Gruß an die Community,
vielleicht vor der Frage die Infos:
bin 33 und war bis vor 2011 immer in der GKV, nun aber Anfang 2011 Selbständig gewesen und mir eine PKV aufschwatzen lassen, Geschäft ging dann ende 2011 Pleite und anfang 2012 in ALG2 rein, seitdem Arbeitslos (wobei das Amt bis jetzt alle Kosten zahlt).
Jetzt wollte ich mal Fragen ob es einen Weg wieder in die GKV gibt, abgesehen von Sozialversicherungspflichtiger Arbeit.
Auf anhieb würde mir einfallen ALG2 zu "kündigen" und ins Ausland ziehen, nach ein paar Wochen wieder kommen und zur AOK gehen?
oder gibt es sowas wie mindest Auslands-Aufenthaltsdauer?
Ferner laß ich irgendwo, dass man nach 2 Jahren in der PKV wieder zurück in die GKV kann, wenn man vorher immer Gesetzlich Versichert war, aber schätze das ist auch humbug?
Jedenfalls bin ich für jeden Tipp sehr Dankbar!
Zurück in die GKV bei ALG2 bezug
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wenn man privat versichert ist, muss ein Versicherungspflichttatbestand (oder eine Familienversicherung bzw. Mitversicherung beim Ehegatten) eintreten, um wieder in die GKV zurückzukehren.
Auslandsaufenthalt ist nur dann eine Lösung, wenn im EU-Ausland eine gesetzliche Versicherung begründet wird. Sonst gilt bei der Rückkehr wieder der Status "zuletzt privat versichert" und die GKV wird an eine PKV verweisen.
Die angebliche Rückkehrmöglichkeit nach 2 Jahren ist in der Tat ein unwahres Gerücht..
Auslandsaufenthalt ist nur dann eine Lösung, wenn im EU-Ausland eine gesetzliche Versicherung begründet wird. Sonst gilt bei der Rückkehr wieder der Status "zuletzt privat versichert" und die GKV wird an eine PKV verweisen.
Die angebliche Rückkehrmöglichkeit nach 2 Jahren ist in der Tat ein unwahres Gerücht..
Dipling hat geschrieben:Auslandsaufenthalt ist nur dann eine Lösung, wenn im EU-Ausland eine gesetzliche Versicherung begründet wird.
naja also ist es in dem Sinne keine wirkliche Lösung, weil dann die selben Gesetze greifen wie bei uns auch, sprich sobald wieder in Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung --> GKV
wie ist das dann ausserhalb der EU? Wohnsitz abmelden, PKV Kündigen, 3 Monate Urlaub in Nicaragua und wieder hier anmelden in der GKV?
komischerweise finde ich im SGB nichts zum Thema http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/1.html
Aufenthalte außerhalb der EU oder der Schweiz spielen bei Rückkehr für die Zuordnung GKV/PKV keine Rolle, selbst wenn etwa in Nicaragua eine gesetzliche Versicherung zustande gekommen wäre.
Der gesetzliche Hintergrund findet sich in § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ("zuletzt" gesetzlich versichert). Die Umsetzung der Gesetze im einzelnen wird vom GKV-Spitzenverband geregelt.
Dabei werden Vorversicherungen im EU-Ausland und der Schweiz aufgrund europäischer Regelungen ("Gleichstellung") berücksichtigt, aus anderen Staaten jedoch nicht.
Ich kann die Motiviation, in die GKV zu kommen, nicht recht nachvollziehen. Der PKV-Kosten werden vom Jobcenter übernommen, und zumindest der Basistarif (auf den ein Anspruch besteht) bietet die gleichen Leistungen wie die GKV. Ebenso ist ein Verbleib im Normaltarif möglich, soweit die Kosten die des halbierten Basistarifes nicht übersteigen oder die Mehrkosten selbst getragen werden.
Der gesetzliche Hintergrund findet sich in § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ("zuletzt" gesetzlich versichert). Die Umsetzung der Gesetze im einzelnen wird vom GKV-Spitzenverband geregelt.
Dabei werden Vorversicherungen im EU-Ausland und der Schweiz aufgrund europäischer Regelungen ("Gleichstellung") berücksichtigt, aus anderen Staaten jedoch nicht.
Ich kann die Motiviation, in die GKV zu kommen, nicht recht nachvollziehen. Der PKV-Kosten werden vom Jobcenter übernommen, und zumindest der Basistarif (auf den ein Anspruch besteht) bietet die gleichen Leistungen wie die GKV. Ebenso ist ein Verbleib im Normaltarif möglich, soweit die Kosten die des halbierten Basistarifes nicht übersteigen oder die Mehrkosten selbst getragen werden.
Nun ja Dipling; ich kann die Motivation des Posters sehrwohl nachvollziehen wieder in die GKV zu kommen. Er bekommt ne schöne Chipkarte von der Kasse und alles läuft in der Regel ohne viel Probleme.
Der Gedankengang mit der Verlegung des Wohnsitzes außerhalb der EU/EWR ist nicht schlecht.
@Sallly01 wenn dies möglich ist (Wohnsitz außerhalb der EU/EWR) dann funktioniert ein Systemwechsel. Du musst danach dann einfach nur ALG II beantragen und kommst dadurch wieder in die GKV. In § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommst Du nicht hinein; dies ist kein Thema.
Denn zwischen § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V und § 5 Abs. 5a SGB V gibt es gravierende Unterschiede. Bei § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V kommt es auf die "letzte Versicherung" an, während es bei § 5 Abs. 5a SGB V auf die "unmittelbar voherige Versicherung" ankommt. Dort liegen schon Welten dazwischen. Das BSG hat dies im Sommer 2013 näher beleuchtet.
Der Gedankengang mit der Verlegung des Wohnsitzes außerhalb der EU/EWR ist nicht schlecht.
@Sallly01 wenn dies möglich ist (Wohnsitz außerhalb der EU/EWR) dann funktioniert ein Systemwechsel. Du musst danach dann einfach nur ALG II beantragen und kommst dadurch wieder in die GKV. In § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommst Du nicht hinein; dies ist kein Thema.
Denn zwischen § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V und § 5 Abs. 5a SGB V gibt es gravierende Unterschiede. Bei § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V kommt es auf die "letzte Versicherung" an, während es bei § 5 Abs. 5a SGB V auf die "unmittelbar voherige Versicherung" ankommt. Dort liegen schon Welten dazwischen. Das BSG hat dies im Sommer 2013 näher beleuchtet.
Die Abrechnung über Chipkarte ist zwar einfacher. Aber die Mittel, um in die GKV zu gelangen, sind hier unverhältnismäßig.
Das fängt bei vorsätzlich falschen Angaben beim Einwohnermeldeamt und gegenüber der PKV an, denn bei einer von vornherein als nur vorübergehend geplanten Urlaubsreise liegt de facto keine Wohnsitzverlegung vor.
Dann 3 Monate unversichert in Amerika? Falls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wird, stufen Jobcenter bzw. Krankenkasse diese nach Rückkehr als unmittelbar vorhergehende private Versicherung oder formal als "nicht versichert" ein?
Eine auch nur kurzzeitige Jobaufnahme hingegen würde schnell und sicher in die GKV führen.
Das fängt bei vorsätzlich falschen Angaben beim Einwohnermeldeamt und gegenüber der PKV an, denn bei einer von vornherein als nur vorübergehend geplanten Urlaubsreise liegt de facto keine Wohnsitzverlegung vor.
Dann 3 Monate unversichert in Amerika? Falls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen wird, stufen Jobcenter bzw. Krankenkasse diese nach Rückkehr als unmittelbar vorhergehende private Versicherung oder formal als "nicht versichert" ein?
Eine auch nur kurzzeitige Jobaufnahme hingegen würde schnell und sicher in die GKV führen.
