Nicht-EU-Ausländer in GKV / Ehemann in PKV

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wieIstDas
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Nicht-EU-Ausländer in GKV / Ehemann in PKV

Beitragvon wieIstDas » 29.04.2014, 01:24

Hi,

ich hätte mal ne Frage:
Meine Frau kommt aus dem nicht-EU-Ausland (Georgien) und ist nun in Deutschland. Sie möchte nun in die GKV, hat aber bisher noch keine sozialversicherungspflichtige Arbeit. Ihr Aufenthaltstitel ist für drei Jahre gültig. Ich bin allerdings als Student derzeit privat versichert - ich habe aber nicht das Geld um auch sie privat zu versichern.

Da ich deutscher Staatsbürger bin, scheinen sich zumindest die Aufenthaltsrechtsleute, bei denen ich bisher Rat gesucht habe, einig zu sein, dass sie nach §5 Abs. 11 i.V.m. §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versicherungspflichtig ist.

Was die Sache noch etwas komplizierter zu machen scheint ist, dass sie früher bereits in Deutschland war, und damals bereits als Studentin gesetzlich krankenversichert war. Allerdings für weniger als ein Jahr. Sie musste dann zeitweise zurück nach Georgien, da sie kein Aufenthaltsrecht mehr hatte (wir waren damals noch nicht verheiratet). Dort war sie nicht krankenversichert - was da einfach so üblich ist, wer zum Arzt muss, der muss halt Geld haben dort.

Zudem wohnen wir nun in Bayern, meine Frau hatte aber in Berlin studiert (und war demnach auch dort versichert). Der berliner Ableger ihrer Versicherung scheint aber eine andere Versicherung zu sein als der bayrische Ableger. Nun meine erste Frage: an welche Versicherung muss ich mich nun wenden?

Bei der bayrischen Niederlassung wurde mir gesagt, es gibt für sie (neben sozialversicherungspflichtiger Arbeit) nur zwei Möglichkeiten:
1) Sie zahlt für den gesamten Zeitraum in dem sie nicht versichert war (inkl. der Zeit in der sie zwangsweise nicht in Deutschland war) die Beiträge nach oder
2) sie tritt der freiwilligen GKV bei für ca. 160€/Monat, bekommt aber sechs Monate alles Mögliche nicht bezahlt.

Stimmt das? Das scheint mir irgendwie keine sonderlich sinnvolle Regelung zu sein. Andere Krankenkassen bei denen ich gefragt habe, waren eher der Meinung, dass ihre alte Kasse sie wieder ganz normal aufnehmen müsste, aber irgendwie sind sich auch alle nicht ganz sicher - der Fall scheint etwas kompliziert zu sein.

Weiß hier jemand weiter?

Viele Grüße!

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.04.2014, 07:28

Hallo,
ja, in diesem Falle bin auch der Meinung, dass sie bei der alten Krankenkasse wieder versichert werden muss, weil es die letzte Kasse vor ihrem Wegzug aus Deutschland war.
Mein Rat - bei dieser Kasse einen Aufnahmeantrag stellen - wo die Kasse ihren Sitz hat, spielt da keine Rolle.
Der volle Leistungsanspruch beginnt mit dem ersten Tag der Mitgliedschaft - von einer Wartezeit von sechs Monaten ist mir in diesem Zusammenhang nichts bekannt.
Gruss
Czauderna


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