Aufnahme eines ehemaligen Berufssoldaten in die GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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heinrich
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Beitragvon heinrich » 20.11.2014, 07:16

siehe meine Antwort vom 3.11.2014, 20.26 ab dem Wort

"zusätzlich"



hier nochmals für Dich: man muss also nur ausscheiden.
Ausscheiden bedeutet, dass man erst mal reinkommen muss (in die gesetzlichen).

Wie lange: unbedeutend


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