Als EU-Bürger in KV kommen, Tausende Euro nachzahlen???

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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AnjaK
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Als EU-Bürger in KV kommen, Tausende Euro nachzahlen???

Beitragvon AnjaK » 09.10.2014, 08:11

Hallo liebe Forum-Teilnehmer!

ich bin neu hier und ich habe eine Frage

Das ist nicht einfach:(((

Meine Situation:
Ich bin 26 und ich komme aus Slowakei und bin seit 4 Jahren in Deutschland gemeldet. Ich habe keinen Job, sondern habe mich mit verschiedenen Hilfsarbeiten bei Freunden und Bekannten durchgeschlagen (Reinigung, Renovierung). Das waren meistens angemeldete MiniJobs bei der MiniJobzentrale. Ich habe niemals eine Krankenversiucherung bei MiniJob gebraucht.

Zum Glück konnte ich bei einer Freundin mitwohnen und musste nicht viel Miete bezahlen. Ich habe auch ein paar Monate einen Sprachkurs besucht und den selbst bezahlt.

Jetzt wollte ich mich jetzt normal krankenversichern. Die Dame bei der AOK sagte, das ich mich nur freiwillig versichern kann (ca. 150 Euro pro Monat). Aber ich muss alle Monate seit ich in Deutschland bin nachzahlen, das sind dann mehrere Tausend Euro! Und das für Leistungen, die ich nie in Anspruch genommen habe!

Ich bin nicht in Slowakei versichert und auch nicht in Deutschland. Einen festen Job habe ich nicht in Aussicht, bemühe mich aber darum. Die AOK-Dame sagte auch, dass auch wenn ich einen Job über 450,- bekomme ich dann die ganzen Jahre nachzahlen muss.

Gibt es für mich keine Möglichkeit mich kranken versichern zu lassen?
Vielleicht hat jemand eine Idee.
Ansonsten bleibt mir nur nach Slowakei zurück zukehren und dort arbeitslos melden, aber das ist keine gute Idee (Vater Alkoholiker etc.).

Danke schön!

Anja K.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 09.10.2014, 09:27

Bestand in der Slowakei zuletzt eine gesetzliche oder private Versicherung?

Fall es eine private war drohen bei Jobaufnahme keine Nachzahlungen.

Falls es eine gesetzliche Kasse war, greift in Deutschland die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Im Unterschied zur "freiwilligen Versicherung" werden die nachzuzahlenden Beiräge auf den sog. Anwartschaftsbeitrag (ca. 43 EUR monatlich + wenige Euro für die Pflegeversicherung) stark ermäßigt. Ergibt bei Nachzahlung von 4 Jahren ca. 2000-2500 EUR, aber immerhin keine 7000 EUR mehr.

Eine andere Option sind EUR/EWR Dienstleister bzw. europäische Krankenversicherer mit Zulassung in Deutschland. Dort gibt es keine Nachzahlungen, nur die Pflegeversicherung wäre noch bei einer deutschen PKV abzuschließen.

AnjaK
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Antwort

Beitragvon AnjaK » 09.10.2014, 09:38

Hallo Dipling,

danke für die Antwort.

Bei mir war das so:

Vor der Ausreise nach D. habe ich als Verkäuferin 1 Jahr in der Slowakei beschäftigt und war dort staatlich vesichert ganz normal. Danach wurde mein Job gekündigt und ich habe mich in der Slowakei arbeitslos gemeldet. Man muss sich dort alle 2 Monate beim "Arbeitsamt" melden, sonst verliert man die Versicherung. Man bekommt dort keine Geld, man bekommt nur die Krankenversicherung wenn man arbeitslos ist.

Danach bin ich nach Deutschland ausgereist und habe hier MiniJobs gemacht, so war ich ca. 3-4 Jahre ohne Krankenversicherung, keine deutsche und keine slowakische. Das ist lange aber ich bin gesund. Durch die Ausreise habe ich die slowakische KV verloren und deswegen meine Situation mit der Zeit.

LG Anja

Dipling
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Beitragvon Dipling » 09.10.2014, 12:18

Aus meiner Sicht gibt es die Alternativen

- sich sofort wieder in der GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versichern und die ermäßigten Beiträge nachzahlen (eventuell mit Ratenzahlung)

- EU/EWR-Dienstleister wie oben geschrieben ohne Nachzahlung. Beitrag je nach Alter ab ca. 100 EUR pro Monat + deutsche Pflegeversicherung. Bei späterer Jobaufnahme mit Wechsel in die GKV kann man eine Vorversicherung vorweisen.

- oder etwas tricksen (mit ungewissem Erfolg): Rückkehr in die Slowakei mit späterer Wiederanmeldung in Deutschland.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.10.2014, 21:35

Wenn Du derzeit noch einen Mini-Job ausübst mit min. 8 Std. wöchentlich, dann würde ich ALG II beim Jobcenter beantragen. Das ALG II ist in dieser Konstellation nicht ausgeschlossen. Das ALG II wäre augeschlossen, wenn Du dich zum Zwecke der Arbeitsuche in Deutschland aufhälst. Dies ist ja gerade nicht der Fall, denn Du bist Arbeitneherin.

Im Rahmen des ALG II wird eine Pflichtversicherung in der GKV ab dem 01. des Monats der Antragstellung ausgelöst. Diese Pflichtversicherung ist unabhängig von der vorigen Eintragung anderere Mitgliedschaften (bspw. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).


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