Rückkehr in die GKV bei Arbeitslosigkeit

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molle123
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Rückkehr in die GKV bei Arbeitslosigkeit

Beitragvon molle123 » 02.04.2016, 15:42

Hallo an alle,

stimmt es, dass man eintretender Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 wenn man jünger als 55 Jahre ist, wieder in die GKV zurückkehren kann? Wie lange muss diese Arbeitslosigkeit andauern? Reicht es aus, wenn man sich zwischen einem Jobwechsel geplant 1 Monat arbeitslos meldet?

Danke und Grüße

Dipling
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Re: Rückkehr in die GKV bei Arbeitslosigkeit

Beitragvon Dipling » 02.04.2016, 16:44

Mit Bezug von Arbeitslosengeld 1 entsteht grundsätzlich Versicherungspflicht und damit Aufnahme in die GKV. Theoretisch reicht schon ein Tag ALG1-Bezug aus, um dauerhaft in der GKV bleiben zu können.

Es muss jedoch tatsächlich ALG1 bezogen werden, der Anspruch allein löst keine Versicherungspflicht aus.

molle123
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Re: Rückkehr in die GKV bei Arbeitslosigkeit

Beitragvon molle123 » 02.04.2016, 16:49

Wie sieht es aus, wenn man eine Sperrzeit bekommt, weil man den vorhergehenden Job selbst gekündigt hat? Wird man gesperrt, auch wenn das Ende des alten Jobs und der Beginn des neuen Jobs um wenige Tage auseinander liegen?
Oder kann man evtl. während einer Sperrzeit über die gesetzlich versicherte Ehefrau mitversichert werden? Und bleibt dann einfach in der GKV?

Dipling
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Re: Rückkehr in die GKV bei Arbeitslosigkeit

Beitragvon Dipling » 02.04.2016, 17:41

PKV-Versicherte bleiben zunächst in der PKV und haben während des 1. Monats einer Sperrzeit die Beiträge selbst zu tragen. Die Versicherungspflicht und damit der Wechsel in die GKV greift erst ab dem 2. Monat einer Sperrzeit.
Ist bei der Eigenkündigung nachweislich ein neuer Job ernsthaft in Aussicht, würde die Arbeitsagentur wahrscheinlich keine Sperrzeit verhängen.

Wenn die eigenen Einkünfte 415 EUR pro Monat nicht übersteigen, ist die Familienversicherung eine Alternative, um in die GKV zu gelangen und auch nach Ende der Arbeitslosigkeit gesetzlich versichert zu bleiben.


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