Ich bin bei einer GKV freiw. versichert (selbst. Handw.) und seit Anfang des Jahres mit KG Anspruch ab der 7. Woche wegen zwei versch. gesundh. Probleme krankgeschrieben.
Das KG wurde anhand des St.-Bescheides 2014 berechnet. Mittlerweilen habe ich mein Geschäft aufgegeben, da wegen des einen gesundh. Problems meine private BU Rente bewilligt wurde und auch schon monatlich gezahlt wird.
Hier meine Fragen:
- Darf ich Krankengeld und meine private BU Rente erhalten? (keine betr. Altersvorsorge o.so)
Es gibt wohl ein rechtskäftiges Urteil (S 1 KR 54/11) kann man sich darauf verlassen ?
- Wenn ich irgendwann nicht mehr krankgeschrieben bin, muss ich ja wieder KK Beitäge zahlen. Zahle ich diese aus der monatlichen priv. BU Rente oder aus dem zwischenzeitlich vorliegendem neuen St. Bescheid 2015 ?
- Einkommen 2015 und BU Rente liegen beide unter der Mindestbemessungsgrenze
(z.Z 2178,75 EUR/Mon.) Sollte ich aus der Rente zahlen müssen, wird dann auch hier die Mindestbemessungsgrenze zu Grunde gelegt ?
- Wenn ich ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis beginne (teilzeit), wo vom Arbeitgeber Sozialvers.- Beiträge abgeführt werden, bleibt meine private BU Rente dann von der Beitragszahlung unberührt und steht mir in voller Höhe zur Verfügung?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten
Freiw. versichert - BU Rente - Beitragsberechnung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Freiw. versichert - BU Rente - Beitragsberechnung
- Darf ich Krankengeld und meine private BU Rente erhalten? (keine betr. Altersvorsorge o.so)
Es gibt wohl ein rechtskäftiges Urteil (S 1 KR 54/11) kann man sich darauf verlassen ?
- Wenn ich irgendwann nicht mehr krankgeschrieben bin, muss ich ja wieder KK Beitäge zahlen. Zahle ich diese aus der monatlichen priv. BU Rente oder aus dem zwischenzeitlich vorliegendem neuen St. Bescheid 2015 ?
Wenn nicht mehr selbstständig, dann nicht mehr aus den Gewerbeeinnahmen aus STB 2015; jedoch aus allen anderen Einnahmen
die dann vorhanden sind. also z.B. private BU-Rente , möglicherweise auch noch aus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
aus STB 2015. Jedoch nicht mehr aus Gewerbe aus STB 2015. Mit der Gewerbeabmeldung ist die Einnahme Gewerbe beitragsrechtlich
gaaaanz entfallen.
- Einkommen 2015 und BU Rente liegen beide unter der Mindestbemessungsgrenze
(z.Z 2178,75 EUR/Mon.) Sollte ich aus der Rente zahlen müssen, wird dann auch hier die Mindestbemessungsgrenze zu Grunde gelegt ?
nicht mehr 2178,75 EUR, denn dies ist die Mindestbemessungsgrenze (Du kennst Dich mit den Worten aber schon gut aus), sonder
es gilt dann die Mindestbemessungsgrenze für "sonstige" Personen, die beträgt 968,33 EUR. Wenn die BU höher als 968,33 wird natürlic
daraus berechnet
- Wenn ich ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis beginne (teilzeit), wo vom Arbeitgeber Sozialvers.- Beiträge abgeführt werden, bleibt meine private BU Rente dann von der Beitragszahlung unberührt und steht mir in voller Höhe zur Verfügung?
Bei Versicherungspflicht: KEINE Beitragspflicht der privaten BU Rente
Es gibt wohl ein rechtskäftiges Urteil (S 1 KR 54/11) kann man sich darauf verlassen ?
- Wenn ich irgendwann nicht mehr krankgeschrieben bin, muss ich ja wieder KK Beitäge zahlen. Zahle ich diese aus der monatlichen priv. BU Rente oder aus dem zwischenzeitlich vorliegendem neuen St. Bescheid 2015 ?
Wenn nicht mehr selbstständig, dann nicht mehr aus den Gewerbeeinnahmen aus STB 2015; jedoch aus allen anderen Einnahmen
die dann vorhanden sind. also z.B. private BU-Rente , möglicherweise auch noch aus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
aus STB 2015. Jedoch nicht mehr aus Gewerbe aus STB 2015. Mit der Gewerbeabmeldung ist die Einnahme Gewerbe beitragsrechtlich
gaaaanz entfallen.
