neben-oder hauptberuflich selbstständig?

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TheBluewin
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neben-oder hauptberuflich selbstständig?

Beitragvon TheBluewin » 15.11.2014, 23:17

Guten Abend!

Ich habe eine Frage zu meiner selbstständigen Tätigkeit:

Erfülle ich die Vorraussetzungen um im Sinne der Krankenversicherungen als nicht hauptberuflich selbstständig zu gelten?

    - ich habe einen Arbeitsaufwand von weniger als 18 Stunden in der Woche
    - ich beschäftige keine Arbeitnehmer
    - ich mache einen Gewinn mit der selbsständigen Tätigikeit, die 450€ nicht überschreitet
    - ich bin nirgens als Arbeitnehmer angestellt
    - ich bin nicht arbeitssuchend/arbeitslos und beziehe keine Form des Arbeitslosengeldes

Grund meiner Frage ist, weil ich seit Beginn meiner selbstständigen Tätigkeit familienversichert war und seit kurzem freiwillig versichert bin.
Jetzt war ich mir nicht mehr sicher, ob das alles so in Ordnung war/ist.
Nicht, dass ich irgendwann mit einer unglaublich hohen Nachzahlung konfrontiert werde. Lieber jetzt als irgendwann.

Vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen zu antworten um mir zu helfen!

    GS
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    Apropos ...

    Beitragvon GS » 16.11.2014, 00:25

    ... Ex-Familienversicherung:

    Verheiratet oder als "Kind" familienversichert gewesen?

    Hallo TheBluewin,
    darauf könnte es ankommen. Ob Du kassenseitig 1) als hauptberuflich oder 2) als nebenberufliche/r Selbständige/r aufgestellt wirst.

    In der 1. Mannschaft wirds nicht ganz billig, mit ca. 373 € Monatsbeitrag wärst du dabei. Mit der 2. liefe es auf ca. 173 € hinaus. Stand 2015 und Pflegekasse jeweils inklusive.

    Gruß von
    GS

    TheBluewin
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    Beitragvon TheBluewin » 16.11.2014, 02:07

    Hallo GS,

    danke für die Antwort.

    Ich war als Kind familienversichert.

    Wegen kassenseitig hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig weiß ich ehrlich gesagt nicht, da es steuerlich keinen Unterschied macht.

    Ich kann nur so viel sagen, dass es eine selbstständige Tätigkeit ohne Arbeitnehmer-Beschäftigung ist, dass es meine Haupteinnahmequelle ist und sich der wöchentliche Arbeitsaufwand unter 18 Stunden (noch) hält.

    Ca. 373€ im Monat wäre natürlich ein heftiger Beitrag bei derzeitigen Einnahmen unter 450€, unabhängig vom Ersparten.

    GS
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    Welche Branche? Eventuell ...

    Beitragvon GS » 17.11.2014, 01:47

    ... und jenachdem greift das Künstlersozialversicherungsgesetz?

    Dann wären die Karten neu zu mischen. Vllt ist dein Blatt ja besser als zunächst vermutet.

    Gruß
    von GS

    TheBluewin
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    Beitragvon TheBluewin » 17.11.2014, 13:52

    Das Künstlersozialversicherungsgesetz greift nicht.

    Meine selbstständige Tätigkeit besteht aus Affiliate Marketing, also dem Erstellen von Internetseiten mit dem Ziel Produkte zu bewerben um mit Werbung und Provision Geld zu verdienen.

    Ich habe mein Gewerbe im März angemeldet, da ich gewinnerzielende Absichten hatte.

    Bis August war ich noch familienversichert und seitdem eben freiwilig versichert.

    Da diese Tätigkeit eine gewisse Anlaufzeit benötigt, habe ich in den ersten Monaten 0€ verdient. (Google Rankings brauchen Monate, Auszahlung Provision erfolgt nach 2 Monaten, wegen möglicher Rückgabe von Produkten)

    Und selbst jetzt verdiene ich eigentlich nichts, da ich die Einnahmen sofort wieder investiere um das ganze zu beschleunigen.

    Ich lebe von Erspartem.

    Ich weiß nicht genau ob es einen Unterschied macht nichts zu verdienen oder mehr als 0€.

    Viele Grüße
    TheBluewin

    TheBluewin
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    Beitragvon TheBluewin » 18.11.2014, 14:39

    So ich hab jetzt bei der Krankenkasse angerufen und meinen Sachverhalt geschildert.

    Sie meinten, dass ich als nebenberuflich Selbstständig gelte und alles so in Ordnung ist, wie es bisher lief.

    Sobald ich einen höheren Arbeitsaufwand (>15 Stunden) habe, soll ich mich wieder melden, weil ich dann als hauptberuflich Selbstständig gelte. Laut denen sind meine Einnahmen nicht entscheidend für die Hauptberuflichkeit, sondern nur der Arbeitsaufwand.

    Das haben mir zwei Personen dort versichert. Darüber bin ich natürlich jetzt sehr glücklich, bin mir aber trotzdem nicht 100% sicher ob das so stimmt, da diese Tätigkeit, auch mit geringem Aufwand, meine Haupttätigkeit ist.

    Kann ich mir sowas irgendwie schriftlich geben lassen, oder wäre das übertrieben?

    Viele Grüße
    TheBluewin


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