ich bin aktuell in der freiwillig in der gkv (über bemessungsgrenze); jetzt hätte ich ab nächsten jahr einen neuen job, aber laut vertrag erst ab 5.1.; den alten job kann ich nur zum jahresende, also 31.12., kündigen;
d.h. ich wäre selbstverschuldet (da ja selber gekündigt) für 4 tage arbeitslos, vermutlich dann auch vom arbeitslosengeld gesperrt;
okay, damit kann ich noch leben, aber was geschieht mit der krankenversicherung in den 4 tagen? bin ich trotz sperrung über das arbeitsamt pflichtversichert oder muß ich mich freiwillig versichern oder????
wo versichert wenn arbeitslos durch eigene kündigung?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Im Falle einer Sperre durch die Arbeitsagentur greift für die 4 Tage die freiwillige Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V - aus eigener Tasche zu zahlen.
Die Pflichtversicherung über die Arbeitsagentur beginnt erst ab dem 2. Monat einer Sperrzeit.
Der beitragsfreie nachgehende Leistungsanspruch kommt auch nicht in Betracht, da keine Pflichtversicherung bestand.
Die Pflichtversicherung über die Arbeitsagentur beginnt erst ab dem 2. Monat einer Sperrzeit.
Der beitragsfreie nachgehende Leistungsanspruch kommt auch nicht in Betracht, da keine Pflichtversicherung bestand.
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