Ruhender Leistungsanspruch

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Marcellus
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Ruhender Leistungsanspruch

Beitragvon Marcellus » 17.01.2012, 17:33

Hallo zusammen,
da ich bezüglich meiner momentanen Situation mit meinem Latein am Ende bin hoffe ich hier Hilfe bei meiner Problematik zu finden.
Seit einigen Monaten war ich nun schon bei Techniker Krankenkasse im Rückstand mit meinen Zahlungen, man hatte die ganze Summe bereits ans Zollamt gegeben. Ende letzten Jahres kam es leider erneut zu Rückständen, weshalb die Versicherung meinen Leistungsanspruch nun "ruhen" lässt.
Ich habe daher beschlossen mein Studium ab März 2012 zu beenden um dann meine finanzielle Situation wieder zu bereinigen.
Jedoch scheint man es mir nicht so einfach machen zu wollen. Ich stehe nun vor folgenden Problemen und Fragen:

1. Bevor die Versicherung mir quasi gekündigt hat hat sie für dieses Semester erstmals vorab Beiträge für das komplette Semester in Rechnung gestellt, d.h. dem Zollamt wurde eine Forderung übermittelt die bereits Beiträge bis einschließlich März umfasst.
Frage: Ist das rechtens? Es erscheint mir doch etwas merkwürdig das bereits Beiträge für die Zukunft in ein Mahnverfahren gehen.

2. Die Versicherung hat meiner Universität die Situation mitgeteilt, aus diesem Grund wird mich die Universität bereits zum 27. Januar exmatrikulieren, ich kann also nicht einmal das Semester beenden, obwohl mir die Beiträge für Februar und März ja bereits in Rechnung gestellt werden.
Frage1: Ist das normal? Warum hat die Versicherung mich aus gründen der Versicherungspflicht als Student bis März pflichtversichert, wenn ich doch bereits ab Ende Januar kein Student mehr bin.
Frage2: Was passiert nach dem 27. Januar? Kann ich mir eine neue Versicherung suchen und kann ich die alte kündigen (da sie mir ja ohnehin nur Beiträge in Rechnung stellen wird ohne selbst Leistungen zu erbringen)
Frage3: Gibt es eine Möglichkeit sofort die Versicherung zu wechseln um der Exmatrikulation zu entgehen?
Frage4: Für den Fall dass ich Ende Januar die Versicherung wechseln kann, was ist mit den Beiträgen für Februar und März, die ja bereits vorab gefordert wurden.

Außerdem ergibt sich aktuell die Problematik dass ich seit etwa einem Monat ziemlich krank bin. Ich habe schwere Probleme mit meinen Magen und als ein Mensch der eigentlich nur mit einem Bruch zum Arzt geht merke ich ziemlich genau dass es sich um etwas ernsthaftes handelt.
Problem ist ich habe keine Schmerzen, sobald ich das einem Arzt sage behandelt er mich einfach nicht mehr.
Auf dem Bescheid den ich von der TK habe (Nachweis der Anspruchsberechtigung), da ich meine Karte nicht mehr benutzen darf, steht das die Kosten übernommen werden für: Früherkennungsuntersuchungen gemäß §§25 und 26 SGB V und Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen/Schmerzzustände.
Die Diagnose eines bekannten Mediziners (ernsthaft, die "Ärzte" bei denen ich bisher war wollten nichtmal meine Symptome wissen, sie fragten ob ich Schmerzen habe und auf das verneinen durfte ich auch wieder gehen) anhand meiner Symptome war eine mittlerweile chronische Gastritis oder ein Bandwurm, in beiden Fällen kann es bei später Behandlung zu erheblichen Gesundheitsschäden kommen (im Falle der Gastritis z.b. Magenkrebs).
Ich will einfach schnellstmöglich wieder einen Versicherungsschutz, wie kann ich das erreichen?
Die TK würde mich erst wieder versichern wenn ich alle Beiträge vollständig entrichtet hab, solange darf ich zwar zahlen, erhalte aber keine Leistungen. Natürlich will ich die Beiträge bezahlen, aber ich kann nunmal kein ganzes und auch kein halbes Jahr warten bis ich eine Untersuchung bekomme, bis dahin ist es vermutlich bereits zu spät.

Vielen Dank fürs lesen.

