Hallo,
möchte zum 01.06 selbständiger werden aber in der gesetzliche KK bleiben.
Wie kann ich dann mein Einkommen abschätzen? Wie ich verstanden habe muss ich mit meiner Schätzung immer die gleiche Summe zahlen.
Es kann auch vorkommen, dass ich einige Monate Lücken bei Verdienst habe, wo ich nichts verdiene. Laut Krankenkasse muss ich trotzdem weiter zahlen.
Schätze ich mein monatliches Einkommen zu hoch, bekomme ich keine Erstatung. Ist so auch korrekt?
Ich habe meinen ersten Auftrag (in IT) für 3 Monate. Es kann verlängert werden, kann auch passieren, dass ich paar Monate nichts verdiene.
Kann mir jemand hier paar Tipps geben?
Selbständig und in der GKV.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Selbständig und in der GKV.
Nun ja, bei Selbständigen gibt es Besonderheiten.
Grundsätzlich ist der Höchstbeitrag zu löhnen. Bei Nachweis niedriger Einnahmen unterstellen die Kassen allerdings ein sog. Mindesteinkommen von derzeit 2.178,05 €, egal ob es drunter liegt. Hier würde dann der Beitrag incl. Krankengeldanspruch ca. 393,00 € mtl. betragen.
Bei Grundszuschüssen oder in Härtefälle können unter Umständen nur 1.452,50 € zu Grunde gelegt werden. Hier würde der Beitrag incl. Krankengeldanspruch ca. 262,00 € betragen.
Guckst Du hier:
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/selbststaendige/
Wenn man sich gerade selbständig gemacht hat, dann erfolgt In der Regel die Beitragseinstufung zunächst nur vorläufig. D.h. ggf. überzahlte Beiträge werden erstattet, genau so auch natürlich umgekehrt (Nachzahlung).
Später geht die Kasse immer vom Steuerbescheid aus.
Grundsätzlich ist der Höchstbeitrag zu löhnen. Bei Nachweis niedriger Einnahmen unterstellen die Kassen allerdings ein sog. Mindesteinkommen von derzeit 2.178,05 €, egal ob es drunter liegt. Hier würde dann der Beitrag incl. Krankengeldanspruch ca. 393,00 € mtl. betragen.
Bei Grundszuschüssen oder in Härtefälle können unter Umständen nur 1.452,50 € zu Grunde gelegt werden. Hier würde der Beitrag incl. Krankengeldanspruch ca. 262,00 € betragen.
Guckst Du hier:
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/selbststaendige/
Wenn man sich gerade selbständig gemacht hat, dann erfolgt In der Regel die Beitragseinstufung zunächst nur vorläufig. D.h. ggf. überzahlte Beiträge werden erstattet, genau so auch natürlich umgekehrt (Nachzahlung).
Später geht die Kasse immer vom Steuerbescheid aus.
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