KVdR - Erwerbszeit - freiwillige RV für Nichterwerspersonen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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emmameier
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KVdR - Erwerbszeit - freiwillige RV für Nichterwerspersonen

Beitragvon emmameier » 27.05.2015, 13:22

1. Wie berechnet sich die Erwerbszeit bei Akademikerinnen?

Tag des regulären Renteneintritts minus Tag des ersten oder letzten Studienabschlusses?

Im einem Beispielfall wurde einige Tage nach Studienabschluss eine SV-pflichtige Tätigkeit aufgenommen. Zählt der Tag des Studienabschlusses oder des Tätigkeitsbeginns?


2. Eine ledige Nichterwerbsperson möchte im Alter in die KVdR. Ist ein Weg dahin die freiwillige Rentenversicherung in der GRV 90 % der 2. Hälfte der (theoretischen) Erwerbszeit? Gibt es einen Mindestbeitrag für eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung?

3. Dürfen in Zeiten des Lebens im Ausland freiwillige Zahlungen an die deutsche GRV geleistet werden und lassen sich damit die 90 % der 2. Hälfte erreichen?

Vielen Dank!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 27.05.2015, 17:52

für die KVdR KRANKENVERSICHERUNG der Rentner

zählen KRANKENVERSICHERUNGSZEITEN (nicht Beitragszeiten bei der
Rentenversicherung).

Krankenversicherungszeiten bei einer GESETZKICHEN Krankenkasse.

Rahmenfrist:
Beginn der erstmaligen Erwerbstätigkeit
Ende: Tag des Rentenantrages

Rossi
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Beitragvon Rossi » 28.05.2015, 08:38

Nun ja, es doch hier wohl um die Frage, wann genau der 1. Tag im Erwerbsleben festzusetzen ist.

Das Studium ist natürlich keine Erwerbstätigkeit. Wenn nach dem Studium sofort noch keine Arbeit bzw. Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, dann zählt dies natürlich auch nicht.

Es zählt dann der 1. Tag, in dem man nach dem Studium die Erwerbstätigkeit tatsächlich aufgenommen hat. Dies erkennt man am besten aus dem Versicherungsverlauf der DRV. Dort muss stehen "versicherungspflichtige Beschäftigung".

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Beitragvon ratte1 » 28.05.2015, 22:28

Rossi hat geschrieben:Nun ja, es doch hier wohl um die Frage, wann genau der 1. Tag im Erwerbsleben festzusetzen ist.

Das Studium ist natürlich keine Erwerbstätigkeit. Wenn nach dem Studium sofort noch keine Arbeit bzw. Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, dann zählt dies natürlich auch nicht.

Es zählt dann der 1. Tag, in dem man nach dem Studium die Erwerbstätigkeit tatsächlich aufgenommen hat. Dies erkennt man am besten aus dem Versicherungsverlauf der DRV. Dort muss stehen "versicherungspflichtige Beschäftigung".
Wobei m.W. auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit vor oder während des Studiums und auch wenn sie nur geringfügig ist, zu berücksichtigen ist. Daher ist der Versicherungsverlauf der DRV nur bedingt geeignet.

MfG
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Beitragvon Rossi » 28.05.2015, 22:37

Hm, Ratte1; eine geringfügige Beschäftigung zählt auch als 1. Tag im Erwerbsleben?

Bist Du in der KVdR-Abteilung tätig?

Die in meinem Bereich tätigen Sofas aus der KVdR erzählen mir immer etwas anderes!

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 28.05.2015, 22:49

Rossi hat geschrieben:Hm, Ratte1; eine geringfügige Beschäftigung zählt auch als 1. Tag im Erwerbsleben?

Bist Du in der KVdR-Abteilung tätig?

Die in meinem Bereich tätigen Sofas aus der KVdR erzählen mir immer etwas anderes!
Hallo Rossi,

Du hast Recht: Zwar zählt jegliche Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, unabhängig davon, ob sie zur Versicherungspflicht führen. Ausgenommen davon sind aber geringfügige Beschäftigungen.

MfG
ratte1

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Beitragvon Rossi » 28.05.2015, 23:06

Nun ja, Ratte1; verzeihe mir bitte, dies war eine Fangfrage.

Ich kenne natürlich die GR zur KVdR und natürlich auch genau diese Problematik.

Leider erlebe ich in der Praxis immer wieder, dass die Sofas das GR nicht kennen bzw. nicht gelesen haben und etwas anderes behaupten! Dies ist leider mittlerweile völlig normal.

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Beitragvon ratte1 » 28.05.2015, 23:27

Rossi hat geschrieben:Nun ja, Ratte1; verzeihe mir bitte, dies war eine Fangfrage.

Ich kenne natürlich die GR zur KVdR und natürlich auch genau diese Problematik.

Leider erlebe ich in der Praxis immer wieder, dass die Sofas das GR nicht kennen bzw. nicht gelesen haben und etwas anderes behaupten! Dies ist leider mittlerweile völlig normal.
Hallo Rossi,

in der KVdR Abteilung einer KK bin ich nicht beschäftigt, daher kann ich auch keine falschen Auskünfte dazu geben ;).
Du gibst mir aber Recht, dass der Versicherungsverlauf der VDR nur eingeschränkt geeignet ist, gell?

MfG
ratte1

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Beitragvon Rossi » 29.05.2015, 08:56

Nun ja, die meisten Kassen orientieren sich hinsichtlich des 1. Tag im Erwerbslebens an den Versicherungsverlauf der DRV und natürlich auch an die Meldung der KVdR (vom Kunden).

Wenn in der Meldung zur KVdR des Kunden drinnesteht, dass er bspw. am 01.08.1982 als Holzfäller in Australien begonnen hat zu arbeiten, dann nimmt man natürlich nicht den Versicherungsverlauf der DRV, sondern die Angaben des Kunden.

Aus meiner Praxis kann ich nur berichten, dass gerade bei der Festsetzung des 1. Tages im Arbeitsleben zumindest in meinem Bereich die Kassen teilweise erhebliche Fehler machen.


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