Von Krankenversicherungspflicht befreit????

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Bernd50
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 114
Registriert: 30.01.2011, 12:53

Von Krankenversicherungspflicht befreit????

Beitragvon Bernd50 » 21.09.2014, 16:31

Hallo,
Wie kann man feststellen, ob man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien ließ.
Da ich keine Unterlagen finde, denke ich dass ich nichts für eine Befreiung unterschrieben habe.
Wo bekomme ich am schnellsten eine Info.
Möchte nicht unbedingt bei meiner PKV nachfragen.
Wer hat diese Informationen.

Danke.

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 21.09.2014, 18:06

Die PKV hat mit einer etwaigen Befreiung nichts zu tun.

Das ist Sache der GKV, die auskunftspflichtig ist.
Eine Befreiung über die Krankenversicherungspflicht gilt jeweils nur für einen bestimmten Tatbestand.

Bernd50
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 114
Registriert: 30.01.2011, 12:53

Beitragvon Bernd50 » 21.09.2014, 18:36

@Dipling,
wenn man 2005 bei Erhalt von Arbeitslosengeld I einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht unterschrieben hat, um weiterhin in der PKV zu bleiben, dann hätte die GKV bei einer Aufnahme einer Tätigkeit 2008 und Antrag auf Aufnahme in die GKV geprüft, ob eine Befreiung besteht.
Ich war 2008 für einen Monat in der GKV versichert, danach wieder in der PKV bis heute.
Kann man deshalb davon ausgehen, dass ich keine Antrag auf Befreiung unterschrieben habe.

Bernd50
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 114
Registriert: 30.01.2011, 12:53

Beitragvon Bernd50 » 21.09.2014, 18:52

@Dipling,
oder anders ausgedrückt:
Bei jedem Antrag auf Aufnahme bei einer Gesetzlichen Krankenkasse,
prüft diese Krankenkasse und hat Zugriff auf Informationen ob der neu zu Versichernde einen Befreiungsantrag unterschrieben hat.
Ist das so?

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 21.09.2014, 19:15

Natürlich ist die GKV über aktuelle Befreiungen informiert und prüft diese.

Versicherungspflicht durch Arbeitslosigkeit und durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind verschiedene Tatbestände. Entsprechend gilt eine erteilte Befreiung für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit nicht für die Beschäftigung.

Eine Befreiung gilt zudem nur solange wie der Tatbestand andauert. Tritt z.B. erneut Versicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit ein, müsste wieder ein Befreiungsantrag gestellt werden. Deshalb spielt eine solche in 2005 erteilte Befreiung keine Rolle mehr.

Bernd50
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 114
Registriert: 30.01.2011, 12:53

Beitragvon Bernd50 » 21.09.2014, 19:24

@Dipling,
danke für die Infos, hat mir sehr geholfen.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste