Keine KV - Festanstellung - EWR - pbeak

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menschmaschine
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Keine KV - Festanstellung - EWR - pbeak

Beitragvon menschmaschine » 15.08.2014, 15:57

Hallo, ich war bis zum Ende meines Studiums im Februar 2014 in der pbeakk über Eltern versichert. Dannach war ich gar nichts. Weder Arbeitslos, da ich keine Zuschüsse bekomme: Weil ich nen Bausparvertrag habe war ich nicht Arbeitslos gemeldet. da ich eh kein ALG.2 bekomme. Also kam ich auch nicht in die GKV.
Noch privat versichert, da die pbeakk mich nun nicht mehr Versichern will. Die pbeakk ist ja eine Sonderinstitution die keine neuen Mitglieder aufnimmt und aus der Mitversicherung über Eltern bin ich endgültig raus. Also hätte ich wohl meinen Bausparvertrag auflösen müssen mir Geld leihen, bis ich an das Geld vom Bausparen ran komme und mir ne PKV holen müssen. Habe ich aber nicht getan. Ich hatte einfach gar keine Versicherung.

Jetzt kann ich eine Anstellung bekommen, aber mein Boss sagt es kämen Nachzahlungen auf mich zu, weil ich ohne KV bin. Was genau passiert wenn er mich jetzt bei einer Gesetzlichen anmeldet? Muss ich dann nachträglich in einen PKV Basistarif obwohl ich nie Leistungen bezogen hatte und schon in dem selben Monat zur GKV berechtigt werde. Das wäre doch absoluter Wahnsinn!

Wer will dann welche Nachzahlungen (wie viel genau)?
Ich habe ja vorher keinen Anspruch auf GKV gehabt, weil privat Versichert und keinen Anspruch auf Hartz 4.

Wie ist das mit "über EWR-Dienstleister ohne Nachzahlungen in die GKV zurück"? Überall wird darauf hingewiesen aber nie Namen genannt. Es müsste dann ja ein Vertrag für einen zB den letzten bereits abgelaufenen Monat sein oder kündigt die GKV dann für mich automatisch den EWR, wenn ich jetzt einen gefunden hätte?

Kann mir da jemand helfen oder muss ich zur HUK gehen und nen Berater anhauen? Denn das ist das Einzige was mir noch einfällt. Ich kann ja nicht ins europäische Ausland fahren nur um mich von nem EWR Dienstleister beraten zu lassen.

Ich schätze da müsste es ziemlich viele geben die da so langsam in die Misere schliddern, wie ich.

Gruß. Chris

PS.: ich habe keine chronischen Krankheiten und bin kern Gesund.
Zuletzt geändert von menschmaschine am 16.08.2014, 02:09, insgesamt 1-mal geändert.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 15.08.2014, 19:54

Die pbeak hat einen Sonderstatus. Sie gilt weder als gesetzlich noch privat.

Die GKV wird die Vorversicherung prüfen. Zur Aufnahme ist die GKV ab Jobbeginn mit mehr als 450 EUR Gehalt mtl. verpflichtet.

Hinsichtlich möglicher Nachzahlungen gibt nun zwei Varianten:
Entweder die Kasse betrachtet die pbeak als private Vorversicherung - was nicht korrekt ist, aber darüber würde ich mich nicht beschweren. Denn die GKV kann dann nichts nachfordern.

Oder die GKV könnte -wenn vor der pbeak noch nie eine andere Versicherung bestand - § 5 Abs. 1 Nr. 13 b) SGB V ins Spiel bringen (noch nie gesetzlich oder privat versichert, aber vom beruflichen Status her der GKV zuzuordnen). Dann würde die Kasse ab März 2014 ca. 43 EUR pro Monat nachfordern, was für die wenigen Monate einen noch überschaubaren Betrag ergäbe.
Der Umweg über EWR-Dienstleister, um später eine Vorversicherung vorweisen zu können, lohnt sich hier also kaum.

