Hallo Forumsmitglieder,
das Thema wurde schon oft besprochen und nun habe ich doch auch mal eine Frage zu meinem Fall. Ich war bis 2004/05 in der PKV und konnte Mir dann keine weiteren Beitragszahlungen leisten. Meine PKV hat mich dann zum damaligen Zeitpunkt gekündigt. Ich habe seit diesem Zeitpunkt sehr minimalistisch gelebt und die Kosten für Medizinische Behandlungen aus eigener Tasche bezahlt. Nun bin ich 33 und möchte ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen. Gibt es hier ein Forumsmietglied mit Erfahrungen in diesem Bereich. Was kann ich tun um wieder Mitglied in einer GKV zu werden ?
Keine Krankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Keine Krankenversicherung
Hallo,
du hast dir die Antwort bereits selbst gegeben - ein kranken versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen und du musst sogar in die GKV. So kommst du rein in die GKV - was allerdings passieren kann ist, dass die Kasse dich fragen wird, was mit den letzten Jahren war, denn seit 2007 besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung. Ich denke aber, dass du erst mal den Job hast und der Arbeitgeber dich bei der Kasse deiner Wahl anmeldet, alles andere dann abwarten.
Gruss
Czauderna
du hast dir die Antwort bereits selbst gegeben - ein kranken versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen und du musst sogar in die GKV. So kommst du rein in die GKV - was allerdings passieren kann ist, dass die Kasse dich fragen wird, was mit den letzten Jahren war, denn seit 2007 besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung. Ich denke aber, dass du erst mal den Job hast und der Arbeitgeber dich bei der Kasse deiner Wahl anmeldet, alles andere dann abwarten.
Gruss
Czauderna
Re: Keine Krankenversicherung
Nun ja, wenn die Kasse fragen sollte, wo und wann Du zuletzt versichert gewesen bist, dann sagst Du halt, dass Du zuletzt privat versichert gewesen bist.
Die Kasse kann ggf. die neue Mitgliedschaft nicht davon abhängig machen, dass Du ggf. zuvor deiner Pflicht zur Versicherung in der privaten Kv. ab dem 01.01.2009 nachkommst.
Die Kasse kann ggf. die neue Mitgliedschaft nicht davon abhängig machen, dass Du ggf. zuvor deiner Pflicht zur Versicherung in der privaten Kv. ab dem 01.01.2009 nachkommst.
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