GKV verweigert Wechsel nach "Freiwilliger Versicherung&

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

samba87
Beiträge: 2
Registriert: 12.09.2014, 23:13

GKV verweigert Wechsel nach "Freiwilliger Versicherung&

Beitragvon samba87 » 12.09.2014, 23:18

Hallo,

ich war bis Juli 2014 über meinem Vater bei der AOK familienversichert.
Leider musste ich während der Sommerferien KK-Beiträge (an die AOK) aus eigener Tasche bezahlen.

Seit 1.September habe ich eine Festanstellung und strebe einen KK-Wechsel an.

Leider verweigert die AOK meine Kündigung mit dem Grund, dass ich (angeblich) erst kürzlich - am 1.August 2014 - zur AOK gewechselt bin und damit min 18 Monate gebunden.

Ich bitte um Aufklärung ob das rechtens ist.
Ich fühle mich ein wenig verarscht als ehrlicher Zahler.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 13.09.2014, 00:13

Nun ja, jenes hat nichts mit verarschen zu tun, sondern mit dem sog. materiellem Recht.

Grundsätzlich hat man ein Wahlrecht für eine Kasse. Sofern man dies Wahlrecht ausübt, dann ist man 18 Monate daran gebunden.

Bis zum Sommer 2014 bestand aber kein Wahlrecht, weil Du familienversichert gewesen bist. Die Familienversicherung hängt immer an der Mitgliedschaft des sog. Stammversicherten. Hier gibt es kein Wahlrecht.

Du bist dann im Juli 2014 aus der Familienversicherung ausgeschieden und hast Dich freiwillig versichert (aus eigener Tasche).

Damit bist Du leider ab Sommer 2014 insgesamt 18 Monate an die AOK gebunden.

aldi110
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 231
Registriert: 22.10.2011, 23:06

Beitragvon aldi110 » 13.09.2014, 09:44

guten Morgen,

ist es nicht so das die Krankenkasse eine Beratungspflicht hat, welche hier vermutlich verletzt wurde?
Hätte die AOK Ihrer Pflicht genüge getan, wäre es wohl nicht so weit gekommen.

gruß vom Aldi

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 13.09.2014, 12:57

aldi110 hat geschrieben:guten Morgen,

ist es nicht so das die Krankenkasse eine Beratungspflicht hat, welche hier vermutlich verletzt wurde?
Hätte die AOK Ihrer Pflicht genüge getan, wäre es wohl nicht so weit gekommen.

gruß vom Aldi


Hallo,
du meinst, Sie hätte dich auf die Bindungsfrist explizit hinweisen müssen bevor du deine Unterschrift unter den Aufnahmeantrag gesetzt hast ?.
Vermutlich hast Du recht, du hättest schon damals direkt eine andere Kasse wählen können und wärst dann dort an die 18 Monate gebunden.
Ich glaube aber nicht, dass dich die AOK deshalb jetzt zu einer anderen Kasse wechseln lässt.
Gruss
Czauderna

aldi110
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 231
Registriert: 22.10.2011, 23:06

Beitragvon aldi110 » 13.09.2014, 16:07

Hallo czauderna,

ja genau das meine ich, es hätte der Hinweis kommen müssen. Eventuell hätte sich der Ratsuchende dann schon für eine andere Kasse entschieden.

gruß Aldi

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 13.09.2014, 17:35

Bei Ausscheiden aus der Familienversicherung greift nach § 188 Abs. 4 SGB V die automatische Weiterversicherung als freiwilliges Mitglied, ganz ohne Antrag und ohne Unterschrift.
Es sei denn, der aus der Familienversicherung Ausscheidende wird selbst aktiv und weist eine andere Absicherung im Krankheitsfall nach.

Dennoch muss es der Threadersteller nicht 18 Monate bei der AOK aushalten. Stichwort Sonderkündigungsrecht - damit lässt sich die 18-monatige Bindungsfrist aushebeln:
Zum 01.01.2015 wird der allgemeine Beitragssatz von 15,5% auf 14,6% gesenkt. Im Gegenzug können die Kassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, was sie mit Sicherheit auch tun werden.
Das bedeutet für den Threadersteller und nahezu alle GKV-Mitglieder: Sonderkündigungsrecht und damit möglicher Kassenwechsel schon zum Jahresbeginn 2015.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 13.09.2014, 18:19

Nun ja, ob jetzt fast alle Kassen ab 01/2015 einen Zusatzbeitragssatz erheben müssen bzw. werden, bleibt natürlich abzuwarten.

Ob es sich um eine automatische Weiterversicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V) gehandelt hat oder ob der Poster eine Beitrittsanzeige explizit unterschrieben hat, wissen wir nicht.

samba87
Beiträge: 2
Registriert: 12.09.2014, 23:13

Beitragvon samba87 » 14.09.2014, 22:34

von aldi110

ist es nicht so das die Krankenkasse eine Beratungspflicht hat, welche hier vermutlich verletzt wurde?
Hätte die AOK Ihrer Pflicht genüge getan, wäre es wohl nicht so weit gekommen.


Hallo,

ja, die AOK hat hier vermutlich die Beratungspflicht verletzt, schließlich kann ich mich nicht erinnern auf diese Tücke (bzgl. 18 monatige Bindung) hingewiesen worden zu sein, weder mündlich noch schriftlich.

Aber, für den Monat der zwangs...freiwilligen Versicherung musste ich ein Formular unterschreiben (und habe leider das Kleingedruckte nicht gelesen).
Das Formular bezog sich auf die freiwillige Versicherung (welche Ende des Monats August endete).

Ist mein Schicksal nun davon abhängig, ob der Hinweis der 18-monatigen (Vertrags-)Bindung im Kleingedruckten aufgeführt ist.

Falls ja, akzeptiere ich meinen Fehler / meine Dummheit natürlich.
Falls nein, möchte ich mich nicht mit der 18-monatigen Bindung abfinden und bitte um weiterführende Hilfe/Tipps um einen Wechsel der KK (vorzeitig) durchzuführen).


P.S. Mich ärgert es, dass ich wieder mal zu ehrlich war. Hätte ich nichts gemeldet und nicht bezahlt dann hätte ich noch immer ein Wahlrecht und viel Geld gespart (viel Geld zur Zeit der Arbeitslosigkeit im August).

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 15.09.2014, 14:10

P.S. Mich ärgert es, dass ich wieder mal zu ehrlich war. Hätte ich nichts gemeldet und nicht bezahlt dann hätte ich noch immer ein Wahlrecht und viel Geld gespart (viel Geld zur Zeit der Arbeitslosigkeit im August).

Hallo,
bist Du dir da sicher - lies mal, was Dipling geschrieben hat. Wenn du nichts gemacht hättest, wäre die Kasse verpflichtet gewesen dich direkt nach Ende der Familienversicherung quasi "zwangsweise" zu versichern und da wäre die Bindefrist auch eingetreten, meine ich.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste