle.
Es kann natürlich sein, dass Du gerade in diesem Zeitraum Leistungen von der Kasse in Anspruch genommen hast. Dies sollte aber nicht weiter schädlich sein. Denn die Kasse kann heute in 2014 keine Leistungen mehr für 2006 zurückfordern; dies ist verfristet. Die Kasse kann auch heute in 2014 obwohl eine freiw. Kv. angeboten wird, für diese Mitgliedschaft keine Beiträge mehr verlangen. Denn dies ist alles verfristet.
Ich verstehe die Kasse nicht, dass hier für einen Monat im Jahr 2006 herumgebohrt wird.
Tja, was soll das?!
Ich denke mal reine Beschäftigungstherapie oder vielleicht ein Versuchskaninchen für einen Auszubildenden.
Last und least solltest Du einen geflissentlichen Kurzzeiler an die Kasse senden.
Zitat:
Liebe Kasse; gucken Sie einfach mal in § 25 SGB IV und erklären Sie mir bitte Ihre Vorgehensweise.
Für mich ist die Angelegenheit unter der Beachtung von § 25 SGB IV erledigt.
Haben Sie andere Ideen oder Vorschläge?
Ich bin gespannt!
Ich denke mal reine Beschäftigungstherapie oder vielleicht ein Versuchskaninchen für einen Auszubildenden.
Last und least solltest Du einen geflissentlichen Kurzzeiler an die Kasse senden.
Zitat:
Liebe Kasse; gucken Sie einfach mal in § 25 SGB IV und erklären Sie mir bitte Ihre Vorgehensweise.
Für mich ist die Angelegenheit unter der Beachtung von § 25 SGB IV erledigt.
Haben Sie andere Ideen oder Vorschläge?
Ich bin gespannt!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 11 Gäste