Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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aldi110
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon aldi110 » 11.11.2016, 23:09

hallo matteo,

hilft dir das vielleicht?

https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 20216.html

matteo
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 15.11.2016, 12:23

Vielen Dank für den Link, ist aber nichts Neues und gibt die derzeitige Vorschriftenlage wieder.
Folgende gängige Meinungen sind schlichtweg unwahr:
1. Die Krankenkassenbeiträge bemessen sich an der Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Ich z.B. zahle derzeit 765 Euro Kassenbeitrag und es verbleibt mir ca. 200 Euro für Lebenshaltungkosten. Die Beitragsbemessung ist m.E. rechtswidrig da niemand unter das Existenzminimum hinaus ausgesaugt werden darf! Stört die Kasse aber nicht.
2. Wer nichts verdient zahlt auch keine Steuern. Ich zahle hohe Steuern auf das fiktive Einkommen aus dem Steuerbescheid, das ja der Sparkasse gehört und wovon ich nichts zu sehen bekomme.
3. Aus eigener Dummheit in die K... geraten. Das stimmt nicht. Zum Zeitpunkt des Baus meiner Häuser und der Darlehensaufnahmen interessierte sich die Krankenkasse nur für das Arbeitseinkommen. Das auch Beiträge für Einnahmen (und auch Verluste) aus Vermietung und Verpachtung gezahlt werden müssen wurde erst unter der Regierung Schröder erfunden.

Czauderna
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 15.11.2016, 18:34

matteo hat geschrieben:Vielen Dank für den Link, ist aber nichts Neues und gibt die derzeitige Vorschriftenlage wieder.
Folgende gängige Meinungen sind schlichtweg unwahr:
1. Die Krankenkassenbeiträge bemessen sich an der Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Ich z.B. zahle derzeit 765 Euro Kassenbeitrag und es verbleibt mir ca. 200 Euro für Lebenshaltungkosten. Die Beitragsbemessung ist m.E. rechtswidrig da niemand unter das Existenzminimum hinaus ausgesaugt werden darf! Stört die Kasse aber nicht.
Wenn deine Auffassung richtig wäre, dann mache ich sofort Schulden ohne Ende und muss dann keine Krankenversicherung mehr bezahlen weil ja mein Netto-Einkommen für die Tilgung draufgeht. Dass Mieteinnahmen, die auf dem Einkommensteuerbescheid auftauchen beitragspflichtig sind, das ist nicht rechtswidrig !!!
2. Wer nichts verdient zahlt auch keine Steuern. Ich zahle hohe Steuern auf das fiktive Einkommen aus dem Steuerbescheid, das ja der Sparkasse gehört und wovon ich nichts zu sehen bekomme.
Ach ja, warum das denn - ist dem Finanzamt auch egal, dass du über den verbleibenden Rest nicht verfügen kannst weil die Sparkasse ihr Geld wiederhaben will, das sie dir geliehen hat - nei, das Finanzamt bedient sich vorher deiner Brutto-Mieteinnahmen und zieht davon die Steuer ab und genau so verfährt die Krankenkasse auch.
3. Aus eigener Dummheit in die K... geraten. Das stimmt nicht. Zum Zeitpunkt des Baus meiner Häuser und der Darlehensaufnahmen interessierte sich die Krankenkasse nur für das Arbeitseinkommen. Das auch Beiträge für Einnahmen (und auch Verluste) aus Vermietung und Verpachtung gezahlt werden müssen wurde erst unter der Regierung Schröder erfunden.
Da gebe ich dir recht, das konntest du, und nicht nur du allein, nun wirklich nicht voraussehen - allerdings wenn Verluste in der Einkommensteuererklärung auftauchen, dann werden davon keine Krankenversicherungsbeiträge berechnet - eine Verrechnung mit anderen Einkommensarten ist allerdings auch nicht möglich, z.B. Kapitalerträge abzgl. Verluste aus Vermietung.

Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon heinrich » 15.11.2016, 19:22

bei 765 EUR mtl. Beitrag dürfte der Beitrag aus monatlich ca. 4250 EUR berechnet werden

X 12 müsste in Deinem STeuerbescheid unter Einkünfte
aus Verm/Verp und evt. aus Selbstständikgeit

gesamt ein Betrag von ca. 51.000 EUR stehen.

Bei Anniutätendarlehen ist es eben so, dass diese gleich bleibt und die Tilgung zum Ende hin immer höher wird.

ABER: Du kannst doch nicht von allen anderen Beitragszahlern verlangen, dass diese für Dich den Krankenkenkassenbeitrag mitbezahlen,
weil Du Dir gerade ein Haus abbezahlst (tilgst). Dies ist Dein privates Vergnügen. Das können andere nicht für Dich mitfinanzieren.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon dr.kuwano » 16.11.2016, 07:17

Heinrich,

Danke fuer den letzten 3 Saetze. Das bringt es ziemlich genau auf den Punkt.

matteo
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 17.11.2016, 09:25

heinrich hat geschrieben:ABER: Du kannst doch nicht von allen anderen Beitragszahlern verlangen, dass diese für Dich den Krankenkenkassenbeitrag mitbezahlen, weil Du Dir gerade ein Haus abbezahlst (tilgst). Dies ist Dein privates Vergnügen. Das können andere nicht für Dich mitfinanzieren.


