Zurück in die Krankenkasse

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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stapel747
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Zurück in die Krankenkasse

Beitragvon stapel747 » 19.08.2014, 08:14

Hallo! Ich habe zu dem Thema schon einige Beiträge gelesen, die mir Mut machen, und hoffe nun, dass es bei mir ähnlich gut aussieht.
Zu meinem Fall. Ich war bis Ende 2008 privat Familienversichert über meinen Vater. Damals konnte ich nicht weiter über ihn versichert bleiben, zur selben Zeit haben wir uns miteinander überworfen. Er hat mich dann bei der Versicherung gekündigt bzw. die Versicherung hat mich aus der Familienversicherung aufgrund meines Alters heraus genommen.
Damals wie heute war/bin ich Student, das Geld war knapp und ich froh, wenn ich genug über hatte, um mir Essen und Kleidung zu kaufen. Von der Versicherung kam nichts mehr und eine andere Versicherung hätte ich auch gar nicht gewusst, wie ich diese bezahlen sollte. Seitdem bin ich also ohne Krankenversicherung.
Nun bin ich 35, stehe kurz davor mein Studium endgültig aufzugeben und mir eine Ausbildung zu suchen...und hoffentlich wieder in eine Krankenkasse zu kommen.
Nun meine Frage, wie ich vorzugehen habe. Ab 1.9. bin ich kein Student mehr, muss mich beim Amt melden. Werde damit also arbeitssuchend und möchte schauen, ob ich noch verspätet mit einer Ausbildung noch in diesem Jahr beginnen kann oder wenn dies nicht möglich ist, mir eine Vollzeitstelle bis kommenden Sommer suchen.
Meldet mich das Amt automatisch in der gesetzlichen an? Oder muss ich selber zu einer Kasse gehen? Habe ich Nachzahlungen zu befürchten?
Ich war bisher nur privat über meinen Vater versichert und nie in der gesetzlichen Kasse.

Danke für eure Meinungen zu meiner Situation!

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Beitragvon Rossi » 19.08.2014, 08:37

Nun ja, wenn Du ALG II beantragst, dann wirst Du leider nicht vom Jobcenter bei einer GKV angemeldet.

Da Du zuletzt privat versichert gewesen bist, hast Du dem Grunde nach ab dem 01.01.2009 eine Verpflichtung eine priv. Kv. abzuschließen und zu unterhalten. Wenn Du dieser Verpflichtung jetzt nachkommst, dann musst Du die sog. Strafzuschläge ab dem 01.02.2009 zahlen. Dort kommt ein hübsches Sümmchen zusammen.

Ich kann Dir nur empfehlen, dass Du so schnell wie möglich einen sv-pflichtigen Job aufnimmst. Denn dann muss Dich der Arbeitgeber bei der GKV anmelden und wirst dort wieder versichert. Eine Nachzahlung musst Du in der GKV nicht leisten.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 19.08.2014, 10:49

"Privat familienversichert" ist widersprüchlich.
War das vielleicht bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten oder der Postbeamtenkrankenkasse? Falls ja, wäre für die PKV/GKV-Zuordnung die Krankenversicherung davor maßgeblich.

stapel747
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Beitragvon stapel747 » 19.08.2014, 11:30

Ich war über meinen Vater bei der Debeka versichert. Erst wohl über eine Familienversicherung, zuletzt dann studentisch privat, wobei dies immer über meinen Vater lief. Dies hat er dann Ende 2008 gekündigt.
Ich hatte zu diesem Zeitpunkt gerade einen neuen studentischen Aushilfsjob angenommen hatte aber noch nicht die erste Abrechnung auf dem Konto hatte und selbst damit es gerade zum (über)leben reichte, kam keine neue PKV für mich in Frage.

Wenn das Arbeitsamt eine entsprechende Bedürftigkeit bei mir feststellt ALG II(Hartz 4 oder wie auch immer), melden diese mich dann nicht automatisch bei der GKV an?
Ich bin ab dem 1.9. kein Student mehr. Sollte ich mir dann einfach möglichst schnell zu diesem Zeitpunkt einen sozialversicherungspflichtigen Job suchen und werde dann einfach vom Arbeitgeber gemeldet, wenn ich ihm angebe vorher privat versichert gewesen zu sein?
So oder so will ich in die GKV ...dass ich mit heftigen Nachzahlungen in der PKV zu rechnen hätte ist mir da leider auch klar. Nur hoffe ich diese umgehen zu können?

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Beitragvon Dipling » 19.08.2014, 12:03

Über ALG2- Bezug funktioniert die Rückkehr in die GKV nicht mehr, da der geänderte § 5 Abs. 5a SGB V nunmehr auch zuletzt privat Versicherte ausschliesst.

Aber wie Rossi schon schrieb, selbst ein kurzer sozialversicherungspflichtiger Job (also mehr als 450 EUR Gehalt) reicht zur Rückkehr in die GKV, und das ohne Nach- oder Strafzahlungen.

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Beitragvon stapel747 » 19.08.2014, 12:06

Zählt dazu auch eine Ausbildung? Sollte eigentlich, oder?
Oder besser so schnell wie möglich irgendeinen Job annehmen, mich so melden lassen und zur Not da halt schnell wieder raus un in eine Ausbildung einsteigen?

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Beitragvon Dipling » 19.08.2014, 12:25

Auch eine betriebliche Ausbildung führt zur Versicherungspflicht in der GKV, unabhängig von der 450 Euro-Grenze.

stapel747
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Beitragvon stapel747 » 19.08.2014, 12:43

Okay, danke für die zügigen Antworten :)


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