Beitragsschulden bei der GKV, was ist mit den Opfern?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun ja, beim BVerfG ist nichts anhängig hinsichtlich der 5 % Säumniszuschläge.
Guckt ihr hier:
http://www.bverfg.de/organisation/erledigungen_2014.html
Guckt ihr hier:
http://www.bverfg.de/organisation/erledigungen_2014.html
Nun ja
Zitat:
Der Kläger will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Nun ja, hat er denn wirklich das Bundesverfassungsgericht angerufen!?
So etwas ist gar nicht mal so einfach. Denn nicht jeder kann wegen einem Püpschen zum Bundesverfassungsgericht marschieren. Zudem hätte das BSG ggf. diese Klamotte dem Bundesverfassungsgerichts vorlegen können. Genau dies hat das BSG eben nicht gemacht.
Von daher glaube ich, dass der Kläger diesen Schritt eben nicht gemacht hat. So eine Klage ist zudem sehr aufwendig. Ich habe mir mal sagen lassen, dass ca. 30.000,00 € mindestens an Kosten anfallen.
Zitat:
Der Kläger will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Nun ja, hat er denn wirklich das Bundesverfassungsgericht angerufen!?
So etwas ist gar nicht mal so einfach. Denn nicht jeder kann wegen einem Püpschen zum Bundesverfassungsgericht marschieren. Zudem hätte das BSG ggf. diese Klamotte dem Bundesverfassungsgerichts vorlegen können. Genau dies hat das BSG eben nicht gemacht.
Von daher glaube ich, dass der Kläger diesen Schritt eben nicht gemacht hat. So eine Klage ist zudem sehr aufwendig. Ich habe mir mal sagen lassen, dass ca. 30.000,00 € mindestens an Kosten anfallen.
hi,
hier noch mal ein Link zum Urteil:
http://www.aok-business.de/fachthemen/p ... d/5199027/
in der Einführung (erster Absatz), erscheint folgender Satz:
"ein erhebliches, aber sachlich gerechtfertigtes Druckmittel"
Damit sind die 5 % monatlich, 60 % jährlich gemeint. Ist es denn wirklich ein Druckmittel das zur Zahlung führt, oder eher das Sprungbrett welches die Menschen in die Insolvenz führt? Ich glaube eher letzteres, denn wenn schon das Geld für den Beitrag nicht da ist, wo soll der Säumniszuschlag her kommen?
Weiterhin erscheint folgender Satz:
60 Prozent Säumniszuschlag pro Jahr sind ausnahmsweise rechtens
Wenn dem so ist, lieber Rossi, warum hat es der Gesetzgeber denn wieder geändert? Es wird schon einen Grund haben warum das BSG den Fall nicht beim Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, nämlich der das dass ganze Ding denen dann auf die Füße fällt.
Ich bin weiterhin skeptisch...
gruß vom aldi
hier noch mal ein Link zum Urteil:
http://www.aok-business.de/fachthemen/p ... d/5199027/
in der Einführung (erster Absatz), erscheint folgender Satz:
"ein erhebliches, aber sachlich gerechtfertigtes Druckmittel"
Damit sind die 5 % monatlich, 60 % jährlich gemeint. Ist es denn wirklich ein Druckmittel das zur Zahlung führt, oder eher das Sprungbrett welches die Menschen in die Insolvenz führt? Ich glaube eher letzteres, denn wenn schon das Geld für den Beitrag nicht da ist, wo soll der Säumniszuschlag her kommen?
Weiterhin erscheint folgender Satz:
60 Prozent Säumniszuschlag pro Jahr sind ausnahmsweise rechtens
Wenn dem so ist, lieber Rossi, warum hat es der Gesetzgeber denn wieder geändert? Es wird schon einen Grund haben warum das BSG den Fall nicht beim Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, nämlich der das dass ganze Ding denen dann auf die Füße fällt.
Ich bin weiterhin skeptisch...
gruß vom aldi
ich glaube es wird nichts weiter passieren, erledigt ist das Thema jedoch nicht. Ich glaube das so etwas erst dann aufgehoben werden kann wenn alle betroffenen entschädigt werden.
Das wird aber mit Sicherheit nicht passieren...
Man wird es verschleiern, so wie man es bei Behandlungsfehlern durch Ärzte macht...die Allgemeinheit wird es schon tragen.
Wo ist hier eigentlich die Durchgriffshaftung gegenüber den KK Mitarbeitern? Bei GMBHs gibt es das ja auch...
Ihr steht genauso in der Haftung wie eure vorgesetzten.
mfg Aldi
Das wird aber mit Sicherheit nicht passieren...
Man wird es verschleiern, so wie man es bei Behandlungsfehlern durch Ärzte macht...die Allgemeinheit wird es schon tragen.
Wo ist hier eigentlich die Durchgriffshaftung gegenüber den KK Mitarbeitern? Bei GMBHs gibt es das ja auch...
Ihr steht genauso in der Haftung wie eure vorgesetzten.
mfg Aldi
aldi110 hat geschrieben:ich glaube es wird nichts weiter passieren, erledigt ist das Thema jedoch nicht. Ich glaube das so etwas erst dann aufgehoben werden kann wenn alle betroffenen entschädigt werden.
