Hallo,
ich habe ein Frage bezüglich einer Nachzahlung, die meine Krankenverversicherung von mir verlangt. Kurz zu dem Fall:
Ich bin seit Oktober 2014 Promotionsstudentin und habe seitdem auch ein Stipendium in Höhe von 1300€. Zu Beginn meines Stipendiums habe ich meine Versicherung per Telefon über mein Stipendium informiert (dafür habe ich allerdings keinen Beweis). Bis November 2015 habe ich 165,38€ Krankenversicherung gezahlt. Nun, nachdem sie meinen Stipendiumsvertrag im Oktober 2015 nachgefordert haben, möchte meine Versicherung aber etwa 230€ sowie eine Nachzahlung von über 800€ für die letzten Monate, in denen ich zu wenig bezahlt habe. Tatsächlich ist der Betrag von 230€ wohl gesetzlich in Ordnung (wie ich nach meinen Recherchen herausgefunden habe). Allerdings frage ich mich, ob das mit der Nachzahlung mit rechten Dingen zu geht, da schließlich die Krankenkassen versäumt hat, mir den höheren Betrag zu berechnen. Wisst ihr, ob ich die Nachzahlung nun zahlen muss? Die Versicherung stellt sich jedenfalls stur.
Ich danke schon im Voraus für eure Hilfe!
Ronja
Nachzahlung rechtens?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Nachzahlung rechtens?
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich hast DU zu Beginn der VErsicherung in 10/2014 eine schrifliche Aussage über die Einkommenshöhe gemacht.
Frag doch mal nach, was DU dabei angegeben hast. War denn da schon von DIR angegeben, dass das Stipendium auch erhalten wird.
Frag doch mal nach, was DU dabei angegeben hast. War denn da schon von DIR angegeben, dass das Stipendium auch erhalten wird.
Re: Nachzahlung rechtens?
Lieber Heinrich,
danke für deine Antwort. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass die Versicherung mir damals das Dokument für eine solche schriftliche Aussage geschickt hätten. Das habe ich erst letzten Oktober bekommen. Damals hatten ich nur mit der Versicherung telefoniert. Es ist aber eine gute Idee, bei der Versicherung nochmal nachzufragen.
Ansonsten, wenn sie mir damals versäumt haben das Dokument zu schicken, muss ich dann nachzahlen? Hätte ich gewusst, dass der Beitrag höher ist, hätte ich mich schon viel länger nach einer anderen Versicherung umgeschaut.
danke für deine Antwort. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass die Versicherung mir damals das Dokument für eine solche schriftliche Aussage geschickt hätten. Das habe ich erst letzten Oktober bekommen. Damals hatten ich nur mit der Versicherung telefoniert. Es ist aber eine gute Idee, bei der Versicherung nochmal nachzufragen.
Ansonsten, wenn sie mir damals versäumt haben das Dokument zu schicken, muss ich dann nachzahlen? Hätte ich gewusst, dass der Beitrag höher ist, hätte ich mich schon viel länger nach einer anderen Versicherung umgeschaut.
Re: Nachzahlung rechtens?
frag bitte erst mal nach und/oder lass Dir eien Kopie schicken, von Deinen ursprünglichen Angaben
Re: Nachzahlung rechtens?
In Ordnung, ich habe bei der Versicherung nachgefragt. Sie schreiben: "Leider kann nicht mehr nachvollzogen werden ob und wann Ihnen das Formular zur Feststellung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zugeschickt wurde". Also leider keine Klarheit in dieser Hinsicht. Irgendwelche Tips, wie ich weiter machen könnte?
Re: Nachzahlung rechtens?
wie jetzt. Die wissen nicht mehr, was Du 2014 angegeben hast.
Diese Unterlagen müssten noch vorliegen.
Leider fehlen mir dazu die Worte
Diese Unterlagen müssten noch vorliegen.
Leider fehlen mir dazu die Worte
Re: Nachzahlung rechtens?
Ja, das ist schon seltsam. Ich vermute, sie können es nicht nachvollziehen, weil sie mir damals gar kein Dokument zum Ausfüllen geschickt hatten. Und jetzt soll ich wegen ihres Versagens nachzahlen.
Ich weiß aber nicht, ob es sich lohnen würde, das Geld für einen Anwalt auszugeben, weil ich nicht weiß, ob es überhaupt von Belang ist, dass die Krankenversicherung und nicht ich das vermasselt haben.
Ich weiß aber nicht, ob es sich lohnen würde, das Geld für einen Anwalt auszugeben, weil ich nicht weiß, ob es überhaupt von Belang ist, dass die Krankenversicherung und nicht ich das vermasselt haben.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste