Anfechtung / Kündigung des Vertrages und die Konsequenzen

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hcmeyer
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Anfechtung / Kündigung des Vertrages und die Konsequenzen

Beitragvon hcmeyer » 29.07.2015, 22:28

Hallo, vielleicht kann mir jemand bezgl. einer Frage helfen:

Nach 5 Jahren Mitgliedschaft hat mir meine private KV gekündigt, nachdem ich einige Belege eingereicht habe mit der Begründung, dass ich eine Vorerkrankung nicht angegeben hatte. Das war effektiv eine Kleinigkeit, die auch nicht explizit im Erfassungsbogen abgefragt wurde. Aber darum geht es nicht, ich bin wieder in der gesetzlichen, alles gut.

Es geht um die nachträgliche steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als private Vorsorgekosten! im Falle einer Vertragsanfechtung. Die KV verweigert mir eine Bescheinigung über die geleistete Zahlungen, die ich ja steuerlich absetzen kann.

Laut KV ist der Vertrag zivilrechtlich ja überhaupt nicht zustande gekommen, d.h. ich hätte auch rückwirkend auf die 5 Jahre die Beiträge überhaupt nicht absetzen können ? ? ? (*,)

Und wenn der Vertrag nicht zustande kam und ich in den 5 Jahren nie Leistungen abgerufen habe, kann ich dann nicht auf Rückzahlung der geleisteten Beiträge bestehen ? ? ?

Vielleicht kann mir jemand speziell zur letzten Frage eine Auskunft geben?
Vielen Dank schon mal vorab

Christian ]

Dipling
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Beitragvon Dipling » 30.07.2015, 10:13

Zwar sind bei Rücktritt oder Anfechtung eines Vertrages normalerweise die jeweils empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Im Versicherungsrecht macht der Gesetzgeber aber eine Ausnahme:

§ 39 Abs. 1 VVG:
"(1) Im Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Wird das Versicherungsverhältnis durch Rücktritt auf Grund des § 19 Abs. 2 oder durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zu...."

Eine andere Frage ist, ob der Rücktritt bzw. die Anfechtung seitens des Versicherers überhaupt berechtigt war. Das darf er nur bei Vorsatz/Arglist oder grober Fahrlässigkeit, aber nicht bei einer Kleinigkeit, so es denn eine war. Ggf. kann es sich lohnen, den pkv-ombudsmann (http://www.pkv-ombudsmann.de) einzuschalten, um eine Änderung in eine Kündigung zu bewirken.

hcmeyer
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Danke!

Beitragvon hcmeyer » 30.07.2015, 11:14

Das habe ich mir so schon gedacht, vielen Dank auch für den Tipp mit dem Ombudsmann!!!


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