Keine Krankenversicherung ?

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hnatjens
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Keine Krankenversicherung ?

Beitragvon hnatjens » 03.04.2016, 11:36

Hallo,

Wenn man zurzeit kein Job hat und keine Sozialleistungen mehr bezieht oder möchte und auch der Pflichtversicherung des Jobcenters abgemeldet ist, ist man dann nicht mehr KV , trotz Versicherungspflicht ?Die Dame von der AOK meine ich währe nicht versichert auch nicht im Notfall wenn ich mir keine freiwillige Versicherung leisten könnte.

mfg.

j.h

Dipling
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Re: Keine Krankenversicherung ?

Beitragvon Dipling » 03.04.2016, 13:06

Siehe § 188 Abs. 4 SGB V:
"(4) Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, das Mitglied erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt. Der Austritt wird nur wirksam, wenn das Mitglied das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Satz 1 gilt nicht für Personen, deren Versicherungspflicht endet, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllt sind oder ein Anspruch auf Leistungen nach § 19 Absatz 2 besteht, sofern im Anschluss daran das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird."
-> Die Kasse muss die Mitgliedschaft also fortführen, ob sie will oder nicht.

Bei erheblichen Beitragsrückständen greift § 16 Abs. 3a SGB V, der zumindest eine Notversorgung vorschreibt:
"(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden. Das Ruhen tritt nicht ein oder endet, wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches sind oder werden."

Gleichwohl laufen bei fortgesetzter Nichtzahlung Schulden auf; bei freiwilliger Mitgliedschaft kommen jeden Monat mindestens ca. 170 EUR pro Monat hinzu. Die Kasse wird nach einiger Zeit Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Eine Alternative zu diesem Szenario ist z.B. ein Midijob mit mehr als 450 EUR Gehalt, dann ist man für wenige EUR pro Monat pflichtversichert.

hnatjens
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Re: Keine Krankenversicherung ?

Beitragvon hnatjens » 03.04.2016, 14:26

Habe aber nie eine Freiwillige Versicherung abgeschlossen .

Aras
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Re: Keine Krankenversicherung ?

Beitragvon Aras » 03.04.2016, 19:02

Du musst hierzu keinen Vertrag abschließen. Du bist gesetzlich verpflichtet eine Versicherung zu haben auch wenn es "freiwillige Versicherung" heißt. Aufgrund des Gesetzes bist du jetzt freiwillig versichert. Du Kriegst bald einen Brief mit der Bitte um Angaben zu deinen Einkommensverhältnissen.

hnatjens
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Re: Keine Krankenversicherung ?

Beitragvon hnatjens » 04.04.2016, 11:39

es geht nicht um mich sondern um meinen freund der seit 1.62013 vom Jobcenter keine leistungen mehr möchte und sich abgemeldet hatt und seit dem keine Fv abgeschlossen hat und die aok dame meine zu meinem freund die Weiterversicherung ist erst seit dem 01.8.2013 und trift bei ihm nicht ein. da er bereits am 1.6 abgemeldet war. Und die FV möchten die nicht abschließen solange er nicht die beitragschulden bezahlt (vermutlich das er keinen eingeschränkten anspruch hat). Auserdem meinte sie das die 3 monatsfrist abgelaufen ist.

Czauderna
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Re: Keine Krankenversicherung ?

Beitragvon Czauderna » 04.04.2016, 12:40

Hallo,
was fehlt dir noch an Ratschlägen und Hinweisen - du hast im Nachbarforum dein Problem auch eingestellt.
Was ist deine Erwartungshaltung ?
Gruss
Czauderna


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