Hallo,
ich werde in den kommenden Monaten nach meinem Studium freiberuflich arbeiten. Dies wird möglicherweise meine einzige, zumindest meine Haupterwerbquelle sein. Ich möchte mich in der GKV versichern.
Ich hatte gehofft, anfangs mit Mindesteinnahmen von 816,67 € eingestuft zu werden. Links wie der folgende weisen aber darauf hin, dass das wohl nur geht, wenn man nebenberuflich selbstständig/ freiberuflich tätig ist. Stimmt das definitiv?
http://www.ratgeber-e-lancer.de/090203.html
Dann würde ich bei Mindesteinnahmen von 1.837,50 € eingestuft und dürfte immer mindestens ca. 250 Euro/ Monat in die GKV zahlen, selbst wenn ich in einem Monat z.B. nur 600 Euro verdiene, wenn ich das richtig sehe. Gibt es da keine Ausweichmöglichkeit?
Nehmen wir mal an, ich würde einem Minijob für 400 Euro/ Monat nachgehen und mit meiner freiberuflichen Tätigkeit z.B. anfangs nur 200-300 Euro/ Monat verdienen, könnte ich dann die Mindesteinnahmen von 816,67 € für mich geltend machen?
Freiberufliche Tätigkeit=Haupttätigkeit - immer 1.837,50
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Es kommt einzig und allein darauf an, wie Du dich in die Selbständigkeit einbringst. Also die Anzahl der Arbeitstunden wöchentlich und die sog. wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen vertreten die Auffassung, wenn Du mindestens 18 Stunden wöchentlich für die selbständige Tätigkeit aufwendest, dann bist Du hauptberuflich selbständig. Wenn Du bspw. einen Mitarbeiter angestellt hast, dann wird auch von einer Hauptberuflichkeit ausgegangen. Oder wenn Du ein Geschäft hast und dieses ist mehr als 18 Stunden in der Woche geöffnet, dann ebenfalls. Der Gewinn aus dieser Tätigkeit ist nebensächlich.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen vertreten die Auffassung, wenn Du mindestens 18 Stunden wöchentlich für die selbständige Tätigkeit aufwendest, dann bist Du hauptberuflich selbständig. Wenn Du bspw. einen Mitarbeiter angestellt hast, dann wird auch von einer Hauptberuflichkeit ausgegangen. Oder wenn Du ein Geschäft hast und dieses ist mehr als 18 Stunden in der Woche geöffnet, dann ebenfalls. Der Gewinn aus dieser Tätigkeit ist nebensächlich.
Wenn man so wenig Einnahmen hat kann man ja kaum 18 h arbeiten.
Ehrlich? Es soll ja auch Leute geben, die rund um die Uhr selbständig arbeiten und fast nix verdienen, oder?!?
Ob das die Krankenkasse nicht prüfen kann, weiss ich nicht. Es gibt schon Konstellationen, wo eine hauptberufliche Selbständigkeit unterstellt werden kann. Nehmen wir mal an, man hat nen Laden und dieser ist 45 Stunden in der Woche geöffnet; man verdient im Monat aber nur 350,00 Euro!! Ferner gehen die KV´s von einer hauptberuflichen Selbständigkeit aus, wenn jemand mindestens 1 Beschäftigten hat.
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