Leistungsanspruch ruht - oder doch nicht ?

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mariusT
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Leistungsanspruch ruht - oder doch nicht ?

Beitragvon mariusT » 05.09.2016, 20:44

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem:

Meine Krankenkasse IKK Classic fordert von mir knapp 7000€. Ich war nach Studium ALG 2 Empfänger, bin nach ein paar Monaten zu meinem Vater gezogen, Bedarfsgemeinschaft wurde unterstellt, was natürlich lächerlich einfach zu widerlegen ist, aber ich hab mich nicht weiter drum gekümmert, ALG2 gabs dann nicht mehr, hab mich auch nicht mehr drum gekümmert. Zu dem Zeitpunkt war ich knapp 25. Dann ist die Familienversicherung ausgelaufen mit meinem Geburtstag, hab weiter schleifen lassen.
Nach ein paar Monaten hab ich mich dann tatsächlich entschlossen die Angelegenheit mit dem Amt zu klären und bekam dann auch wieder Leistungen.

Für den Zeitraum dazwischen wurde ich dann nachträglich zwangsweise freiwillig versichert. Angesetzt wurden die Höchstbeiträge da ich es nicht für nötig hielt irgendwelche Konversation mit der Krankenkasse zu führen. Irgendwann kam auch die Mitteilung, dass mein Leistungsanspruch ruht.


Ich hab dann im März eine 400€ Stelle angenommen, mit Billigung des Amtes, ALG2 lief aber im April aus und ich hab es nicht verlängert, weil ich wusste, dass der Job zur Teilzeitstelle wird. Seit Juni bin ich also durch meinen Arbeitgeber gesetzlich versichert.

Mich irritiert das etwas, da dies bedeutet, dass mein Arbeitgeber seine KV-Beiträge für fast nichts bezahlt.
Außerdem lese ich immer nur etwas von Beitragsschulden für freiwillig Versicherte. Für Gesetzlich Versicherte mit Lohnabrechnung vom Arbeitgeber dürfte es ja theoretisch garkeine Beitragsschulden geben (zumindest nicht in Verbindung mit dem Arbeitnehmer, da der Arbeitgeber ja abführt). Und ich bin ja Gesetzlich Versicherter Ich schätze ich bin ein Sonderfall ( Keine Frage [-o< :mrgreen: )


Für jede Hilfe bin ich dankbar

heinrich
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Re: Leistungsanspruch ruht - oder doch nicht ?

Beitragvon heinrich » 05.09.2016, 22:15

geh hin und sag denen, dass Du ***** gebaut hast.

Jetzt willst Du dann auch Raten zahlen. Frag nach Ratenzahlung.
Du musst es auch tun.

UND nicht wieder um nix kümmern.

Bei einer genehmigten Ratenzahlung: wieder VOLLE Leistungsansprüche

mariusT
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Re: Leistungsanspruch ruht - oder doch nicht ?

Beitragvon mariusT » 06.09.2016, 00:25

Hallo Heinrich, Danke dir für die schnelle Antwort.

Es ist absolut ausgeschlossen das ich jemals das Geld zurückzahle, hab auch schon den Finger gehoben. Bei 50€ im Monat (was hart an der Grenze ist) wäre ich 11,6 Jahre mit der Abzahlung beschäftigt, ohne neue Zinsen und Säumniszuschläge.
Die KK wird sich da 99% nicht drauf einlassen (meint auch mein Schuldenberater), aber wenn sonst nix bleibt, wäre es einen Versuch wert.


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