folgender Sachverhalt:
Bin als Beamter in der PKV.
Plane eine nichtdeutsche mit Kind zu heiraten. Kind ist 10 J alt.
Wenn die Frau zu mir nach D zieht, geht sie keiner Beschäftigung nach. Somit ist sie ja zunächst nicht krankenversichert. Gilt dann auch für den Sohn.
Habe nun gelesen, dass ich beide "freiwillig gkv-versichern" kann.
a) Stimmt das?
b) Wenn ja: was sind da für Fristen zu beachten ab wann bzw. bis wann die Anmeldung spätestens zu erfolgen hat?
c) Wie berechnet sich die Beitrag für die Frau?
d) Wie berechnet sich der Beitrag für das Kind?
Vielen Dank!
