Ich bin seit dem 01.09. im 15. Semester und deshalb seitdem freiwillig versichert. Seit dem 01.08. bin ich als Werkstudent als 16h-Wochen Kraft angestellt. Mein monatliches Einkommen beträgt etwa 800€/Brutto + ggf. Mehrarbeit. Bisher hatte ich seit dem 01.09. monatlich etwa 130€ zu zahlen, da meine Einkünfte unter der Mindesbemessungsgrenze von 968,33€ liegen. Nun hat mein Arbeitgeber meiner Krankenkasse vom 01.08. bis 31.12. insgesamt ein Bruttogesamtlohn von ca. 9110€ übermittelt. Im Schnitt sind das ca. 1820€ Brutto. Der hohe Bruttobetrag kommt durch geldwertem Vorteil in Form von Mitarbeiter-Rabatten zustande, welcher jedes mal auf mein monatliches Bruttoeinkommen drauf gerechnet wird und hinterher wieder abgezogen wird. Insofern beträgt mein Nettogehalt nicht mehr als 600-800€ in der Regel. Die Krankenkasse geht nun aber weiterhin von dem Durchschnittswert des vergangenen Jahres aus und berechnet auf der Grundlage von 1820€ Brutto ein monatlichen Krankenkassenbeitrag von 315€, welchen ich natürlich unmöglich stemmen kann. Ich hab mich diesbezüglich im Internet ein wenig durch gelesen und frage mich ob die Krankenkasse nicht streng genommen meinen aktuelle Gehaltsabrechnung als Grundlage für die Beitragsberechnung nehmen muss. Die liegt aktuell nämlich durch Mehrarbeit bei ca. 1000€ brutto. Die Krankenkasse argumentiert jedoch, dass sie streng genommen rückwirkend mir seit August schon einen höheren Betrag hätte berechnen aufgrund des hohen durchschnittlichen Einkommens.
Sofern die Krankenkasse sich weiterhin quer stellt, sehe ich einzige Möglichkeit nun eigentlich nur noch bei meinem Arbeitgeber die Stunden zu erhöhen, sodass ich meinen Werkstudenten Status verliere und meine Krankenkassenbeiträge monatlich berechnet werden bzw halbseitig von meinem Arbeitgeber übernommen werden. Dazu käme zwar dann noch die Arbeitslosenversicherung, in der Summer käme ich aber nicht auf über 315€ Sozialabgaben.
neue Beitragsberechnung als freiwillig Versicherter?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: neue Beitragsberechnung als freiwillig Versicherter?
Hallo,
ja, eine kranken versicherungspflichtige Tätigkeit wäre schon die bessere Lösung für dich - denn wie du ganz richtig erkannt hast, zahlt dann dein Arbeitgeber seinen Anteil, gerechnet vom Brutto aus - momentan zahlst du vom Brutto alleine deinen Beitrag - dein Netto-Einkommen spielt hier keine Rolle.
Gruss
Czauderna
ja, eine kranken versicherungspflichtige Tätigkeit wäre schon die bessere Lösung für dich - denn wie du ganz richtig erkannt hast, zahlt dann dein Arbeitgeber seinen Anteil, gerechnet vom Brutto aus - momentan zahlst du vom Brutto alleine deinen Beitrag - dein Netto-Einkommen spielt hier keine Rolle.
Gruss
Czauderna
Re: neue Beitragsberechnung als freiwillig Versicherter?
Danke Czaudaerna für deine Antwort!
Mein Brutto-Gehalt würde sich ja nun weiterhin unter 1000€ bewegen, sofern ich keine Mitarbeiter-Rabatte mehr in Anspruch nehme. Insofern find ich es nicht fair davon auszugehen, dass mein Bruttogehalt durch den geldwertem Vorteil weiterhin bei 1800€ liegt. Das Problem ist ja auch, Beiträge rückwirkend hochstufen geht immer, rückwirkend runterstufen nicht.
Ich werde nochmals versuchen der Versicherung das glaubhaft zu machen, dass es sich dabei um Ausnahmen handelte. Seitdem ich davon erfahren habe nehme ich auch keine Rabatte mehr in Anspruch (wobei das sowieso Rabatte für Familie und Freunde waren). Des Weiteren habe ich gelesen, dass seit dem 01.01.2016 Mitarbeiter-Rabatte unter Umständen nicht mehr als geldwerter Vorteil angesetzt werden.
Mein Brutto-Gehalt würde sich ja nun weiterhin unter 1000€ bewegen, sofern ich keine Mitarbeiter-Rabatte mehr in Anspruch nehme. Insofern find ich es nicht fair davon auszugehen, dass mein Bruttogehalt durch den geldwertem Vorteil weiterhin bei 1800€ liegt. Das Problem ist ja auch, Beiträge rückwirkend hochstufen geht immer, rückwirkend runterstufen nicht.
Ich werde nochmals versuchen der Versicherung das glaubhaft zu machen, dass es sich dabei um Ausnahmen handelte. Seitdem ich davon erfahren habe nehme ich auch keine Rabatte mehr in Anspruch (wobei das sowieso Rabatte für Familie und Freunde waren). Des Weiteren habe ich gelesen, dass seit dem 01.01.2016 Mitarbeiter-Rabatte unter Umständen nicht mehr als geldwerter Vorteil angesetzt werden.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 2 Gäste