- Einkommen 2015 und BU Rente liegen beide unter der Mindestbemessungsgrenze
(z.Z 2178,75 EUR/Mon.) Sollte ich aus der Rente zahlen müssen, wird dann auch hier die Mindestbemessungsgrenze zu Grunde gelegt ?
nicht mehr 2178,75 EUR, denn dies ist die Mindestbemessungsgrenze (Du kennst Dich mit den Worten aber schon gut aus), sonder
es gilt dann die Mindestbemessungsgrenze für "sonstige" Personen, die beträgt 968,33 EUR. Wenn die BU höher als 968,33 wird natürlic
daraus berechnet
- Wenn ich ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis beginne (teilzeit), wo vom Arbeitgeber Sozialvers.- Beiträge abgeführt werden, bleibt meine private BU Rente dann von der Beitragszahlung unberührt und steht mir in voller Höhe zur Verfügung?
Bei Versicherungspflicht: KEINE Beitragspflicht der privaten BU Rente
Re: Freiw. versichert - BU Rente - Beitragsberechnung
sorry, dass ich meine Antworten nicht so schön optisch darstellen konnte
zu Punkt 1 hatte ich noch nicht geantwortet.
dazu eine Frage: was heißt: Geschäft aufgegeben.
Wurde Gewerbe abgemeldet ???
Was mich auch noch interessiert: bekommst Du derzeit Krankengeld, was aus STB 2014 berechnet wird.
Liegst Du mit Deinen Einnahmen aus STB 2014 unter oder über 2178,75 EUR.
Bist Du derzeit vollständig beitragsfrei oder werden teilweise Beiträge berechnet (aus der privaten BU-Rente)
oder aus der Differenz der tatsächlichen Einnahmen aus Gewerbe (wenn unterhalb 2178,75) zur derzeitigen Mindeststufe.
Tja: mit Gegenfrage hattest Du wohl nicht gerechnet. Dann auch noch so schwere.
Zum Krankengeld kommt danach ne Antwort.
zu Punkt 1 hatte ich noch nicht geantwortet.
dazu eine Frage: was heißt: Geschäft aufgegeben.
Wurde Gewerbe abgemeldet ???
Was mich auch noch interessiert: bekommst Du derzeit Krankengeld, was aus STB 2014 berechnet wird.
Liegst Du mit Deinen Einnahmen aus STB 2014 unter oder über 2178,75 EUR.
Bist Du derzeit vollständig beitragsfrei oder werden teilweise Beiträge berechnet (aus der privaten BU-Rente)
oder aus der Differenz der tatsächlichen Einnahmen aus Gewerbe (wenn unterhalb 2178,75) zur derzeitigen Mindeststufe.
Tja: mit Gegenfrage hattest Du wohl nicht gerechnet. Dann auch noch so schwere.
Zum Krankengeld kommt danach ne Antwort.
Re: Freiw. versichert - BU Rente - Beitragsberechnung
Hallo Heinrich,
vielen Dank für`s schnelle Antworten. Mit Gegenfragen hab ich kein Problem, da ich ja auch möglichst die richtigen Antworten bekommen möchte.
Also hier die Antworten:
- ja, Gewerbe wurde abgemeldet
- KG Bezug seit der 7. Woche aus STB 2014
- Einnahmen aus STB 2014 über 2178,75 EUR
- bin bei KG Bezug vollständig beitragsfrei, von BU Rente weiß KK noch nichts, ist ja auch eine private und keine gesetzliche BU. Ich denke die Info an die KK reicht, wenn ich wieder Beitäge zahlen muss.
vielen Dank für`s schnelle Antworten. Mit Gegenfragen hab ich kein Problem, da ich ja auch möglichst die richtigen Antworten bekommen möchte.
Also hier die Antworten:
- ja, Gewerbe wurde abgemeldet
- KG Bezug seit der 7. Woche aus STB 2014
- Einnahmen aus STB 2014 über 2178,75 EUR
- bin bei KG Bezug vollständig beitragsfrei, von BU Rente weiß KK noch nichts, ist ja auch eine private und keine gesetzliche BU. Ich denke die Info an die KK reicht, wenn ich wieder Beitäge zahlen muss.
Re: Freiw. versichert - BU Rente - Beitragsberechnung
ich berichtet mal von vielen Jahren beruflicher Erfahrung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
Vielfach "vergessen" Menschen, die Änderungen ihrer Einnahmen mitzuteilen.
Ich habe auch noch niemand erlebt, der während des Krankengeldbezug dann den Erhalt einer BU-Rente (privat oder gesetzliche Unfallversicherung)
mitteilte.
Rechtlich gesehen bist Du aber dazu verpflichtet, dies mitzuteilen. Daraus müssen dann auch Beiträge berechnet werden.
Wennn Du es nicht machst, kannst Du mit einer Nachberechnung rechnen. Du denkst also FALSCH. Was Du mit dieser INFO anfängst, musst Du selbst entscheiden. Später aber nicht jammern.
