Hallo,
wie ist es zu handhaben, wenn ein Kind (Student, <25) in der Familienversicherung eines Elternteils ist und schwanger wird?
Die Studentin hat kein Einkommen und ist zusätzlich verheiratet. Der Ehemann verdient Geld und ist selbst bei einer anderen GKV versichert.
Klar kann man Ehefrau (Studentin) und zukünftiges Kind in die Familienversicherung des Ehemanns holen.
Aber dies soll, falls möglich, vorerst vermieden werden (Übernahme der Kosten für Rufbereitschaft d. Hebamme usw.).
Ist es also möglich bei dieser Konstellation Ehefrau + Kind in der Familienversicherung der Großeltern zu versichern, oder muss zumindest das Kind zum Ehemann?
Danke vorab für Infos.
Familienversicherung für Kindeskind
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Familienversicherung für Kindeskind
Hallo,
als Enkelkind kann nur in die Familienversicherung, wenn der überwiegende Unterhalt für das Enkelkind auch von den Großeltern geleistet wird.
siehe dazu auch : https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... erung.html
Gruss
Czauderna
als Enkelkind kann nur in die Familienversicherung, wenn der überwiegende Unterhalt für das Enkelkind auch von den Großeltern geleistet wird.
siehe dazu auch : https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... erung.html
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung für Kindeskind
Hallo, danke für die schnelle Antwort.
Hierzu habe ich auf der folgenden Seite die Aussage gefunden, dass seit der Ergänzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB V, das Kindeskind nicht mehr als Enkel sondern als Kind des familienversicherten Kindes beurteilt wird und dadurch eine Prüfung entfällt und somit das Großelternteil nicht mehr den überwiegenden Unterhalt leisten muss.
https://sozialversicherung-kompetent.de ... inder.html
Bin jetzt ein bisschen durcheinander..
Laut § 10 Abs. 4 gelten auch Enkelkinder als Kinder. Wenn die Aussage aus meinem Link stimmt, hieße es ja, dass ein Kind eines versicherungspflichtigen Kindes kein Enkelkind ist.
Bitte um Aufklärung,
Danke!
Nachtrag:
Auf den Seiten der TK Versicherung steht wen man beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern kann. Zum einen Enkelkinder wenn der überwiegende Unterhalt geleistet wird und zum anderen tatsächlich Kinder familienversicherter Kinder (ohne Prüfung).
Hierzu habe ich auf der folgenden Seite die Aussage gefunden, dass seit der Ergänzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB V, das Kindeskind nicht mehr als Enkel sondern als Kind des familienversicherten Kindes beurteilt wird und dadurch eine Prüfung entfällt und somit das Großelternteil nicht mehr den überwiegenden Unterhalt leisten muss.
https://sozialversicherung-kompetent.de ... inder.html
Bin jetzt ein bisschen durcheinander..
Laut § 10 Abs. 4 gelten auch Enkelkinder als Kinder. Wenn die Aussage aus meinem Link stimmt, hieße es ja, dass ein Kind eines versicherungspflichtigen Kindes kein Enkelkind ist.
Bitte um Aufklärung,
Danke!
Nachtrag:
Auf den Seiten der TK Versicherung steht wen man beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern kann. Zum einen Enkelkinder wenn der überwiegende Unterhalt geleistet wird und zum anderen tatsächlich Kinder familienversicherter Kinder (ohne Prüfung).
Re: Familienversicherung für Kindeskind
Hallo,
wenn du den Text zu dem der Link von mir passt, liest wird dort auch auf das Verwaltungsvereinfachungsgesetz Bezug genommen - demnach könnte es also sein, dass der überwiegende Unterhalt nicht seitens der Kasse geprüft wird und hier wegen bestehendem Doppelanspruch ein Wahlrecht besteht, also entweder die Kasse des Vaters oder die Kasse des Opas oder Oma gewählt werden kann. Also, einen entsprechenden Antrag stellen - kann man jetzt schon machen (ab Tag der Geburt, also kein genaues Datum eintragen, und den Namen noch weglassen). Ich gehe mal davon aus, dass Vater und Mutter sich einig sind hinsichtlich der Frage welche Kasse genommen werden soll, da entscheiden nicht die Grosseltern.
Gruss
Czauderna
wenn du den Text zu dem der Link von mir passt, liest wird dort auch auf das Verwaltungsvereinfachungsgesetz Bezug genommen - demnach könnte es also sein, dass der überwiegende Unterhalt nicht seitens der Kasse geprüft wird und hier wegen bestehendem Doppelanspruch ein Wahlrecht besteht, also entweder die Kasse des Vaters oder die Kasse des Opas oder Oma gewählt werden kann. Also, einen entsprechenden Antrag stellen - kann man jetzt schon machen (ab Tag der Geburt, also kein genaues Datum eintragen, und den Namen noch weglassen). Ich gehe mal davon aus, dass Vater und Mutter sich einig sind hinsichtlich der Frage welche Kasse genommen werden soll, da entscheiden nicht die Grosseltern.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung für Kindeskind
Vater16; Du hast völlig richtig recherchiert.
Unser Czauderna hat ganz offensichtlich im ersten Analuf die entsprechende Gesetzesänderung zum 30.03.2005 nicht mitbekommen. Sind immer schon mehr als 10 Jahre zurück.
Du musst deine Tochter bei Dir in die Fami eintragen und dann trägst Du das Enkelkind auch in die Fami und zwar ohne den Überwiegenden Unterhalt.
