Hallo,
was die Ehefrau betrifft, so wird sie, wenn das anrechenbare Einkommen mtl. 415,00 € übersteigt aus der Familienversicherung ausscheiden müssen.
Sie kann sich dann in der GKV weiterversichern, könnte aber auch sich für eine PKV-Versicherung entscheiden. So wie geschildert dürfte hier eine
hauptberufliche Selbständigkeit ausscheiden - der Status wird aber verbindlich von der Kasse festgestellt - so dass sie demnach ihren Beitrag nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für sonstig freiwillig Versicherte (2016 = 968,33 €) zahlen müsste.
Was das Kind betrifft, so hat es einen Anspruch auf Familienversicherung bei beiden Elternteilen wenn diese in der GKV versichert sind, d.h. das Kind könnte bei dir verbleiben oder eben bei der Mutter mitversichert werden. Ob nun ein Wechsel der gesamten Familie in die PKV ratsam ist - ich als Mitarbeiter einer GKV-Kasse sage - nein, ist es nicht - das wird ein PKV-Vertreter wahrscheinlich anders sehen.
"Familientarife" in der GKV gibt es nicht.
Gruss
Czauderna
Wie versichern, wenn Familienvers. wegfällt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wie versichern, wenn Familienvers. wegfällt
Das Kernargument pro GKV für Versicherte mit Kindern ist deren beitragsfreie Mitversicherung. Diese müssten andernfalls etwa in einer PKV jeweils beitragspflichtig versichert werden, was bei mehreren Kindern schnell teuer wird.
Die Tendenz zu steigenden Beiträgen gibt es seit Jahrzehnten sowohl in der GKV als auch in der PKV - mit dem Unterschied, dass die Beiträge in der GKV einkommensabhängig erhoben werden, was einerseits als Gutverdiener den Höchstbeitrag bedeutet, andererseits bei wegfallenden Einnahmen etwa im Alter oder bei Arbeitslosigkeit das Budget entlastet.
Eine Entscheidung für eine PKV ist nicht mehr unbedingt eine Entscheidung für das Leben, denn seit einer Gesetzesänderung in 2013 ist die Erfüllung von Vorversicherungszeiten für eine dauerhafte Rückkehr in die GKV nicht mehr nötig; eine kurze Zeit der Versicherungspflicht oder Familienversicherung reicht schon.
Gerade wenn die Ehefrau nur relativ knapp über der Grenze von durchschnittlich 415 EUR pro Monat verdient, liegt es nahe, z.B. durch vorgezogene Betriebsausgaben den Gewinn zu drücken und zumindest vorerst weiter familienversichert zu bleiben.
Die Tendenz zu steigenden Beiträgen gibt es seit Jahrzehnten sowohl in der GKV als auch in der PKV - mit dem Unterschied, dass die Beiträge in der GKV einkommensabhängig erhoben werden, was einerseits als Gutverdiener den Höchstbeitrag bedeutet, andererseits bei wegfallenden Einnahmen etwa im Alter oder bei Arbeitslosigkeit das Budget entlastet.
Eine Entscheidung für eine PKV ist nicht mehr unbedingt eine Entscheidung für das Leben, denn seit einer Gesetzesänderung in 2013 ist die Erfüllung von Vorversicherungszeiten für eine dauerhafte Rückkehr in die GKV nicht mehr nötig; eine kurze Zeit der Versicherungspflicht oder Familienversicherung reicht schon.
Gerade wenn die Ehefrau nur relativ knapp über der Grenze von durchschnittlich 415 EUR pro Monat verdient, liegt es nahe, z.B. durch vorgezogene Betriebsausgaben den Gewinn zu drücken und zumindest vorerst weiter familienversichert zu bleiben.
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