Hallo,
Ich brauche mal eure Hilfe.
Ich war privat Versichert, habe ein Kind bekommen, war in Elternzeit und arbeite nun wieder in Teilzeit unter der Jahresbemessungsgrenze. Dadurch bin ich nun wieder gesetzlich Versichert und möchte hier natürlichvauch bleiben.
Nun möchte ich noch ein Kind .
Wie rechnen sich jedoch die 12 Monate, die ich in der gesetzlichen Krankenkasse sein muss?
Fällt das in diesem Fall überhaupt ins Gewicht, da man ja nicht über die Beitragsbemessungsgrenze fällt?
Wenn es ins Gewicht fällt, zählt der Geburtstermin zu den 12 Monaten oder der Tag, an dem der Mutterschutz beginnt?
Danke für eure Hilfe!
Von PKV in GKV gewechselt. 12 Monate Versicherungsfrist
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Von PKV in GKV gewechselt. 12 Monate Versicherungsfrist
Du brauchst die 12 Monate nicht mehr.
Seit dem 01.08.2013 gibt es die sog. obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V. Hiernach setzt sich die Mitgliedschaft automatisch weiter fort. Dem Grunde nach reicht 1 Tag Mitgliedschaft.
Seit dem 01.08.2013 gibt es die sog. obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V. Hiernach setzt sich die Mitgliedschaft automatisch weiter fort. Dem Grunde nach reicht 1 Tag Mitgliedschaft.
Re: Von PKV in GKV gewechselt. 12 Monate Versicherungsfrist
Danke für die schnelle Antwort 

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