Familienversicherung bei Selbständigkeit.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Familienversicherung bei Selbständigkeit.
Hallo! Meine Frau ist bei mir in der FV mitversichert. Seit 01.04.2005 ist sie selbständig. Was wir nicht wußten ist, daß somit die Voraussetzungen für eine FV erlöschen. Eigentlich kein Problem. Das Problem ist, daß die BKK nun rückwirkend die Mindestbeiträge für 2005 und das lfd Jahr 2006 erstattet haben will, weil nach derer Überzeugung klar eine Selbständigkeit besteht. Welches sind denn die klaren Anzeichen für eine selbständige Tätigkeit?
Hi,
also die Definition ist hauptberuflich erwerbstätig selbständig. Wenn eine Hausfrau nebenberuflich ein Gewerbe betreibt und nicht mehr als 350 EUR mtl. verdient, ist sie weiterhin familienversichert. Wenn Sie aber nachhaltig mehr verdient und / oder ihre überwiegende Zeit ihrer Tätigkeit nachgeht, kann man von einer hauptberuflichen Tätigkeit sprechen.
Da das mit dem Zeiteinsatz ja schwierig zu belegen ist, kommt m.E. darauf an, was verdient wurde.
also die Definition ist hauptberuflich erwerbstätig selbständig. Wenn eine Hausfrau nebenberuflich ein Gewerbe betreibt und nicht mehr als 350 EUR mtl. verdient, ist sie weiterhin familienversichert. Wenn Sie aber nachhaltig mehr verdient und / oder ihre überwiegende Zeit ihrer Tätigkeit nachgeht, kann man von einer hauptberuflichen Tätigkeit sprechen.
Da das mit dem Zeiteinsatz ja schwierig zu belegen ist, kommt m.E. darauf an, was verdient wurde.
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