Hallo Allerseits,
ich (25j )war letztes Jahr bis April bei der AOK familienversichert. Nach Abbruch meines Studiums bin ich aus der Familienversicherung geflogen.
Seitdem bin ich arbeitslos,bei Eltern lebend und nicht versichert.
Ich traue mich auch nicht einen Antrag auf ALG2 zu stellen ,da ich dann wieder versichert wäre und diese Summe an Beitragsschulden nicht zahlen kann.
Ich brauch eine Versicherung um studieren zu können ..es ist ein Dillemma!
Kann man denn bei der AOK Berlin Beitragsschulden in Raten zurückzahlen?
Nicht versichert- Beitragsschulden-AOK Berlin
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Soo jetzt kam alles anders als geplant !
1. Habe am Tel. mit der Aok geredet und die Dame am Telefon meinte, dass ich die Lücke zurückzahlen muss , natürlich darf ich diese auch in Raten zahlen.
2. Bin persönlich zur Aok um eine Mitgliedsbescheinigung für den Alg 2 Antrag zu kriegen.
Man habe mir gesagt :
Die Lücke kann/"kommt auf dein Auftritt an" von der Arbeitsagentur übernommen werden, wenn nicht kann man noch einen Wiederspruch einlegen und wenn es DANN auch noch nicht klappt , kommen die Raten ins Spiel.
3. völlig unerwartet habe ich danach eine Zusage fürs Studium erhalten.
...jetzt aufgepasst... an einer anderen Aok-Stelle gefragt und raus kam:
das Gesetz hat sich ca 3x im Jahr verändert.
Ich muss die Lücke doch nicht zurückzahlen!!!
dazu "verweigere ich die Angaben zur Pflichtversicherung nach §5 Abs. 1Nr. 13 SGB V für die Zeit vom x bis x ."
hoffe ich kann damit einem Anderen behilflich sein
1. Habe am Tel. mit der Aok geredet und die Dame am Telefon meinte, dass ich die Lücke zurückzahlen muss , natürlich darf ich diese auch in Raten zahlen.
2. Bin persönlich zur Aok um eine Mitgliedsbescheinigung für den Alg 2 Antrag zu kriegen.
Man habe mir gesagt :
Die Lücke kann/"kommt auf dein Auftritt an" von der Arbeitsagentur übernommen werden, wenn nicht kann man noch einen Wiederspruch einlegen und wenn es DANN auch noch nicht klappt , kommen die Raten ins Spiel.
3. völlig unerwartet habe ich danach eine Zusage fürs Studium erhalten.
...jetzt aufgepasst... an einer anderen Aok-Stelle gefragt und raus kam:
das Gesetz hat sich ca 3x im Jahr verändert.
Ich muss die Lücke doch nicht zurückzahlen!!!

dazu "verweigere ich die Angaben zur Pflichtversicherung nach §5 Abs. 1Nr. 13 SGB V für die Zeit vom x bis x ."
hoffe ich kann damit einem Anderen behilflich sein

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