Das wird aber mit Sicherheit nicht passieren...
Man wird es verschleiern, so wie man es bei Behandlungsfehlern durch Ärzte macht...die Allgemeinheit wird es schon tragen.
Wo ist hier eigentlich die Durchgriffshaftung gegenüber den KK Mitarbeitern? Bei GMBHs gibt es das ja auch...
Ihr steht genauso in der Haftung wie eure vorgesetzten.
mfg Aldi
Hallo,
das kannst du sicher beweisen und mal ein Beispiel dafür geben ??.
jeder Mensch muss für seine "Taten" haften, das dürfte unbestritten sein, aber das meintest du sicher nicht, oder ?
Gruss
Czauderna
-
- Postrank1
- Beiträge: 5
- Registriert: 16.04.2014, 10:56
Hallo, ihr könnt diskutieren wie ihr wollt über die 5% Regelung aber diese war leider rechtens. Was ich aber wirklich schlimm finde, ist, wie die Kassen, bei mir die TK mit ihren Kunden umgeht. Ich konnte auch durch Selbstständigkeit nicht mehr bezahlen, hab dann ab 2012 in unzähligen Versuchen es nicht geschafft, mit diesem arroganten Verein eine Ratenzahlung zu vereinbaren, hab zufällig dann schriftlich erfahren, dass ich 4 Jahre!!!! zu unrecht im Nottarif war, aber die vollen Rückstände bezahlen soll. Freundlicherweise wurde mir angeboten, ich könnte ja alte Arztrechnungen einreichen. Im Dezember 2013 kamen immer noch Vollstreckungen mit 5% Säumniszuschlägen. Jetzt habe ich offiziell Amtspflichtverletzung beim Bundesversicherungsamt eingereicht, Einschreiben an den Vorstand der TK und Kopie an die Bildzeitung geschickt. Ebenfalls liegen alle Unterlagen beim Anwalt auf Schadensersatz, der sich bis jetzt auf zirka € 23.500.- beziffert.
Meine Erfahrung: Gesetzliche Krankenkassen fühlen sich unantastbar, arrogant und haben überhaupt kein Interesse an ihren Mitgliedern.
Meine Erfahrung: Gesetzliche Krankenkassen fühlen sich unantastbar, arrogant und haben überhaupt kein Interesse an ihren Mitgliedern.
Hallo,
"Meine Erfahrung: Gesetzliche Krankenkassen fühlen sich unantastbar, arrogant und haben überhaupt kein Interesse an ihren Mitgliedern."
hm, habe ich da etwas überlesen - berichtet hast du doch wohl nur von deinen Erfahrungen mit einer Kasse - was war den mit den anderen 133
Kassen ?
Gruss
Czauderna
"Meine Erfahrung: Gesetzliche Krankenkassen fühlen sich unantastbar, arrogant und haben überhaupt kein Interesse an ihren Mitgliedern."
hm, habe ich da etwas überlesen - berichtet hast du doch wohl nur von deinen Erfahrungen mit einer Kasse - was war den mit den anderen 133
Kassen ?
Gruss
Czauderna
Nachzahlung Tk
Hallo, ich muss auch ca. 4200 Euro nachzahlen. Ich hab seit 2010 Abi am Kolleg nachgemacht. Da Bafög nicht rausreichend war und ich Mutter einer Tochter bin , stand mir zusätzlich AlG 2 zu, also Alleinerziehendenzuschlag ,Mietanteil und Regelsatz für meine Tochter. Ich hab mich beim Bafögamt wegen der KV informiert. Mir wurde dort gesagt, solange ich ALG 2 zusätzlich bekomme, zahlen die meine KV. Ich habe drei Jahre später also 2013 Abi gemacht und dann sofort gearbeitet und war dann ja sowieso pflichtversichert über den Arbeitgeber. Im März 2014 bekam ich Post von der Tk und ich musste Auskunft über mein Einkommen vom 2010 -2013 machen. Dies tat ich auch und so schickte ich ihnen meine Bafög und Alg 2 Bescheide. Tk hat mit der Arge telefoniert und so kam raus , das die Arge mich 2013 abgemeldet hat , was ja auch ok ist , aber sie haben seit 2011 keine Beträge mehr bezahlt. Ich wurde weder von der Arge , noch von der TK darüber informiert , dass ich garnicht krankenversichert bin. Man kann doch davon ausgehen, das die Arge der Tk bescheid sagen muss , das ich kein Anspruch mehr auf Kv Beträge habe und die Tk oder auch die Arge hätte mich über die Nicht -Zahlung in Kenntnis setzen. So hätte ich beim Bafögamt die Kv Beträge beantragen können und müsste jetzt nicht 4200 Euro nachzahlen. Vorallem verdiene ich jetzt zu wenig um die summe auf einmal bezahlen zu können. Läßt sich die TK ggf auf Ratenzahlung in Höhe von 50 Euro monatlich ein? Hat da jemand Erfahrungen oder hat einen guten Rat für mich ? Gern auch über PN hier!