Marcellus
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Beitragvon Marcellus » 17.01.2012, 17:44

PS: Der ältere, größere Teil der Gesamtforderung entstand als ich mich für ein Semester exmatrikulierte, mich aber nicht arbeitslos meldete.
Ich hatte nach der Exmatrikulation eigentlich keinen Kontakt zur TK, jetzt habe ich hier in einem anderen Beitrag etwas gelesen was darauf schließen lässt dass die TK diesen Beitrag womöglich gar nicht einfordern kann?
Ich habe mich nie aktiv freiwillig versichert, man sagte mir ich würde dann automatisch als Selbstständiger eingestuft und müßte die entsprechenden Beiträge halt so zahlen. Habe ich also eine Chance diese Forderung anzufechten?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 17.01.2012, 18:59

1. Bevor die Versicherung mir quasi gekündigt hat hat sie für dieses Semester erstmals vorab Beiträge für das komplette Semester in Rechnung gestellt, d.h. dem Zollamt wurde eine Forderung übermittelt die bereits Beiträge bis einschließlich März umfasst.
Frage: Ist das rechtens? Es erscheint mir doch etwas merkwürdig das bereits Beiträge für die Zukunft in ein Mahnverfahren gehen.

Ist rechtens

Die Mitgliedschaft als Student endet mit Ablauf des Semesters

§ 190 SGB V(9) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/190.html

Da es sich bei der Gastrits um eine ernstehaft Erkrankung handelt müsen meiner Ansicht nach die koasten übernommen werden.

Die Mitgliedschaft ruht. Achja wenn du nicht in die Pötte kommst und dich nicht mit dr TK in Verbindung gesetz hast wegen der Beitragsforderungen und deinem Versicherungschutz hast du ein Problem was gelöst werden muss.

Wie ein werter Kollege hier immer so schön schreibt Reden löst Probleme.
Gruß

Vergil

Marcellus
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Beitragvon Marcellus » 17.01.2012, 20:16

Ich bitte zu berücksichtigen dass ich selbstverständlich bereits mit der TK gesprochen habe. Sie würden mich nur in dem Fall weiter versichern wenn ich die Gesamtforderung komplett bezahlen würde.
Dass ich akut erkrankt bin weiß ich selbst, Fakt ist aber dass ich mit der von der Versicherung ausgestellten Bescheinigung keine ausreichende Behandlung bekomme.

Mein gesundheitlicher Zustand wirkt sich wiederum direkt auf meine Fähigkeit aus mein Problem mit den Krankenkassen zu lösen.
Ist denn die einzige Möglichkeit mich arbeitslos zu melden? Lang warten kann ich nicht mehr.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 17.01.2012, 20:36

Marcellus hat geschrieben:Ich bitte zu berücksichtigen dass ich selbstverständlich bereits mit der TK gesprochen habe. Sie würden mich nur in dem Fall weiter versichern wenn ich die Gesamtforderung komplett bezahlen würde.
Dass ich akut erkrankt bin weiß ich selbst, Fakt ist aber dass ich mit der von der Versicherung ausgestellten Bescheinigung keine ausreichende Behandlung bekomme.

Mein gesundheitlicher Zustand wirkt sich wiederum direkt auf meine Fähigkeit aus mein Problem mit den Krankenkassen zu lösen.
Ist denn die einzige Möglichkeit mich arbeitslos zu melden? Lang warten kann ich nicht mehr.


Hallo,

irgenswie schon seltsam - Studentenbeiträge sind so ziermlich die niedgristen
in der GKV. für eine eigenständige Pflichtversicherung - werden nur von wenig anderen Versicherten (evtl. Azubis,Prakitkanten) unterschritten.
Und die konnten nicht bezahlt werden ??
gestrichen, weil Sachverhalt von mir falsch erkannt wurde.
Von Rechtswegen ist es so, dass eigentlich der gesamte Semesterbetrag
im Voraus an die Kasse gezahlt werden muss - die meisten Kassen sehen davon ab, wenn es einen Dauerauftrag oder eine Abbuchung gibt, einige tolerieren sogar Überweisungen. Von daher ist das Vorgehen der Kasse rechtens wenn es sich um Studentische Pflichtbeiträge handelt, nicht aber, wenn es sich um sonstige Beiträge handelt, da gibt es kein "im voraus".
Man kann mit der Kasse reden, einen vernünftigen Ratenzahlungsplan entweder vorschlagen oder akzeptieren, und wenn das klappt,kenne ich viele Fälle, nicht nur aus meiner direkten Umgebung, wo so eine Ausgleich erfolgte und auch der Leistungsanspruch wieder voll hergestellt war.
Arbeitslos melden bringt hier erst mal nix, denn wahrscheinlich besteht kein
Anspruch auf ALG 1 - ALG. 2 wäre eine Lösung, denn da gibt es keine Leistungseinschränkung.
Und was ich immer sage und schreibe - reden mit der Kasse, und war gleich und direkt und wenn möglich Auge in Auge - dann kann vieles verhindert werden, was später dann Ärger bereitet.
Schau dich hier im Forum um und lies mal so einige Fälle durch - ich behaupte, so mancher Fall hätte nicht die Dimensionen angenommen, wenn man vorher persönlich miteinander gesprochen hätte. stattdessen füllen diese Fälle wahrscheinlich dicke Aktenordner bei Kassen und Versicherten
und die Fronten sind total verhärtet weil man sich nur noch per Anwalt und Gericht austauscht.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 17.01.2012, 21:13, insgesamt 1-mal geändert.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 17.01.2012, 20:52

Mit Vorlage einer Exmatrikulationsbescheinung endet die günstigere Mitgliedschaft als Student, aber nicht die Mitgliedschaft insgesamt. Dafür wäre (wenn es die TK genau nimmt) der Nachweis einer Folgeversicherung und bei Wechsel zu einer anderen GKV das Einhalten der Bindungs- und Kündigungsfristen erforderlich.

