Hallo,
wir haben gestern ein Schreiben von der Krankenversicherung erhalten, bei der sie uns darüber informiert, dass die Familienversicherung für mich (Ehefrau) zum 30.06.2014 beendet ist.
Begründung: Ich habe einen Minijob (400 €) im Monat und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, so dass das jährliche Einkommen ca. 8000 € beträgt.
Die Krankenkasse fordert jetzt auf, dass ich mich selbst versichere.
Wie muss ich mich jetzt verhalten?
Die Krankenkasse fordert doch sicherlich auch die Beiträge für das letzte Jahr dann nach, oder?
Welche Nachzahlung kommt auf mich zu?
Besteht die Möglichkeit die Mieteinnahmen rückwirkend auf meinen Mann zu überschreiben, damit meine Einkünfte nur aus dem Minijob bestehen?
Hoffe, dass mir hier jemand ein paar Tips geben kann.
Vielen Dank.
Beendigung Familienversicherung wegen Einkünften Vermietung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
ja, die Kasse wird nach ca. zwei Wochen rückwirkend eine eigenen Mitgliedschaft zum 01.07.2014 herstellen und die Beiträge für diesen Zeitraum nachfordern - rechne mal mit
mindestens ca. 150,00 € pro Monat.
Ob die Mieteinnahmen rückwirkend umgeschrieben werden können ist wohl eher eine Frage für einen Steuerexperten, denn die Kasse orientiert sich am Einkommensteuerbescheid, ich meine, mein, das geht nicht, aber das ist nur meine Meinung.
Gruss
Czauderna
ja, die Kasse wird nach ca. zwei Wochen rückwirkend eine eigenen Mitgliedschaft zum 01.07.2014 herstellen und die Beiträge für diesen Zeitraum nachfordern - rechne mal mit
mindestens ca. 150,00 € pro Monat.
Ob die Mieteinnahmen rückwirkend umgeschrieben werden können ist wohl eher eine Frage für einen Steuerexperten, denn die Kasse orientiert sich am Einkommensteuerbescheid, ich meine, mein, das geht nicht, aber das ist nur meine Meinung.
Gruss
Czauderna
Nun ja; hier kann schon mal etwas nicht passen!?
Bei der Fami (bzw. Überschreitung der Einkommensgenze) ist eine sog. vorausschauende Betrachtungsweise vorzunehmen. D. h.. man muss gucken, ob die Einkommensgrenze auch künftig überschritten wird.
Dies ist bei Mieteinnahmen in der Regel nicht so einfach.
Na klar; die Mieteinnahmen sind klar, da es vermutlich verbindliche Mietverträge geben wird. Aber was ist mit den Kosten, im Rahmen der Vermietung (Reperaturen etc.) Diese sind im voraus nicht kalkulierbar; auch nicht zum 30.06. eins Kalenderjahres.
D. h. dass sich die meisten Kassen an den Einkommenssteuerbescheid des jeweiligen Kalenderjahres orientieren und jenes wäre dann der 31.12. des Kalenderjahres und nicht der 30.06.
Die Idee, die Mieteinnahmen rückwirkend auf den Partner zu übertragen, dürfte innovativ und creativ sein, wird aber leider nicht funktionieren.
Bei der Fami (bzw. Überschreitung der Einkommensgenze) ist eine sog. vorausschauende Betrachtungsweise vorzunehmen. D. h.. man muss gucken, ob die Einkommensgrenze auch künftig überschritten wird.
Dies ist bei Mieteinnahmen in der Regel nicht so einfach.
Na klar; die Mieteinnahmen sind klar, da es vermutlich verbindliche Mietverträge geben wird. Aber was ist mit den Kosten, im Rahmen der Vermietung (Reperaturen etc.) Diese sind im voraus nicht kalkulierbar; auch nicht zum 30.06. eins Kalenderjahres.
D. h. dass sich die meisten Kassen an den Einkommenssteuerbescheid des jeweiligen Kalenderjahres orientieren und jenes wäre dann der 31.12. des Kalenderjahres und nicht der 30.06.
Die Idee, die Mieteinnahmen rückwirkend auf den Partner zu übertragen, dürfte innovativ und creativ sein, wird aber leider nicht funktionieren.
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