Ich muss von Darmstadt in die Uni Klinik Ffm. zwecks Botox Behandlung.
Bin 100% Gdb kann nicht alleine nach Frankfurt fahren.
Mein Hausarzt würde mir eine Bescheinigung für Krankentransport ausstellen.
Ich bin zuzahlungsbefreit.
Wie hoch würde noch meine gesetzliche Zuzahlung betragen.
Kann ein Hausarzt diese ausstellen, oder ein Neurologe.
Zahlt Krankenkasse Krankentransport bei starker Spastik.
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Re: Zahlt Krankenkasse Krankentransport bei starker Spastik.
indiaberty hat geschrieben:Ich bin zuzahlungsbefreit.
Wie hoch würde noch meine gesetzliche Zuzahlung betragen.
Kann ein Hausarzt diese "ausstellen", oder ein Neurologe.
mit dem ausstellen meinte ich ein rezept vom hausarzt für fahrtkosten.
Hallo,
handelt es sich um eine stationäre Behandlung zu Lasten der Krankenkasse ?
Wenn ja, dann ist die Sache einfach - der Arzt verordnet Taxi oder Krankentransport und du zahlst, weil befreit nichts. Voraussetzung ist aber, dass es sich hier um die nächste Behandlungsmöglichkeit von deinem Wohnort aus gesehen handelt.
Handelt es sich dagegen um eine ambulante Behandlung zu Lasten der Kasse, dann gilt zwar auch die ärztliche Verordnung und kein Eigenanteil bei nächstgelegener Behandlungsmöglichkeit. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse müsste aber hier vorher beantragt werden, weil Fahrkosten zur ambulanten Behandlung grundsätzlich nicht von der Kasse gezahlt werden.
Zahlt dagegen die Kasse die Botox-Behandlung nicht, dann gibt es auch keine Fahrkosten.
Gruss
Czauderna
handelt es sich um eine stationäre Behandlung zu Lasten der Krankenkasse ?
Wenn ja, dann ist die Sache einfach - der Arzt verordnet Taxi oder Krankentransport und du zahlst, weil befreit nichts. Voraussetzung ist aber, dass es sich hier um die nächste Behandlungsmöglichkeit von deinem Wohnort aus gesehen handelt.
Handelt es sich dagegen um eine ambulante Behandlung zu Lasten der Kasse, dann gilt zwar auch die ärztliche Verordnung und kein Eigenanteil bei nächstgelegener Behandlungsmöglichkeit. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse müsste aber hier vorher beantragt werden, weil Fahrkosten zur ambulanten Behandlung grundsätzlich nicht von der Kasse gezahlt werden.
Zahlt dagegen die Kasse die Botox-Behandlung nicht, dann gibt es auch keine Fahrkosten.
Gruss
Czauderna
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Hallo,
es handelt sich um eine ambulante Behandlung.
Die nächste Behandlungsmöglichkeit bzw. Behandlungsort ist Ffm.
Die Krankenkasse übernimmt 75% der Behandlungskosten.
Die Verordnung wurde außerhalb des Regelfalls off Label use von der BKK genehmigt.
Wenn ich das richtig verstanden habe müsste die Kostenübernahme der Fahrtkosten, vorher von mir beantragt werden.
es handelt sich um eine ambulante Behandlung.
Die nächste Behandlungsmöglichkeit bzw. Behandlungsort ist Ffm.
Die Krankenkasse übernimmt 75% der Behandlungskosten.
Die Verordnung wurde außerhalb des Regelfalls off Label use von der BKK genehmigt.
Wenn ich das richtig verstanden habe müsste die Kostenübernahme der Fahrtkosten, vorher von mir beantragt werden.
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indiaberty hat geschrieben: Die Verordnung wurde außerhalb des Regelfalls off label use von der BKK genehmigt.
Hallo Czauderna
Habe noch eine Frage zur Botox Genehmigung.
Da Botox nur off label use genehmigt wird, würde mich interessieren ob dies generell auf alle Botoxbehandlungen zutrifft.
Wie ich mich im Netz informiert habe, ist Botox seit vielen Jahren getestet worden und wurde über 90% erfolgreich eingesetzt.
Ausreichende Erfahrungen liegen schon seit Jahren vor.
Meine Verordnung wurde nur außerhalb des Regelfalls off Label use von der BKK genehmigt.
An was liegt es, dass es nur off label use genehmigt wurde.
Wo finde ich einen Link wo dieses Thema ausführlich beschrieben ist.
Danke im Voraus.
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