Gewerbe abmelden, Familienversicherung, Einkünfte lfds. Jahr

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Günther B
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Gewerbe abmelden, Familienversicherung, Einkünfte lfds. Jahr

Beitragvon Günther B » 14.04.2014, 15:52

Werte Forengemeinde, ich benötige Hilfe bei nachfolgend beschriebener Problemstellung.

Jemand meldet sein Gewerbe ab und möchte sich beim Partner in der GKV versichern lassen.
Das Gewerbe wird mit Stichtag 30. Juni 14 abgemeldet. Im Zeitraum 1.1.14 - 30.06.14 wurden Einkünfte erwirtschaftet die im dazugehörigen Steuerbescheid festgestellt würden.

Vom 1.07.14 - 31.12.14 würde keine weiteren Einfünfte mehr erzielt werden.

Zur regelmäßigen Überprüfung der GKV, zum Einkommen der Versicherten, wird der aktuelle Steuerbescheid, der im Juli erlassen wird, übersandt.

Problemstellung:

Dieser aktuelle, aber, dass Vor- oder Vorvorjahr betreffende Steuerbescheid, weist Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb und weitere Einkünfte aus.

Der das betreffende Jahr zu erlassende Steuerbescheid wird im darauffolgenden Jahr ebenfalls im Juli erlassen werden und wird Einkünfte feststellen. Zu welchem Zeitpunkt, im betreffenden Jahr, diese erzielt wurden ist regelmäßig nicht ersichtlich.

Annahme:

Die Aufgabe der Selbständigkeit befähigt den oder die unter 55 jährige(n) Partner(in) in der GKV des oder der Partners oder Partnerin ab dem 1.07.2014 aufgenommen zu werden. Einkünfte, ab dem 1.07.2014 würden nicht erzielt werden.

Dem gegenüber stehen die zu erlassenden Steuerbescheide, aus dem Vorjahr und dem laufenden Jahr, mit Einkünften.

Interessant ist vor allem der zukünftige Steuerbescheid, der Gewinne aufweisen wird, die im betreffenden Jahr, vor Aufgabe der selbständigen Tätigkeit erwirtschaftet wurden.

Fragestellung:

Wie gehen die GKV in diesem, doch sehr häufigen, fiktiven Fall vor?

Wird der aktuelle, das Vorjahr betreffende Steuerbescheid schon zum Ausschluss aus der Familienversicherung führen.

Führt der zukünftige, dass betreffende Jahr, zu erlassende Steuerbescheid zu einem dann nachträglichen Ausschluss bzw. sogar zu einer Nachzahlung?

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Zuletzt geändert von Günther B am 15.04.2014, 06:18, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 14.04.2014, 16:08

Hallo,
ich kenne es nur so, wenn verbindlich die selbständige Tätigkeit zum 30.06.2014 aufgegeben wird und ab 01.07.2014 keine Einnahmen mehr erzielt werden, dann wird auch die Familienversicherung ab dem 01.07.2014 durchgeführt. Die Kasse legt (wenn überhaupt der Einkommensteuerbescheid für 2014 noch angefordert wird), die dort genannten Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit auf die Zeit vom 01.01. - 30.06.2014 um.
Gruss
Czauderna

Günther B
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Beitragvon Günther B » 14.04.2014, 18:04

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich kenne es nur so, wenn verbindlich die selbständige Tätigkeit zum 30.06.2014 aufgegeben wird und ab 01.07.2014 keine Einnahmen mehr erzielt werden, dann wird auch die Familienversicherung ab dem 01.07.2014 durchgeführt. Die Kasse legt (wenn überhaupt der Einkommensteuerbescheid für 2014 noch angefordert wird), die dort genannten Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit auf die Zeit vom 01.01. - 30.06.2014 um.
Gruss
Czauderna


Danke für deine rasche Antwort.

Günther B
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Beitragvon Günther B » 14.04.2014, 20:14

Würde die PKV eine Kündigung des Vertrages bei Eintritt in die Familienversicherung akzeptieren? Erfolgt nach Gewerbeabmeldung und bei Eintritt in die FamV. eine Statusfeststellung durch die GKV?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 14.04.2014, 21:39

Günther B hat geschrieben:Würde die PKV eine Kündigung des Vertrages bei Eintritt in die Familienversicherung akzeptieren? Erfolgt nach Gewerbeabmeldung und bei Eintritt in die FamV. eine Statusfeststellung durch die GKV?

Hallo,
ich bin kein PKV-Experte, meine aber, dass in diesem Fall die PKV nicht auf die Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist bestehen wird. Dazu sollte aber ein anderer Experte etwas genaueres wissen.
Ich glaube auch nicht, dass die GKV-Kasse in diesem Fall eine Statusfeststellung machen wird - für sie zählt der Antrag auf Familienversicherung ab dem Stichtag und die Erklärung, dass über keine Einnahmen verfügt wird.
Noch etwas, in deinem Eingangsbeitrag schreibst du von "Partnerin" - es handelt sich doch um deine Ehefrau ?.
Gruss
Czauderna

Günther B
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Beitragvon Günther B » 15.04.2014, 10:15

Czauderna hat geschrieben:
Günther B hat geschrieben:Würde die PKV eine Kündigung des Vertrages bei Eintritt in die Familienversicherung akzeptieren? Erfolgt nach Gewerbeabmeldung und bei Eintritt in die FamV. eine Statusfeststellung durch die GKV?

