Status nach Ende Selbstständigkeit, dann Arbeitslos

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krankhaft
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Status nach Ende Selbstständigkeit, dann Arbeitslos

Beitragvon krankhaft » 12.09.2016, 18:15

Hallo,
welchen Krankenversicherungsstatus hat man wohl nach Ende der Selbstständigkeit/Aufgabe und dann Arbeitslosmeldung, also als Arbeitssuchender ?
Wird man wieder gesetzlich versichert ?

Wenn man dann irgendwann wieder sozialversicherungspflichtig arbeitet, dann ist das ja klar.

Wie lange müsste man arbeiten um den Status "gesetzlich versichert " nicht mehr zu verlieren ?



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Dipling
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Re: Status nach Ende Selbstständigkeit, dann Arbeitslos

Beitragvon Dipling » 12.09.2016, 21:09

Als Arbeitssuchender ohne Arbeitslosengeldbezug ändert sich am Krankenversicherungsstatus nichts - die PKV bleibt zuständig. Zu prüfen ist jedoch, ob eine Familienversicherung bei einem etwaigen GKV-Versicherten Ehegatten in Betracht kommt, also die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Die Erfüllung von Vorversicherungszeiten ist seit Einführung des § 188 Abs. 4 SGB V grundsätzlich nicht mehr erforderlich, um in der GKV bleiben zu können. Theoretisch reicht also z.B. schon ein Tag sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine kurze Zeit der Familienversicherung.


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