ALG1 und GKV nach Auslandsaufenthalt

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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juanito
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ALG1 und GKV nach Auslandsaufenthalt

Beitragvon juanito » 15.04.2015, 14:09

Hallo,

meine Frau ist versicherungspflichtig beschäftigt. Nun hat sie die Kündigung zum 1.7.2015 erhalten. Anschließend könnte sie Arbeitslosengeld 1 beantragen. Allerdings möchte sie erst einmal ein paar Monate in ihrer Heimat Kuba verbringen. Deshalb wird sie den ALG1-Anspruch auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, gemäss SGB III, § 137(2).

Die Arbeitsagentur würde ja den GKV-Beitrag zahlen, wenn meine Frau "unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung" war. Wie sieht das jedoch aus, wenn zwischen dem Beschäftigungsverhältnis und dem ALG1-Bezug eine zeitliche Lücke durch den Auslandsaufenthalt ist? Gilt das dann auch noch als "unmittelbar"?

Da sie ja im Ausland ist, möchte sie sich auch nicht freiwillig GKV-versichern, evtl. würde sie eine Anwartschaftsversicherung machen, um nach der Rückkehr sofort wieder krankenversichert zu sein.

Schon mal danke für die Antworten!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 16.04.2015, 08:00

Du (Mann)

Bist Du gesetzlich oder privat versichert.


Es stellt sich mir die Frage nach einer Familienversicherung

juanito
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Beitragvon juanito » 16.04.2015, 08:46

heinrich hat geschrieben:Bist Du gesetzlich oder privat versichert.

Privat.

Ja, ich weiss, wäre ich gesetzlich versichert, könnte sie bei mir familienversichert werden. Es ist aber leider nicht so.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 16.04.2015, 20:07

Bezug von 'ALG I = Versicherungspflicht

Ob Bezug oder nicht, ist mit dem Arbeitsamt zu klären.

KEIN ALG I = keine Vers-Pflicht

ALSO: muss eine freiwillige Versicherung her.

Beitrag hängt insbesondere vom Einkommen des Mannes ab, wenn dieser privat versichert ist:
Beitrag bis zu 354,64 EUR.

Bei Auslandsreise läääänger 3 Kalendermonat in ein Land OHNE ABkommen (also Kuba)
= Anwartschaftsbeitrag möglich = ca 49 EUR


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