Hallo,
ich bin kein PKV-Experte, meine aber, dass in diesem Fall die PKV nicht auf die Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist bestehen wird. Dazu sollte aber ein anderer Experte etwas genaueres wissen.
Ich glaube auch nicht, dass die GKV-Kasse in diesem Fall eine Statusfeststellung machen wird - für sie zählt der Antrag auf Familienversicherung ab dem Stichtag und die Erklärung, dass über keine Einnahmen verfügt wird.
Noch etwas, in deinem Eingangsbeitrag schreibst du von "Partnerin" - es handelt sich doch um deine Ehefrau ?.
Gruss
Czauderna


Ja, genau, meine Ehefrau ist angestellt und bei der GKV versichert.

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Beitragvon Umleter » 03.06.2014, 19:58

Hallo,

Der Fall ist doch eher komplex. Hast Du schon mal versucht bei der Versicherung selbst direkt zu fragen? Du musst ja nicht gleich preisgeben das Du das willst nur mal hinterfragen wie das so abläuft.

Grüße

GS
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Der Fall ...

Beitragvon GS » 04.06.2014, 19:55

... liegt klar auf der Hand.

Vorausgesetzt, es kommt so wie beschrieben, entsteht ab 1.7. Anspruch auf Familienversicherung in der Kasse der Ehefrau.

Mit der Fami-Bestätigung seitens der Kasse im Gepäck kann Günther seine PKV-Vollversicherung zum 30.6.2014 kündigen, notfalls auch rückwirkend im Juli oder August.

Doch schon vorher sollte er seine PKV konsultieren, nicht zuletzt wegen der Frage "Gleichzeitiger vorteilhafter Wechsel von der Voll- in eine Zusatzversicherung" just zum 1.7.2014. Ein Punkt, den er natürlich besser mit ihr als ohne sie oder gar gegen sie regelt.

Grüße von
Gerhard

P.S. Weiter vorausgesetzt, Günther ist zum fraglichen Zeit noch kein Witwer und wohnsitzt auch noch in der Bunzreplik ...

Günther B
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private Einkünfte

Beitragvon Günther B » 18.07.2014, 19:54

Hallo, ich habe nun mein Gewerbe abgemeldet und bin nun auch seit Anfang Mai familienversichert.

Ich habe bis zum Stichtag der Gewerbeabmeldung Einkünfte aus Gewerbe und auch aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Irgendwann wird ja wieder der Fragebogen zur Familienversicherung versendet. Hier wird ja dann auch bestimmt wieder der Einkommensteuerbescheid verlangt. Werden mir hier die privaten Erlöse, die ich bis zum Stichtag eingenommen habe, zur Falle?

Gruß, Günther

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 18.07.2014, 20:40

Hallo,
wenn unter "Erlöse" Kapitalerträge zu verstehen sind, dann ja, denn diese werden auf das gesamte Jahr verteilt. Handelt es sich dagegen um Einnahmen aufgrund der selbständigen Tätigkeit, dann grundsätzlich nein, es sei denn, diese sind nach dem Beginn der Familienversicherung regelmäßig geflossen, aber das geht wohl aus einem Steuerbescheid nicht hervor.
Gruss
Czauderna

Günther B
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Beitragvon Günther B » 18.07.2014, 20:57

Das bedeutet, ich bin momentan eigentlich nicht familienversichert? Was kann ich nun machen um die Sache gerade zu biegen?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 19.07.2014, 11:51

Günther B hat geschrieben:Das bedeutet, ich bin momentan eigentlich nicht familienversichert? Was kann ich nun machen um die Sache gerade zu biegen?


Hallo,
bedeutet das, dass du seit Mai monatliche Einkünfte über 385,00 € hast ?.
Wenn ja, dann hast du tatsächlich ein Problem weil dann die Familienversicherung wirklich nicht geht - da bleibt dir nur der Weg dich als Sonstiger freiwillig zu versichern und dann bist du mit mindestens 150,00 €
dabei.
Gruss
Czauderna

Günther B
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Beitragvon Günther B » 19.07.2014, 16:45

Ja, ich habe im Januar private Erlöse aus einem Verkauf, die in meiner Einkommensteuererklärung als "Erlöse aus privaten Veräußerungsgeschäften" ausgewiesen werden. Ja wenn man die auf 12 Monate umverteilt sind es mehr als 385 Euro. Wäre es ein Weg mich zügig über 450 Euro anstellen zu lassen?

Dipling
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Beitragvon Dipling » 19.07.2014, 18:35

Ein Job mit mehr als 450 Gehalt ist eine Möglichkeit, um die mindestens ca. 150 EUR der freiwilligen Versicherung künftig einzusparen.

"Erlös" ist missverständlich: Zu versteuern und damit für die Kasse relevant ist nur der Überschuss, d.h. Erlös abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten. Und auch das nur wenn die "Spekulationsfrist" von einem Jahr bzw. 10 Jahren bei Grundstücken nicht überschritten wurde.

Günther B
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Beitragvon Günther B » 20.07.2014, 14:17

Eine Steuerrückerstattung wäre dann vermutlich auch Einkommen, die zum Wegfall der FamV. führen würde?


Ich habe nun Erlöse privater Herkunft, die Einkommen sind und kann doch aber noch gar nicht wissen wie hoch die letztendlich genau ausfallen. Das rechnet ja der Steuerberater und auch erst nächstes Jahr.

Wenn ich mich nun freiwillig versichern möchte, was sage ich den dann der Kasse zur Höhe dieser Einnahmen? Ich weiß doch nur ungefähr wie hoch diese sind.

Welche Nachweise werden verlangt?


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