Hallo,
ich bin aktives Mitglied einer SHG und kümmere mich um die Finanzierung.
Dazu habe ich die einzeln Krankenkassen angeschrieben und um die entsprechenden Formulare gebeten, unsere Arbeit und Gruppe vorgestellt.
Ich habe mich zunächst auf die Krankenkassen beschränkt, die Bundesweit oder zumindest in dem Bundesland geöffnet sind, in dem sich unsere Graupe befindet.
Ich habe 2 Fragen, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Kann ich auch Anträge/ Anfragen an gesetzliche Krankenkassen richten, die nicht Bundesweit und nicht für das Bundesland zugänglich sind richten, oder hat dies keinen Zweck?
Eine Krankenkasse z.B die Bundesweit geöffnet ist, das Mitgeteilt, das in der Stadt in der sich unsere Gruppe befindet nur ca. 250 Versicherte von Ihnen wohnen und damit eine Förderung nicht möglich ist.
Die andere Frage betrifft die PKV, da wir auch Mitglieder haben die PKV Versichert sind, stelle ich beim Verband der PKV eine Antrage auf Förderung, hier wurde mir mitgeteilt, das die PKV schon große Projekte fördert und daher eine Förderung nicht möglich ist.
Das finde ich unfair, denn die PKV Versicherten, bekommen die Förderung der Selbsthilfe ja dann ohne Gegenleistung von den Gesetzlich Krankenversicherten.
Ist denn die PKV nicht auch nach § 20h SGB V verpflichtet die Selbsthilfeförderung zu betreiben?
Selbthilfeförderung gemäß § 20h SGB V
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Selbthilfeförderung gemäß § 20h SGB V
Hallo,
ich selbst bin da nicht im Thema drinnen, aber vielleicht hilft dir das etwas - so wie ich es sehe Ländersache.
http://gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de/
Gruss
Czauderna
ich selbst bin da nicht im Thema drinnen, aber vielleicht hilft dir das etwas - so wie ich es sehe Ländersache.
http://gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de/
Gruss
Czauderna
Re: Selbthilfeförderung gemäß § 20h SGB V
Hallo,
besten Dank.
Die Frage wäre, ob der § 20h SGB V auch die PKV betrifft, oder ob man sich dort wie mitgeteilt wurde nicht der Föderungspflicht unterliegt.
Eine diesbezügliche Anfrage beim Bundesministerium für Gesundheit brachte keine Antwort, daher dachte ich, versuche mal hier im Forum an Informationen zu kommen.
besten Dank.
Die Frage wäre, ob der § 20h SGB V auch die PKV betrifft, oder ob man sich dort wie mitgeteilt wurde nicht der Föderungspflicht unterliegt.
Eine diesbezügliche Anfrage beim Bundesministerium für Gesundheit brachte keine Antwort, daher dachte ich, versuche mal hier im Forum an Informationen zu kommen.
Re: Selbthilfeförderung gemäß § 20h SGB V
Hallo,
meines Wissens nach - "nein", denn das SGB gilt grundsätzlich nur für GKV-Kassen.
Gruss
Czauderna
meines Wissens nach - "nein", denn das SGB gilt grundsätzlich nur für GKV-Kassen.
Gruss
Czauderna
Re: Selbthilfeförderung gemäß § 20h SGB V
Danke.
Müsste es dann aber nicht für die PKV ein ähnliches Rechtsvorschrift geben?
Denn wir haben auch Mitglieder aus der PKV und es wäre ja ungerecht, diese auf Dauer mit Mitteln der Solidargemeinschaft zu Versorgen.
Müsste es dann aber nicht für die PKV ein ähnliches Rechtsvorschrift geben?
Denn wir haben auch Mitglieder aus der PKV und es wäre ja ungerecht, diese auf Dauer mit Mitteln der Solidargemeinschaft zu Versorgen.
Re: Selbthilfeförderung gemäß § 20h SGB V
Hallo Jordon,
das SGB gilt nicht für die PKV. Mir ist keine vergleichbare Vorschrift für die PKV bekannt. Ggf. direkt beim PKV-Verband
nachfragen.
https://www.pkv.de/
Oder ggf. bei den nicht-GKV-Versicherten SHG-Mitgliedern eine Umlage erheben.
Gruß
RHW
das SGB gilt nicht für die PKV. Mir ist keine vergleichbare Vorschrift für die PKV bekannt. Ggf. direkt beim PKV-Verband
nachfragen.
https://www.pkv.de/
Oder ggf. bei den nicht-GKV-Versicherten SHG-Mitgliedern eine Umlage erheben.
Gruß
RHW
Re: Selbthilfeförderung gemäß § 20h SGB V
Hallo,
besten dan.
An den Verband habe ich schon geschrieben, Antwort keine Förderungsmöglichkeit.
besten dan.
An den Verband habe ich schon geschrieben, Antwort keine Förderungsmöglichkeit.
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