Kommt eine Nachzahlung auf mich zu?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Bhikku
Beiträge: 1
Registriert: 30.09.2014, 16:04

Kommt eine Nachzahlung auf mich zu?

Beitragvon Bhikku » 30.09.2014, 16:12

Guten Tag liebe Community :-)

Ich dachte ich versuche es hier bevor ich bei der AOK-Bayern anrufe und mich dort schlau mache.

Meine Situation: Ich arbeite auf Teilzeitbasis, jedoch kommt es manchmal vor, dass ich zu wenige Stunden habe, da einfach zu wenig Arbeit aufkommt. Normal bin ich bei der AOK gesetzlich versichert.

Nun wurde mir vor kurzem klar, dass ich automatisch auf Minijob runtergestuft werde sobald ich weniger als 450 Euro verdiene, obwohl ich einen Teilzeitvertrag habe. Die Arbeitgeberin hat mich in den entsprechenden Monaten in denen ich unter 450 Euro fiel an eine Minijob Versicherung angemeldet. (Knappschaft oder so)

Nun bin ich etwas verwirrt da ich einmal beim Arzt(einfache Erkältung, 5 Minuten Untersuchung) war und die AOK Karte vorgelegt habe, zum selben Zeitpunkt war ich in diesem Monat scheinbar nur auf 450 Euro Basis....

Von daher meine Frage:
Wird sich AOK bei mir melden und für die fehlenden Monate, in denen ich nur Minijob gearbeitet hatte, alles nachberechnen? Wenn ja, wieviel wäre das ungefähr(wir reden hier von 3-4 Monaten auf Minijob).

Ich glaube ich sollte auch einen Anwalt in dieser Sache einschalten, es kann doch nicht sein, dass ich obwohl ich einen Teilzeitvertrag habe auf Minijob Basis runtergestuft werde nur weil mir Stunden fehlen und das obwohl ich gewillt war zu arbeiten. (doch das ist eine andere Geschichte^^)

Nun ich freue mich auf eure Antworten :-)

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 30.09.2014, 16:43

Hallo,
wenn mehr als ein Monat keine Pflichtversicherung bestand und keine andere Möglichkeit, wie z.B. Familienversicherung, besteht, dann wird die Kasse von dir Geld haben wollen - mindestens ca. 150,00 € pro Monat.
Gruss
Czauderna

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 30.09.2014, 20:45

Wenn die Teilzeitjob unter 15 Wochenstunden umfasst kann je nach den bisherigen Vorversicherungszeiten Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bestehen.
Oder je nach Einkommen und Vermögen auf ergänzendes Arbeitslosengeld 2. Bei Bezug von Arbeitlslosengeld 1 oder 2 ist man in der GKV über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter kostenlos versichert, auch wenn der Arbeitgeber - sehr fragwürdigerweise- "automatisch" von Teilzeit auf Minijob abstuft.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste