Gegeben ist:
ich komme aus Russland, bin seit 1995 in Deutschland, arbeite auch seit 1995 und war die ganze Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (AOK) versichert.
Dieses Jahr wurde die Rente beantragt, und jetzt steht auch, unter anderem, die Frage nach KVdR.
Meine erstmalige Aufnahme der Erwerbstätigkeit wurde ab 1966 bestimmt. Dementsprechend beginnt meine zweite Hälfte der Erwerbstätigkeit 1991. Somit erfühle ich die Bedingungen für KVdR nicht.
Die Frage ist, ob mir die Zeiten vor 1995, als ich noch in Russland gesetzlich krankenversichert war, auch anerkannt werden. Gibt es irgendwelche Gesetze dazu? Oder muss es unbedingt nur die deutsche gesetzliche Krankenversicherung sein? Ich hab mich totgegoogelt, konnte aber leider nix finden

Eventuell auch gleich die zweite Frage, vielleicht hatte jemand Erfahrung:
AOK hatte als das Datum meiner erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit 1966 gesetzt, was eigentlich jeder Wirklichkeit entbehrt.
1965 ging ich nach 9 Klassen Mittelschule auf die Musik-Fachschule (/Berufschule), was ja in Russland/UdSSR als Vorstufe zum Studium an der Musikhochschule absolviert werden musste und muss.
Nach 4 Jahren Studium an der Fachschule ging ich dann auf die Musikhochschule, die ich 1974 abgeschlossen habe.
Mein erster Eintrag in dem Arbeitsbuch/Beschäftigungsnachweis ist auch 1972, als ich mit dem bezahlten Praktikum anfing (die Unterlagen habe ich heute übersetzen und beglaubigen lassen)
Das Studium an der Musik-Fachschule war 100%tig theoretisch geprägt. Wir hatten keine Praxis, wir dürften nicht arbeiten etc. Zählt es denn trotzdem als "auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübte Beschäftigung", was ja in den AOK-Unterlagen als Erwerbstätigkeit bestimmt wird??
Ich verstehe auch nicht ganz, wie ich AOK belegen soll, dass die sowjetischen Musik-Berufschulen/-fachschulen keine auf Erwerb gerichtete Einrichtungen waren, anders als, z.B. in Deutschland...
Lieben Gruss und danke!