Hallo liebe Forummitglieder,
ich möchte kurz hier mein Problem schildern:
Ich war ca 5Jahre Selbständig ohne GKV - nicht schön aber ging.
Nach dieser Zeit musste ich mein Gewerbe abmelden und beantragte
ALG2. Somit versichte mich das Amt natürlich bei der AOK.
Nun, nach ca. 5 Monaten habe ich wieder eine Job, den ich noch diesen
Monat anfangen werde.
Nun meine Fragen:
War ich nun bei der AOK versichert? - Habe in 5 Monaten keine Karte
erhalten, aber auch nie eine Antrag ausgefüllt. Ich habe aber auf meinem Leistungsbescheid gesehem, dass das Amt ca 150.- an die AOK zahlt.
Nun würde ich mich von meinem neuen AG gerne bei einer neuen Kasse anmelden lasse.
Kann ich dies - denn was ist mit 18 Monate Frist`?
Wenn ich Glück habe könnte doch auch meine Beitragsschuld geheilt sein,
da ich ja, wenn es funtioniert hat, die lezten 5 Monate in der GKV war?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure rege Anteilnahme und produktiven
Kommentaren.
die Hoffnung
GKV Wahlrecht und Mitgliederbescheinigung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Nun ja, Du bist als unversichertes Schäfchen (jenes soll es ja normalerweise nicht mehr geben) ca. 5 Jahre in Deutschland herumgeiert.
Verrate uns erst einaml, wo Du zuletzt (vor diesen 5 Jahren) versichert gewesen bist.
In der privaten Krankenvericherung (PKV) oder in der gesetzlichen Krankenverischerung (GKV)????
Verrate uns erst einaml, wo Du zuletzt (vor diesen 5 Jahren) versichert gewesen bist.
In der privaten Krankenvericherung (PKV) oder in der gesetzlichen Krankenverischerung (GKV)????
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Hallo,
wenn das Job-Center an die AOK Beitrag entrichtet hat, dann muss der AOK auch eine DÜBAK-Meldung (An- und Abmeldung vorliegen). Ruf doch mal bei der AOK an, die für deinen Wohnort zuständig ist und frag nach deiner Versicherung und besonders danach, warum du keine eGK. erhalten
hast.
Wenn es eine Versicherung gibt, wird die Kasse wohl auf die Bindefrist von 18 Monaten bestehen.
Gruss
Czauderna
wenn das Job-Center an die AOK Beitrag entrichtet hat, dann muss der AOK auch eine DÜBAK-Meldung (An- und Abmeldung vorliegen). Ruf doch mal bei der AOK an, die für deinen Wohnort zuständig ist und frag nach deiner Versicherung und besonders danach, warum du keine eGK. erhalten
hast.
Wenn es eine Versicherung gibt, wird die Kasse wohl auf die Bindefrist von 18 Monaten bestehen.
Gruss
Czauderna
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Ein Wahlrecht gibt es nur, wenn es eine Unterbrechung der GKV-Mitgliedschaft gibt. Z.B. durch eine PKV oder einen Auslandsaufenthalt.
Setzt sich die GKV-Mitgliedschaft aber nahtlos fort, ist die Bindungsfrist von 18 Monaten einzuhalten. Ausnahmen: Sonderkündigungsrecht durch Zusatzbeitrag oder Aufnahme in eine Familienversicherung.
Setzt sich die GKV-Mitgliedschaft aber nahtlos fort, ist die Bindungsfrist von 18 Monaten einzuhalten. Ausnahmen: Sonderkündigungsrecht durch Zusatzbeitrag oder Aufnahme in eine Familienversicherung.
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