freiwillig GKV Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld?

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Calimero2605
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freiwillig GKV Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld?

Beitragvon Calimero2605 » 06.07.2016, 11:28

Hallo Forum,

meine Frau ist freiwilliges Mitglied der GKV da Sie nur einen Minijob hat und ich Landesbeamter in NRW bin und daher Beihilfeberechtigt und PKV.
Das leidige Thema freiwillig GKV oder PKV bei mir hatte ich vor einigen Jahre bereits in einem anderen Thema in diesem Forum.

Nun ja nun ist es so das wir im Oktober unser zweites Kind erwarten.

Meines Wissens nach hat meine Frau keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die GKV nur wenn das ganze beim Bundesversicherungsamt durchgehe kommt immer das der Antrag abgelehnt würde.

Meine Frage ist hat Sie überhaupt keinen Anspruch weder von der GKV noch vom Bundesversicherungsamt?

Stehen ihr wohl Zuschüsse durch den Arbeitgeber zu? (Im Teilzeitarbeitsgesetzt heißt es das Teilzeitarbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere. https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Ho ... recht.html)

Vielen Dank für eure Hilfe.

Calimero

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Re: freiwillig GKV Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld?

Beitragvon Czauderna » 06.07.2016, 12:16

Hallo,

http://www.bundesversicherungsamt.de/mu ... ionen.html

schau da mal nach unter der Rubrik Mutterschaftsgeld für Mitglieder der GKV ohne Krankengeldanspruch.
Da findest du ein Rundschreiben an alle GKV-Kassen aus dem Jahre 2005

Vielleicht hilft dir das weiter.
Gruss
Czauderna

Calimero2605
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Re: freiwillig GKV Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld?

Beitragvon Calimero2605 » 06.07.2016, 13:13

Mh ich lese das so das Sie doch Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat.

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Re: freiwillig GKV Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld?

Beitragvon Czauderna » 06.07.2016, 14:42

Hallo,
ja, das könnte so sein - mein Rat - das Rundschreiben ausdrucken und damit zur Krankenkasse
Gruss
Czauderna

ratte1
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Re: freiwillig GKV Mutterschutz bzw. Mutterschaftsgeld?

Beitragvon ratte1 » 06.07.2016, 15:23

Hallo Calimero2005,

deine Frau hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Sie erhält das jedoch nicht vom Bundesversicherungsamt, sondern von ihrer Krankenkasse. Vorteil: Es erfolgt keine Beschränkung auf einen Gesamtbetrag von 210,- Euro.

MfG
ratte1


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