Zum Krankengeld schreibe ich gesondert
Vielfach "vergessen" Menschen, die Änderungen ihrer Einnahmen mitzuteilen.
Ich habe auch noch niemand erlebt, der während des Krankengeldbezug dann den Erhalt einer BU-Rente (privat oder gesetzliche Unfallversicherung)
mitteilte.
Rechtlich gesehen bist Du aber dazu verpflichtet, dies mitzuteilen. Daraus müssen dann auch Beiträge berechnet werden.
Wennn Du es nicht machst, kannst Du mit einer Nachberechnung rechnen. Du denkst also FALSCH. Was Du mit dieser INFO anfängst, musst Du selbst entscheiden. Später aber nicht jammern.
Zum Krankengeld schreibe ich gesondert
Re: Freiw. versichert - BU Rente - Beitragsberechnung
Ok, das heißt ich bekomme mein Krankengeld und muss, obwohl ich während der KG Zahlung von der Beitragszahlung befreit bin, Beiträge aus der priv. BU Rente an die KK zahlen? Oder sehe ich das jetzt auch falsch.
Re: Freiw. versichert - BU Rente - Beitragsberechnung
korrekt
nur die Beiträge aus den Einkünften der Selbstständigkeit sind beitragsfrei.
alles andere ist beitragspflichtig
nur die Beiträge aus den Einkünften der Selbstständigkeit sind beitragsfrei.
alles andere ist beitragspflichtig
Re: Freiw. versichert - BU Rente - Beitragsberechnung
....mit meinem bisherigen Beitragssatz? oder kann man hier jetzt auch den günstigeren Beitragssatz ohne KG Anspruch wählen. Diesen würde ich dann sowieso nehmen wenn ich dauerhaft aus der BU Beiträge zahlen muss.
Re: Freiw. versichert - BU Rente - Beitragsberechnung
es gibt den ermäßigten Beitragssatz für Versicherungen ohne Anspruch auf KG
es gibt den allgemeinen Beitragssatz für Versicherung MIT Anspruch auf KG
Du hast eine Versicherung MIT Anspruch auf KG. Daher ist auch die BU-Rene (auch wenn Du daraus kein KG beziehen kannst)
mit dem allgmeinen Beitragssatz anzuwenden. Dieser ist 0,6 % höher als der ermäßigten Beitragssatz...
und wenn jetzt die Frage kommt, ob dies nicht ungerecht ist. Ja
Dann sage ich immer, dass alle Rentner , auch alle versicherungspflichtigen Rentner (die ja auch kein Anspruch auf KG haben)
aus der Rente den allgemeinen Beitragssatz haben
auch das finde ich persönlich ungerecht.
Ist aber so gesetzliche geregelt und höchstrichterlich entschieden.
es gibt den allgemeinen Beitragssatz für Versicherung MIT Anspruch auf KG
Du hast eine Versicherung MIT Anspruch auf KG. Daher ist auch die BU-Rene (auch wenn Du daraus kein KG beziehen kannst)
mit dem allgmeinen Beitragssatz anzuwenden. Dieser ist 0,6 % höher als der ermäßigten Beitragssatz...
und wenn jetzt die Frage kommt, ob dies nicht ungerecht ist. Ja
Dann sage ich immer, dass alle Rentner , auch alle versicherungspflichtigen Rentner (die ja auch kein Anspruch auf KG haben)
aus der Rente den allgemeinen Beitragssatz haben
auch das finde ich persönlich ungerecht.
Ist aber so gesetzliche geregelt und höchstrichterlich entschieden.
Re: Freiw. versichert - BU Rente - Beitragsberechnung
Gut, soweit verständlich, wenn auch ungerecht. Eine große Ungerechtigkeit habe ich leider schon mit meiner KK erlebt, wie sich die KK gezahltes KG oder auch in dieser Zeit entgangene Beitragszahlungen (ich bezeichne es für mich einfach mal so) durch eine Hintertür teilweise wieder zurückholt. Das grenzt in meinen Augen fast schon an Abzocke….da blieb selbst meinem Steuerberater der Mund offen stehen, wie die KK dies handhabt.
Wenn Du noch eine Antwort auf meine Frage zum KG hast (1.Frage), wär ich Dir sehr dankbar.
Wenn Du noch eine Antwort auf meine Frage zum KG hast (1.Frage), wär ich Dir sehr dankbar.
Re: Freiw. versichert - BU Rente - Beitragsberechnung
ich habe einen Teil Deiner Frage zum Krankengeld
bei Kassenleistungen
eingestellt.
Stell doch den Rest der Frage auch noch dort ein
bei Kassenleistungen
eingestellt.
Stell doch den Rest der Frage auch noch dort ein
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