LG Chelley
LG Chelley
Hallo,
es gibt ein Meldeverfahren (DÜBACK), womit das Job-Center der Krankenkasse sowhol den Beginn als auch das Ende der Beitragszahlung meldet. So, wie geschildert vermute ich, dass seinerzeit die Abmeldung, aus welchen Gründen auch immer, der Beitragszahlung der Krankenkasse nicht gemeldet wurde, also die Kasse gar nicht wusste, dass keine Beiträge mehr durch das Job-Center gezahlt wurde. Wenn es so war, dann ist die Kasse außen vor. Das Job-Center muss dir erklären können, warum man dir Leistungen aber keine Krankenversicherung bewilligte - hast du einen Leistungsbescheid von damals, da müsste doch etwas zur Krankenversicherung drinne stehen.
Hat dagegen das Job-Center damals die Abmeldung vorgenommen bei der Kasse und diese hat das nicht beachtet, dann kann die Kasse zwar auf Durchführung der rückwirkenden Versicherung, also deiner Beitragspflicht bestehen, schließlich hat sie das Risiko der Krankenversicherung getragen, allerdings würde ich dir hier auch zum Widerspruch raten. Meiner Meinung nach steht und fällt aber alles mit dem was das Job-Center dir geschrieben oder auch nicht geschrieben hat, damals.
Gruss
Czauderna
es gibt ein Meldeverfahren (DÜBACK), womit das Job-Center der Krankenkasse sowhol den Beginn als auch das Ende der Beitragszahlung meldet. So, wie geschildert vermute ich, dass seinerzeit die Abmeldung, aus welchen Gründen auch immer, der Beitragszahlung der Krankenkasse nicht gemeldet wurde, also die Kasse gar nicht wusste, dass keine Beiträge mehr durch das Job-Center gezahlt wurde. Wenn es so war, dann ist die Kasse außen vor. Das Job-Center muss dir erklären können, warum man dir Leistungen aber keine Krankenversicherung bewilligte - hast du einen Leistungsbescheid von damals, da müsste doch etwas zur Krankenversicherung drinne stehen.
Hat dagegen das Job-Center damals die Abmeldung vorgenommen bei der Kasse und diese hat das nicht beachtet, dann kann die Kasse zwar auf Durchführung der rückwirkenden Versicherung, also deiner Beitragspflicht bestehen, schließlich hat sie das Risiko der Krankenversicherung getragen, allerdings würde ich dir hier auch zum Widerspruch raten. Meiner Meinung nach steht und fällt aber alles mit dem was das Job-Center dir geschrieben oder auch nicht geschrieben hat, damals.
Gruss
Czauderna
Danke für die schnelle Antwort. Wie gesagt, ich habe von der Arge keine Info bekommen, dass ich keine Kv mehr über die beziehe.Das Jobcenter wird doch eh alle Schuld von sich weisen. Ich werde die 4200 Euro nicht auf einmal zahlen können, da ich nur etwa 1050 Euro netto verdiene. Kann man mit der Tk reden und eine Ratenzahlung vereinbaren. Ich hab gelesen, dass die nur 6 Monatraten gewähren, aber ich hab keine 700 Euro im Monat übrig und ein Kredit bekomme ich schonmal garnicht. ich würde ja zahlen und wenn sie mir die Raten über längere Zeit gewähren, aber man zahlt durch die Zinsen wahrscheinlich ein Leben lang. Ich hab auch gelesen, solange man Schulden bei der KK hat , bekommt man nur "Notversorgung "? Was darf man darunter verstehen? Darf ich nur zum Doc , wenn lebensgefahr besteht?
Das Problem ist, dass sich BAföG-Bezug (oder überhaupt eine dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung) und ALG2 in der Regel ausschließen. Werden doch ergänzende Leistungen des Jobcenters nach § 27 Abs. 2 SGB II gewährt, gelten diese formal nicht als ALG2 - und damit bestand vermutlich keine Versicherungspflicht als ALG2-Empfänger bzw. keine Beitragszahlung durch das Jobcenter..
Aus meiner Sicht hätte das BAföG-Amt stattdessen einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen gewähren müssen.
Jedenfalls ist hier etwas über Jahre hinweg ganz falsch gelaufen.
So schnell kommt es bei Rückständen übrigens nicht zu einer Notversorgung. Erstmal müsste die Kasse das Ruhen der Leistungen feststellen. Leistungen für Notfälle wie Schmerzen usw. wären trotz Ruhen weiterhin abgedeckt.
Und im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung besteht sofort voller Leistungsanspruch.
Aus meiner Sicht hätte das BAföG-Amt stattdessen einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen gewähren müssen.
Jedenfalls ist hier etwas über Jahre hinweg ganz falsch gelaufen.
So schnell kommt es bei Rückständen übrigens nicht zu einer Notversorgung. Erstmal müsste die Kasse das Ruhen der Leistungen feststellen. Leistungen für Notfälle wie Schmerzen usw. wären trotz Ruhen weiterhin abgedeckt.
Und im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung besteht sofort voller Leistungsanspruch.
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