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Beitragvon menschmaschine » 16.08.2014, 00:52

Kann die GKV oder wer da dann zuständig ist das zu bearbeiten dann nicht sagen ich muss zu einer PKV mir den Basistarif holen? Das sagte man mir nämlich beim Jobcenter als ich mich da mal Arbeitslos melden wollte. Die sagten selbst wenn mir Hartz 4 zustände, würde ich ohne PKV Basistarif nicht in die GKV kommen. Woraufhin ich dann gar nichts mehr gemacht habe, weil so ein Basistarif ist ja doch schon höher als 43 euro pro Monat.
Allerdings hatte ich da angegeben ich wäre als letztes privat Versichert, weil ich noch gar nicht wusste, dass die PBeaKK so einen Sonderstatus hat.

PS.: Würde ich jetzt keinen Job bekommen, würde ich ja wahrscheinlich auch in eine PKV müssen, weil ich ja kein ALG2 bekäme (Bausparvertrag) und auch sonst keinen Anspruch auf GKV habe. Was ja seit März im Gunde der Fall ist.

PPS.: Der Vollständigkeit halber: Irgendwann vor dem Studium habe ich mal Zivildienst geleistet da war ich wahrscheinlich auch schonmal in der GKV, ist aber ewig her.

Danke in jedem Fall für die Antwort. Macht mir irgendwie Hoffnung, obwohl ich es nicht ganz glauben kann.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 16.08.2014, 08:11

Das mit dem zwangsweisen Abschluss des Basistarif bzw. eines PKV-Vertrages, um die Lücke zu füllen und erst dann in die GKV zu dürfen, ist ein hartnäckiges, aber falsches Gerücht.
Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage - mal abgesehen davon, dass ein rückwirkender Abschluss eines PKV-Vertrages auch gar nicht möglich wäre.

Da vor der pbeak doch schon mal eine GKV bestand, ist diese letzte GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zur Wiederversicherung zuständig:
BSG · Urteil vom 12. Januar 2011 · Az. B 12 KR 11/09 R:
"1. Die Krankenversicherungspflicht von Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben (sog Auffangpflichtversicherung) und "zuletzt" gesetzlich krankenversichert waren, besteht auch dann, wenn diese Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der (fraglichen) Auffangpflichtversicherung nicht unmittelbar voranging, sondern zwischenzeitlich eine anderweitige Absicherung gegen Krankheit außerhalb der privaten Krankenversicherung erfolgte."

Also: Bei Jobaufnahme (mehr als 450 EUR Gehalt) besteht Versicherungspflicht als Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und damit Aufnahme in die GKV - und zwar ohne Wenn und Aber. Nachzahlungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V allenfalls 43 EUR pro Monat. Falls die aufnehmende GKV die pbeak irrtümlich als private Vorversicherung einstuft, ist es gut - dann gibt es gar keine Nachzahlungen.

Ohne Job besteht die Möglichkeit, einen Antrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der letzten Kasse (der ggf. deren Rechtsnachfolgerin) zu stellen. Die Kasse muss dann rückwirkend ab März aufnehmen (Nachzahlungen ca. 43 EUR pro Monat, künftige Monatsbeitrage inkl. Pflegeversicherung ca. 156 EUR).

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Beitragvon menschmaschine » 16.08.2014, 13:35

Vielen Dank, Dipling. .-. Das sind aber gute Neuigkeiten. =D> Ich werde da jetzt mal den Praxistest machen und dann berichten wie es ausgegangen ist. 43 euro pro Monat nachträglich wären in der Tat noch gerade tragbar, für die paar Monate.

Warum man mir beim Jobcenter vor ein paar Monaten sagte, dass ich ohne KV nicht in die gesetzliche komme weis ich aber noch nicht genau.
Würde mir ALG2 zustehen müssten die mich doch auch ohne weiteres aufnehmen hätte ich gedacht. Vielleicht ein Fehler von der Sachbearbeiterin.

Wenn ich jetzt noch die paar Tage überstehe bis ich wieder Versichert bin, wäre das Ganze ja nochmal glimpflich abgelaufen.


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