Gesetzliche Krankenversicherung nach Rückkehr aus Ausland

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

MariaBrasil
Beiträge: 2
Registriert: 07.06.2015, 15:16

Gesetzliche Krankenversicherung nach Rückkehr aus Ausland

Beitragvon MariaBrasil » 07.06.2015, 15:21

Hallo ihr Lieben,
ich habe ein paar Fragen bezüglich der Versicherung meiner Schwiegermutter. Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir dabei helfen könntet.

Maria (55 Jahre alt) ist in Brasilien geboren und hat einen brasilianischen Pass. Über ein Stipendium hat sie in Berlin ihr Diplomstudium und ihre Promotion abgeschlossen. Anschließend ist sie wieder in ihre Heimat nach Brasilien zurückgekehrt.

Während ihres Studiums in Deutschland 1991 – 2003 war Maria gesetzlich versichert. In den Jahren 1995 bis 2003 war sie bei der Techniker Krankenkasse. Nach Ihrer Promotion ist sie nach Brasilien zurück um dort zu arbeiten. Auch dort war sie gesetzlich versichert.

Ende 2009 ist Maria wieder nach Deutschland. Dies wurde ihr ermöglicht, da ihre Tochter einen portugiesischen Pass besitz. Damit ist es auch Maria möglich, sich dauerhaft in Deutschland aufzuhalten. Um eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen benötigte Maria jedoch eine Krankenversicherung. Da sie zuvor bereits in der Techniker Krankenkasse war und wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wollte hat sie sich daher wieder an die TK gewandt. Leider war es der Techniker Krankenkasse nicht möglich, Maria ohne eine Aufenthaltsgenehmigung zu versichern.

Maria war dadurch in einer Art „Ei-Henne-Dilemma“. Ohne Versicherung keine Aufenthaltserlaubnis, ohne Aufenthaltserlaubnis keine Versicherung. Was war also zuerst da die Krankenversicherung oder die Aufenthaltsgenehmigung? Auch die privaten Krankenversicherungen wollten sie zu der Zeit aufgrund der fehlenden Aufenthaltserlaubnis nicht aufnehmen. Um sich irgendwie zu versichern hat sie sich bei der „aLC Global Health Insurance“, einer Tochter der Allianz mit Sitz in Irland, versichert. Hier eine kurze Beschreibung der Versicherung:

„aLC ist keine Reiseversicherung. Das Verlängerungsdatum ist KEIN ABLAUFDATUM. Es ist das Datum, an dem der Vertrag überarbeitet wird, um alle evtl. Änderungen einbringen zu können. Der Vertrag ist unbefristet und hat keine Ablauf- oder Erlöschensklausel hinsichtlich eines bestimmten Lebensalters, der Aufgabe einer Tätigkeit, des Wechsels des Aufenthaltszwecks oder des Verlustes eines legalen Aufentthaltsstatuses. Die Mitgliedschaft ist UNBEFRISTET.

Allianz Worldwidecare ist ein in lrland eingetragenes und reguliertes Versicherungsunternehmen, dem es gemäß der Dritten Richtlinie Lebensversicherung und Nicht-Lebensversicherung 92/96/EWG (und deren späteren Änderungen) gestattet ist, über EU-Grenzen hinweg tätig zu sein und ist bei Bafin gemeldet.

aLC unterliegt der Aufsicht der britischen Financial Services Authority (FSA) und ist ein zugelassener Vermittler gemäß den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung. Gemäß dieser EU-Richtlinie ist es ALC gestattet, in allen anderen EU-Ländern als Vermittler aufzutreten und in anderen EU-Mitgliedsstaaten auf grenzüberschreitender Basis Leistungen anzubieten, ohne in jedem Mitgliedsstaat eingetragen zu sein, und ist bei BaFin gemeldet.“


Auch wegen dem Stress mit den Versicherungen ist Paula kurz nach dem sie ihre Daueraufenthaltsgenehmigung bekommen hat (ca. Ende 2010) wieder nach Brasilien zurück gekehrt. Dieses Jahr hat sie beschlossen wieder dauerhaft in Deutschland zu leben. Leider hat sie trotz Aufenthaltsgenehmigung Probleme in die Techniker Krankenkasse einzutreten. In der Begründung der TK steht dazu:

„Eine Mitgliedschaft für die Rückkehr aus dem Ausland, bei denen keine Versicherungspflicht eintritt (z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung oder durch den Bezug von Arbeitslosengelt I) ist möglich, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt wird.

Dies ist der Fall, wenn Sie unmittelbar vor der Versicherung in Deutschland in einem EU- oder Abkommens Staat gesetzlich versichert waren.
Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt wird, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung – einzurichten.
Aus Ihren Unterlagen geht hervor, dass während Ihres Auslandsaufenthalt keine gesetzliche Versicherung in einem EU- oder Abkommensstaat bestand. Die Vorversicherungszeit ist daher leider nicht erfüllt.

Eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist bei uns ebenfalls ausgeschlossen, da hierfür die letzte Kasse in Deutschland zuständig ist. In Ihrem Fall ist dies die ALC Global Health Insurance. Eine Mitgliedschaft ist aus diesen Gründen zurzeit leider nicht möglich. „


Im Internet habe ich gelesen, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Zurückkommen aus dem Ausland eigentlich problemlos möglich sein sollte. Eigentlich ist die letzte wirklich deutsche Versicherung die TK gewesen, da die aLC eine internationale Versicherung gewesen ist. Immerhin hätten sie die deutschen Versicherungen wegen der fehlenden Aufenthaltsgenehmigung ja nicht genommen. Maria war bei der aLC nur für 2 Monate versichert.

Was ist eurer Meinung nach die beste Option für Maria um sich zu versichern?

Wie seht ihr die Chancen für Maria dennoch in die TK zu kommen?

Eigentlich möchte sich Maria selbständig machen. Wäre es eine Option sich erst einmal als Arbeitnehmerin versicherungspflichtig zu versichern, um in die gesetzliche zu kommen, oder ist dies aufgrund ihres Alters (55 Jahre) eh nicht mehr möglich?

Hinzu kommt, dass ihre derzeitige Reiseversicherung im Juli abläuft wäre es wahrscheinlich nicht mehr möglich bis dahin eine neue Arbeit aufzunehmen. Das bedeutet, dass sie sich sehr kurzfristig zuerst privat versichern müsste, um dann anschließend als Arbeitsnehmerin zu wechseln.

Ist es überhaupt ein Vorteil bei der gesetzlichen bzw. der TK versichert zu sein gegenüber den privaten Versicherungen? Sollte sich Maria vielleicht einfach bei einer privaten versichern?

Über eure Meinungen und Ideen würde ich mich sehr freuen.

:D

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 08.06.2015, 13:50

Für die Zuordnung zur GKV oder PKV ist die letzte Versicherung in Deutschland oder im EU Ausland maßgeblich. Die brasilianische gesetzliche Vorversicherung zählt also nicht.

Da es sich bei der Alc nicht um eine befristete Reiseversicherung, sondern eine laut Vertrag dauerhafte Absicherung handelte, erfolgt bei Rückkehr nach Deutschland die Zuordnung zur PKV. Das muss keine deutsche PKV sein, sondern es kann auch ein europäischer Versicherer wie etwa die alc gewählt werden, dann mit ergänzend abzuschließender Pflegepflichtversicherung bei einer deutschen PKV.

Angesichts des etwas höheren Alters und ev. vorhandenen Vorerkrankungen ist aber eine GKV sinnvoller und je nach Einkommen auch deutlich günstiger. Zur Aufnahme in die GKV reicht ein sozialversicherungspflichtiger Job -also mit mehr als 450 EUR regelmäßigem Gehalt- aus. Die Altersgrenze von 55 Jahren gilt nur unter weiteren Voraussetzungen, die offenbar nicht vorliegen.

§ 6 Abs. 3a SGB V:
"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind."
Im Klartext, die Altersgrenze von 55 Jahren gilt nur, wenn man in den letzten 5 Jahren mindestens 2,5 Jahre
- als Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze verdient hat
- oder Beamter war
- oder hauptberuflich selbständig war

MariaBrasil
Beiträge: 2
Registriert: 07.06.2015, 15:16

Beitragvon MariaBrasil » 08.06.2015, 14:17

Hallo Dipling,

wirklich vielen Dank für deinen Post. Da eine Rückkehr in die GKV wohl nicht mehr möglich ist werden wir es wohl über sozialveresicherungspflichtigen Job versuchen.

"Angesichts des etwas höheren Alters und ev. vorhandenen Vorerkrankungen ist aber eine GKV sinnvoller und je nach Einkommen auch deutlich günstiger."

Das mit den Vorerkrankungen ist auch gut zu wissen. Da muss ich noch einmal nachfragen.

Auch das mit den 55 Jahren ist gut zu wissen und ich möchte dir noch einmal danken, dass du das so unkompliziert vermitteln konntest. :D

Am Mittwoch treffe ich mich noch einmal mit Maria und dann gucken wir mal wie es weiter geht. Leider läuft ihre Reiseversicherung für Deutschland schon bald aus.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste