Ehemaliger Beamter - jetzt Privatwirtschaft - GKV oder PKV?

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FW_2014
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Ehemaliger Beamter - jetzt Privatwirtschaft - GKV oder PKV?

Beitragvon FW_2014 » 25.06.2014, 14:41

Hallo zusammen,
ich weiß, dass dieser Post doppelt vorhanden ist; sorry hierfür. War mir aufgrund des Sachverhalts nicht sicher, wo genau ich ihn hinpacken soll. Also folgende Lage:
Ich bin 29 Jahre alt und seit Juli 2010 Beamter und somit PKV versichert. Ab Oktober 2014 werde ich in die Privatwirtschaft wechseln und falle zunächst knapp unter die Einkommensgrenze. Somit wäre ein Wechsel (zurück) in die GKV schon mal rein rechtlich nicht unmöglich,oder?!
Die Wahrscheinlichkeit, das ich in den nächsten 2-3 Jahren jedoch wieder über die Grenze kommen werde, ist durchaus hoch. Und als weitere Info vllt. noch dazu, meine Freundin (Frau) ist Lehrerin und somit PKV.

Meine Frage ist nun: Welche Szenarien machen für mich (bzw. für die baldige Familie) am meisten Sinn? Sollte ich jetzt erst wieder zurück in die GKV, um dann in 2-3 Jahren vielleicht wieder in die PKV? Oder doch ganz in der PKV bleiben trotz (momentaner) Unterschreitung der gesetzlichen Grenzen?

Ich weiß, dass es sich hierbei um keine einfache Frage handelt, die man so eben pauschal beantworten kann. Wäre trotzdem sehr dankbar für (durchaus auch) verschiedene Meinungen...

Dipling
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Beitragvon Dipling » 26.06.2014, 13:10

Der Wechsel in die GKV bei Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs unterhalb der JAEG ist zwingend. Die PKV parallel weiterzuführen macht m.E. wenig Sinn, zumal es sich wahrscheinlich um einen Beihilfetarif handelt.

Wenn später eine Rückkehr in die PKV erfolgen soll, bietet sich eine Anwartschaft an, diese kostet nur einen Bruchteil der regulären Prämie (aber Umstellung von Beihilfe- auf Normaltarif beachten).

Wenn mit "Familie" auch Kinder gemeint sind, hat ein Verbleib in der GKV den Vorteil der beitragsfreien Mitversicherung des Nachwuchses, sofern das Einkommen der Ehefrau die JAEG nicht übersteigt oder die eigenen Einkünfte höher als die der Ehefrau sind. Wenn es bei "Freundin" (also ohne Heirat) bleibt, gilt diese Bedingung nicht.

FW_2014
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Beitragvon FW_2014 » 27.06.2014, 08:04

Also muss ich definitiv zwingend in die GKV? Aber man kann sich doch von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?! Ich weiß, dass das eine durchaus fundamentale Entscheidung sein kann. Oder geht das nur, wenn ich über der JAEG liege und trotzdem GKV bleiben möchte?!

Mir ist klar, dass ohne meinen Beamtenstatus (plus somit PKV) es außer Frage stehen würde, ob ich GKV wäre. Allerdings dürfte die PKV doch stark daran interessiert sein, mich zu halten, wenn ich schon mal da bin und in Aussicht steht bald wieder über der JAEG zu liegen? Oder ist das zu naiv gedacht von mir...?

PKV parallel weiterführen macht natürlich (finanziell) keinen Sinn; außer eben mit Anwartschaft.

Letztendlich gibt es doch nur zwei Szenarien oder übersehe ich noch was:
a) Ab in die GKV, PKV per Anwartschaft weiterführen, bei Überschreitung der JAEG dann halt zurück in die PKV.
b) Falls möglich(!) von Krankenversicherungspflicht befreien und in PKV bleiben mit Basis-/Standard-/Grundtarif. Bei Überschreitung der JAEG dann wieder "Normaltarif". Wobei ich vermute, dass dies unterm Strich durchaus teurer sein könnte als Variante a)

By the Way: Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich auf keinen Fall in die GKV will. Mir geht es auch nicht darum 5 oder 10€ zu sparen. Ich hätte gern eine Lösung, die sowohl finanziell als auch versicherungstechnisch kein Drahtseilakt ist...

Dipling
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Beitragvon Dipling » 28.06.2014, 10:05

Wird eine sozialversicherungspflichtiger Job aufgenommen und die JAEG (2014 53550 EUR pro Jahr / 4462,50 EUR pro Monat) nicht überschritten, bedeutet das Versicherungspflicht in der GKV. Davon gibt es zwar Ausnahmen (hauptberufliche Selbständigkeit, unter weiteren Voraussetzungen Alter ab 55 Jahren), aber die treffen hier ja nicht zu.

Würde die JAEG bei Jobaufnahme (oder einem Arbeitgeberwechsel) bei vorausschauender Betrachtung für 12 Monate überschritten, bestünde von vornherein Versicherungsfreiheit und man müsste in PKV bleiben - dürfte also gar nicht in die GKV wechseln, außer bei Erstbeschäftigung im Inland.

Bei einem Einstiegsgehalt unterhalb der JAEG aber bleibt nur Alternative a).
"Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt."
Mit anderen Worten: Der Wechsel in die PKV ist bei Überschreiten der JAEG im laufendem Beschäftigungsverhältnis nur verzögert möglich. Die JAEG passt sich jährlich der allgemeinen Gehaltsentwicklung an, steigt also in der Regel, was den Wechsel in die PKV erschwert.


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