Hallo,
da kann ich Dipling nur zustimmen - mann muss sich das einfach nur mal in der Praxis vorstellen. Ein ALG-2-Empfänger meldet sich aus dem ALG-2-Bezug ab, meldet seinen 1. Wohnsitz ab und begibt sich ins Ausland (außerhalb der EU), er wandert quasi aus
(kenne ich eigentlich nur aus dem TV), dort meldet er sich an als Neubürger, um sich dort nach beispielsweise drei Monaten wieder abzumelden, nach Deutschland zurück zu kommen, ALG-2 zu beantragen um dann in die GKV zu können, und das Ganze ohne wirklich überzeugende Begründung !!.
Das ist arbeiten mit mehr als 450,00 € wahrlich die bessere Lösung, vor allem wenn man mal überlegt, dass ein ALG-2 Empfänger nicht unbedingt so einfach mal das nötige Kleringeld hat um sich diesen "Unsinn" leisten zu können.
Gruss
Czauderna
da kann ich Dipling nur zustimmen - mann muss sich das einfach nur mal in der Praxis vorstellen. Ein ALG-2-Empfänger meldet sich aus dem ALG-2-Bezug ab, meldet seinen 1. Wohnsitz ab und begibt sich ins Ausland (außerhalb der EU), er wandert quasi aus
(kenne ich eigentlich nur aus dem TV), dort meldet er sich an als Neubürger, um sich dort nach beispielsweise drei Monaten wieder abzumelden, nach Deutschland zurück zu kommen, ALG-2 zu beantragen um dann in die GKV zu können, und das Ganze ohne wirklich überzeugende Begründung !!.
Das ist arbeiten mit mehr als 450,00 € wahrlich die bessere Lösung, vor allem wenn man mal überlegt, dass ein ALG-2 Empfänger nicht unbedingt so einfach mal das nötige Kleringeld hat um sich diesen "Unsinn" leisten zu können.
Gruss
Czauderna
Erstmal danke für die Antworten
also Persönlich habe ich eh kein Geld um nach Mittelamerika zu Reisen, von den Flugkosten abgesehen, kämen dann noch zich andere Kosten auf einen zu.
Ausserdem wäre es wirklich einfacher in ein reguläres Arbeitsverhältnis zurück zu kehren...übrigens kann man sofort bei Antritt der Arbeit, bzw. nach dem Unterschriebenen Vertrag den wechsel beantragen?
Das stimmt natürlich, nur hatte ich in Erwägung gezogen, vielleicht in nächster Zeit wieder ein Studium anzufangen, und soweit ich weiss kann man als Student auch nicht wechseln. Ergo kein halber Basistarif mehr bei der PKV und zusätzlich der Selbstkostenanteil, der für mich der eigentlich Hauptgrund ist zu wechseln.

also Persönlich habe ich eh kein Geld um nach Mittelamerika zu Reisen, von den Flugkosten abgesehen, kämen dann noch zich andere Kosten auf einen zu.
Ausserdem wäre es wirklich einfacher in ein reguläres Arbeitsverhältnis zurück zu kehren...übrigens kann man sofort bei Antritt der Arbeit, bzw. nach dem Unterschriebenen Vertrag den wechsel beantragen?
Dipling hat geschrieben:Ich kann die Motiviation, in die GKV zu kommen, nicht recht nachvollziehen. Der PKV-Kosten werden vom Jobcenter übernommen, und zumindest der Basistarif (auf den ein Anspruch besteht) bietet die gleichen Leistungen wie die GKV. Ebenso ist ein Verbleib im Normaltarif möglich, soweit die Kosten die des halbierten Basistarifes nicht übersteigen oder die Mehrkosten selbst getragen werden.
Das stimmt natürlich, nur hatte ich in Erwägung gezogen, vielleicht in nächster Zeit wieder ein Studium anzufangen, und soweit ich weiss kann man als Student auch nicht wechseln. Ergo kein halber Basistarif mehr bei der PKV und zusätzlich der Selbstkostenanteil, der für mich der eigentlich Hauptgrund ist zu wechseln.
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