Die GKV bzw. TK darf in der fraglichen Zeit der Exmatrikulation ohne weiteres keine Selbständigkeit unterstellen. Die Mindestbeiträge sind für diese Personengruppe besonders hoch (regulär zwischen 300 und 650 EUR monatlich - nur so sind Schulden in höherer Größenordnung denkbar). Demgegenüber zahlt z.B. eine Nichterwerbstätiger nur ca. 145 EUR monatlich.
Angaben zum Einkommen und Einkommensnachweise (z.B. Steuerbescheid) sind jedoch vorzulegen.

Was als Notfall bzw. akute Erkrankung einzustufen ist, entscheidet der Arzt nach angemessener Untersuchung. Gleich wegschicken darf er nicht, jedenfalls macht er sich damit straf- und zivilrechtlich verantwortlich.

Marcellus
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Beitragvon Marcellus » 17.01.2012, 21:53

Czauderna hat geschrieben:Arbeitslos melden bringt hier erst mal nix, denn wahrscheinlich besteht kein
Anspruch auf ALG 1 - ALG. 2 wäre eine Lösung, denn da gibt es keine Leistungseinschränkung.


Was heißt das nun? Wenn ich mich exmatrikuliere habe ich als arbeitsloser doch ohnehin Anspruch auf Leistung von der arge, bedeutet also Hartz 4?
Dann bin ich über die Arge versichert und könnte einfach bei meiner momentanen Stelle auf Vollzeit anfangen. Oder könnte die Versicherung mir dann direkt wieder die Leistung streichen wenn ich dann nicht mehr bei der Arge bin?
Wäre natürlich etwas "schade" wenn ich in die Arbeitslosigkeit gezwungen werde um versichert zu sein obwohl ich einen Job haben könnte.

Oder wäre ich nichtmal als Harzi versichert? Wundern würde es mich ehrlich gesagt nicht mehr.

Es wäre übrigens sehr nett nicht immer wieder darauf hinzuweisen bzw. darauf herumzureiten dass die Lösung im Gespräch mit der Versicherung liegt. Ich besitze durchaus die Intelligenz dies als ersten Weg zu erkennen, da es aber bereits das 2. mal ist dass ich mehrere Beiträge nicht bezahlt habe ist die Versicherung nicht dazu bereit.

Gibt es also die Möglichkeit trotz Beitragsrückständen Versicherungsschutz bei einer anderen Versicherung zu bekommen, könnte ich mir über die Arge den Versicherungsschutz zurückholen und kann ich dann aus Hartz 4 heraus einfach einen Job annehmen weiter normal versichert sein?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 18.01.2012, 07:24

Bis 31.03.12 bleibt die Mitgliedschaft bei der TK erhalten, ab dem 01.04.12 besteht denn das Beitritsrecht zu einer neuen Kasse wegen Unterbrechung der MG. Wenn jetzt wieder ALG II beantragt wird, meldet die ARGe , JobCenter an die TK, da diese denn immer noch federführende Kasse ist. No WAY out.
Gruss
Jochen

heinrich
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Beitragvon heinrich » 18.01.2012, 08:30

im Rahmen der Mitgliedschaft von Pflichtversicherten Studenten gibt es meines Erachtens im Gemeinsamen Rundschreiben eine Passage ,nachdem

die Mitgliedschaft (also die studentische Mitgliedschaft) bei Exmatrikulation
nicht sofort mit diesem Tage, sondern erst mit Ende des Semesters der Exmatrikulation , also zum 31.03.2012 (wenn Uni) endet.

Es wird naöch meiner Auffassung bis dahin also keine Unterbrechung (von mindestens 1 Tag) der Mitgliedschaft geben.

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Beitragvon Vergil09owl » 18.01.2012, 21:31

Japp

claudia22
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Re: Ruhender Leistungsanspruch

Beitragvon claudia22 » 19.01.2016, 20:56

Du bekommst einen Notfallversorgungsschein wenn deine Leistungen ruhen bei TK.
Das habe ich auch bin chroniknisch Krank.

Czauderna
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Re: Ruhender Leistungsanspruch

Beitragvon Czauderna » 19.01.2016, 21:28

Hallo Claudia22 - richtig, ob ihr das nach vier Jahren noch etwas nützt ist allerdings fraglich - grins !
Ist mir auch schon passiert.
Gruss
Czauderna


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