Wird es anders gemacht, nämlich, wenn sich deine Tochter in die Fami des Ehemannes eintragen lässt, dann kannst Du das Enkelkind bei Dir nur eintragen, wenn Du den überwiegenden Unterhalt für das Enkelkind sicherstellst.
Lasse dich nicht ins Bockshorn jagen; aus meiner Seminarerfahrung kann ich nur berichten, dass viele Kassenmitarbeiter - wie unser Czauderna - im ersten Anlauf die Klamotte ablehnen.
Unser Czauderna hat ganz offensichtlich im ersten Analuf die entsprechende Gesetzesänderung zum 30.03.2005 nicht mitbekommen. Sind immer schon mehr als 10 Jahre zurück.
Du musst deine Tochter bei Dir in die Fami eintragen und dann trägst Du das Enkelkind auch in die Fami und zwar ohne den Überwiegenden Unterhalt.
Wird es anders gemacht, nämlich, wenn sich deine Tochter in die Fami des Ehemannes eintragen lässt, dann kannst Du das Enkelkind bei Dir nur eintragen, wenn Du den überwiegenden Unterhalt für das Enkelkind sicherstellst.
Lasse dich nicht ins Bockshorn jagen; aus meiner Seminarerfahrung kann ich nur berichten, dass viele Kassenmitarbeiter - wie unser Czauderna - im ersten Anlauf die Klamotte ablehnen.
Re: Familienversicherung für Kindeskind
Hallo,
schon erstaunlich !! - Da schreibe ich einen Beitrag am 19.2. um 18:48 Uhr und um 21:27 Uhr folgt der Moderator dieses Forums mit dem seinigen.
Was in diesem Beitrag steht ist, außer, dass inhaltlich das bestätigt wird, was in meinem Beitrag steht, pures Mobbing !!
Sollte aber dem Fragesteller egal sein - Hauptsache er hat Hilfe bekommen.
Ach noch etwas Vater 16 - ich bin nicht Rossi sein Czauderna und seine Behauptung, ich hätte in der Praxis den Antrag auf Familienversicherung abgelehnt ist schon fast üble Nachrede, aber nur fast.
Gruss
Czauderna
schon erstaunlich !! - Da schreibe ich einen Beitrag am 19.2. um 18:48 Uhr und um 21:27 Uhr folgt der Moderator dieses Forums mit dem seinigen.
Was in diesem Beitrag steht ist, außer, dass inhaltlich das bestätigt wird, was in meinem Beitrag steht, pures Mobbing !!
Sollte aber dem Fragesteller egal sein - Hauptsache er hat Hilfe bekommen.
Ach noch etwas Vater 16 - ich bin nicht Rossi sein Czauderna und seine Behauptung, ich hätte in der Praxis den Antrag auf Familienversicherung abgelehnt ist schon fast üble Nachrede, aber nur fast.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung für Kindeskind
Na ja Günter, was hast Du denn zuvor um 13:48 Uhr geschrieben?
Fami geht nur, wenn Opa den überwiegenden Unterhalt sicherstellt oder?
Die meisten würden an dieser Stelle den Auskünften der Kassen Glauben schenken und nicht skeptisch selber im Internet recherchieren.
Ferner schreibt Vater 16 sehr eindrucksvoll nach deinem Posting, dass er ein wenig durcheinander ist. Oder kann ich jetzt nicht lesen?!
Fami geht nur, wenn Opa den überwiegenden Unterhalt sicherstellt oder?
Die meisten würden an dieser Stelle den Auskünften der Kassen Glauben schenken und nicht skeptisch selber im Internet recherchieren.
Ferner schreibt Vater 16 sehr eindrucksvoll nach deinem Posting, dass er ein wenig durcheinander ist. Oder kann ich jetzt nicht lesen?!
Re: Familienversicherung für Kindeskind
Hallo Rossi,
dass du nicht lesen kannst wäre mir neu, nur offenbar liest du gerne nur das, was du auch wirklich lesen willst und vor allem ziehst du deine Schlüsse so, wie sie dir in dem Kram passen. Dieses "Oberlehrer-Getue" geht mir auf den Senkel und genau so dass Du immer wieder versuchst einen User der Lächerlichkeit preis zu geben. Und noch einmal, es handelt sich hier um ein Forum für alle und jeden und nicht um eine offizielle Auskunftsstelle einer Krankenkasse oder des Sozialamtes in Rheine oder sonst wo - und wer sich sich allein mit Auskünften aus Foren begnügt, dem ist entweder sehr gut geholfen oder aber auch nicht - du und ich würden uns darauf mit Sicherheit nicht verlassen.
Also, korrigiere, wenn du einen Fehler findest, aber lass diese Belehrungen und Wertungen, bitte !
Gruss
Czauderna
dass du nicht lesen kannst wäre mir neu, nur offenbar liest du gerne nur das, was du auch wirklich lesen willst und vor allem ziehst du deine Schlüsse so, wie sie dir in dem Kram passen. Dieses "Oberlehrer-Getue" geht mir auf den Senkel und genau so dass Du immer wieder versuchst einen User der Lächerlichkeit preis zu geben. Und noch einmal, es handelt sich hier um ein Forum für alle und jeden und nicht um eine offizielle Auskunftsstelle einer Krankenkasse oder des Sozialamtes in Rheine oder sonst wo - und wer sich sich allein mit Auskünften aus Foren begnügt, dem ist entweder sehr gut geholfen oder aber auch nicht - du und ich würden uns darauf mit Sicherheit nicht verlassen.
Also, korrigiere, wenn du einen Fehler findest, aber lass diese Belehrungen und Wertungen, bitte !
Gruss
Czauderna
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