Rückwirkende Änderung von GKV zu PKV; Rauswurf aus GKV

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*Miamaria*
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Rückwirkende Änderung von GKV zu PKV; Rauswurf aus GKV

Beitragvon *Miamaria* » 31.08.2016, 14:34

Sehr geehrte Damen und Herren,

im April 2016 habe ich mein Referendariat (Lehramt) beendet und zu Mai 2016 eine Stelle (<20 Std./Woche) als wiss. Hilfskraft an der Uni übernommen.
Mein Wunsch war es, von der PKV in die GKV zu wechseln. Entgegen der anfangs intendierten Pflichtversicherung, die ich auch bei meinem ersten Antrag bei der Barmer angekreuzt habe, bot mir die Mitarbeiterin der Barmer eine freiwillige Versicherung bei ihnen an. Nach einiger Zeit rief sie an und bot mir doch eine Pflichtversicherung an, da mich das LBV als versicherungspflichtig gemeldet habe. Dies wurde anscheinend im Folgenden vom LBV storniert, jedoch im Vorfeld (Mai/Ende Juli) von der Barmer mittels Mitgliedsbescheinigung bestätigt.

Nun nach 4 Monaten sagte die Barmer auch meine Frage hin, dass ich nie das Recht auf eine gesetzliche Versicherung gehabt hätte, sie mir nun alle Arztrechnungen in Rechnung stellen und ich dies mit der PKV rückwirkend klären solle. Die PKV lief die letzten Monate auf Anwartschaft.

Inwieweit darf die Barmer an dieser Stelle diese rückwirkenden Änderungen einleiten, wenn doch - zumindest zum Teil - der Fehler auch auf ihrer Seite liegt? Schließlich haben sie mir neben der Pflichtversicherung auch die freiwillige Versicherung angeboten, die nach ihrer jetzigen Aussage ja auch nie hätte gegeben werden dürfen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
M. E.

Czauderna
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Re: Rückwirkende Änderung von GKV zu PKV; Rauswurf aus GKV

Beitragvon Czauderna » 31.08.2016, 17:21

Hallo,
so wie geschildert steht meiner Meinung nach fest, dass die GKV Kasse keine freiwillige Versicherung hätte anbieten dürfen - weil dies rechtlich nicht zulässig ist. Die Anmeldung als Krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erfolgte offenbar irrtümlich durch den Arbeitgeber und wurde wieder storniert. Soweit so gut. bzw. schlecht, denn eine Mitgliedschaft bei der Barmer konnte deshalb nicht zustande kommen. Die Frage ist nun, wann hat dich dein Arbeitgeber bzw. die Barmer erstmals darüber informiert, dass das mit der Anmeldung bzw. der Mitgliedschaft nicht gehen würde ?.
Wie auch immer, meiner Meinung nach konnte die Barmer gar nicht anders handeln, denn es liegt keine gültige Anmeldung seitens des Arbeitgebers vor.
Das "Angebot" seinerzeit für eine freiwillige Mitgliedschaft in mündlicher Form war unzulässig - daraus ein Recht auf Herstellung einer Mitgliedschaft abzuleiten ist meiner Meinung nach abwegig.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Re: Rückwirkende Änderung von GKV zu PKV; Rauswurf aus GKV

Beitragvon Rossi » 01.09.2016, 08:51

Du hast damals die PKV gekündigt bzw. in eine Anwartschaft umgewandelt.

Dies ist nur möglich, wenn Du eine schriftliche Bestätigung der GKV bekommen hast, dass Du dort versichert bist. Diese Bescheinigung würde ich mir näher ansehen, was dort drinne steht. Ggf. kann man hieraus Ersatzansprüche gegenüber der GKV basteln. Denn wenn es sich hierbei um einen sog. Verwaltungsakt handelt, dann ist die Kasse daran gebunden und zwar solange, wie der Verwaltungsakt nicht von der Kasse zurückgenommen wird. Mit Sicherheit nicht per Telefon (Rücknahme eines schriftlichen Verwaltungsaktes), sondern nur schriftlich. Ferner sind bestimmte gesetzliche Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen.

Auf der anderen Seite gibt es für solche speziellen Fälle eine Wiederaufnahmeverpflichtung der PKV (vgl. § 5 Abs. 9 SGB V). Wenn der Versicherungsvertrag in der PKV schon 5 Jahre bestanden hat und keine Mitgliedschaft in der GKV begründet wurde, dann lebt der alte Vertrag nahtlos wieder auf.


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