habe folgendes gefunden:
"Wer einmal den Status “Privatversicherter” erlangt hat, kann nur zurück in die gesetzliche Krankenkasse, wenn er in der GKV versicherungspflichtig wird." (Soweit bekannt)
Jetzt kommt's:
"Eine Ausnahme bilden Studenten: Hier ist der PKV-GKV-Wechsel vereinfacht, denn sie können sich nach ihrem Studium für das gesetzliche System entscheiden, auch wenn sie während ihres Studiums privat versichert waren. "
Beides aus/Quelle: https://www.1averbraucherportal.de/vers ... ckkehr-gkv (2.Absatz)
Meine Frage:
Stimmt das so? Habe bisher immer gedacht, das geht nicht.
Ich habe gerade mein Erst-Studium (31.03) abgeschlossen und bin gerade dabei (rückwirkend ab dem 01.04. ALG 2) zu beantragen.
Mein Alter: Zwischen 42 und 47

Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung und Tipps
Brane