Kann es sein das ich aus den Beiträgen hier sowas wie Sozialneid heraushöre? Natürlich ist es in diesem Staat einfacher, nichts zu besitzen, sich auf die faule Haut zu legen, und sich von anderen finanzieren zu lassen. Machen ja viele! Aber ihr könnt versichert sein, dass ich es nicht mehr erleben werde, das meine Häuser abbezahlt sind. Dazu müßte ich 120 Jahre alt werden, oder der Herr Draghi beschert uns vorher noch eine fettere Entwertung der Kaufkraft.
Ist wohl etwas o.T. aber ob Vermietung, so ein Vergnügen ist, wie der o.g. Beitragsersteller schreibt:
Ich habe die Grundstücke für die Mietshäuser geerbt, gehen also mit 0 in die Kalkulation ein und dennoch reichen die Mieteinnahmen nicht um die anfallenden Aufwendungen nur für die reinen Bauwerkskosten zu decken. Ich arbeite also dafür, das andere Leute günstig wohnen können.
Das hat was mit unlauterem Wettbewerb zu tun:
Auf der einen Seite hier hat der Bundesgrenzschutz ein paar 100, vom Steuerzahler, finanzierte Wohnungen zum pauschalen Schnäppchenpreis an einen englischen Hegdefond verkauft. Die "bewirtschaften" das nun, indem sie Wohnungen verkaufen, bzw. ausserordentlich günstig vermieten (müssen), weil sie es mit dem Bauunterhalt nicht übertreiben.
Auf der anderen Seite hier hab ich eine Siedlung die ab 1936, auch vom Steuerzahler, für Funktionäre der SA, der SS, und des NS-Lehrerbundes gebaut wurde. Bis 1974 hatte der Staat eine Belegungsbindung. Das heißt es wurde nur an Beamte vermietet. Seitdem sind diese Wohnungen, immer noch im staatlichen Eigentum, und werden auf dem freien Markt für lau angeboten. Es herrscht hier bei uns, einer bayerischen Kleinstadt, ein Überangebot an Mietwohnungen, mit entsprechendem Preisdumping. Bei den kleinen Wohnungen spielt auch das Studentenwerk und andere öffentlich finanzierte Einrichtungen für billige Studentenbuden noch mit. All das war beim Bau meiner Häuser so nicht absehbar, das ich da mietpreislich gezwungen bin bei diesen "Wettbewerbern" mitzuhalten. Sonst wär das ja einfach, die Mieten zu erhöhen um die ganzen Schreihälse zu beglücken.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon aldi110 » 19.11.2016, 15:53

hi,

und was hindert dich daran einen Job zu suchen über den du dann bei der Krankenkasse versichert wärst? Ich denke das wäre die einfachste Lösung deines Problems.

gruß Aldi

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 20.11.2016, 10:46

Hallo Aldi110,
ich denke nicht, dass er das für eine gute Lösung hält - er schreibt von Häusern, nicht von einem Haus und er kennt den Begriff "Sozialneid", da halte ich ihn auch für so clever, dass er auch weiß das dein Vorschlag praktisch das beste wäre, wenn er keine Beiträge für seine Mieteinnahmen
zahlen will - nein, das will er mit Sicherheit nicht.
Gruss
Czauderna

matteo
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 20.11.2016, 18:38

aldi110 hat geschrieben:und was hindert dich daran einen Job zu suchen über den du dann bei der Krankenkasse versichert wärst?

Czauderna hat geschrieben:ich denke nicht, dass er das für eine gute Lösung hält

Immerhin ist das nach nun 5 Jahren in diesem Forum, zu immer der gleichen Thematik, nach vielen Anfeindungen und anderem, der erste brauchbare Tipp.
So schlecht ist die Idee nicht. Ich hab ein kleines Unternehmen, bei dem ich mich als Arbeitnehmer beschäftigen könnte?
Was haltet ihr davon? Arbeitsmäßig würde sich für mich eher wenig ändern. Ich denke mein Arbeitsvertrag müßte nur einem Fremvergleich standhalten?
Kann sein, dass die Krankenkasse k..., wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer derselbe sind?
Andernfalls müßte ich halt woanders arbeiten. Wär kein Problem, auch wenn ich schon 62 bin.
Wieviel müßte ich denn dann verdienen um sozialversicherungspflichtig zu arbeiten?
Hat jemand eventl. noch eine andere Idee?

Czauderna
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 20.11.2016, 19:31

Hallo,
na das wundert mich aber nun wirklich - du kanntest diese Möglichkeit noch gar nicht - kaum zu glauben.
Also, wenn du bisher aufgrund deiner Einnahmen von deiner Kasse nicht als hauptberuflich selbständig eingestuft wurdest, dann genügt schon eine Anstellung ab 451,00 € mtl. um krankenversicherungspflichtig zu werden. Dein Alter spielt keine Rolle, da du schon in der GKV versichert bist.
Natürlich muss die Sache auch rechtlich sicher sein - also, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer identisch sind, dass geht schon mal gar nicht. Für dich kommt eher "andernfalls" in Frage. Du hast neben deinen Häusern auch noch ein "kleines Unternehmen" da verdienst du aber nichts, oder es steht zumindest keine Einnahmen im Einkommensteuerbescheid - denn solche Einnahmen sind auch beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 22.11.2016, 14:27

Czauderna hat geschrieben:genügt schon eine Anstellung ab 451,00 € mtl. um krankenversicherungspflichtig zu werden. Dein Alter spielt keine Rolle, da du schon in der GKV versichert bist.

Wie hoch wär denn bei einer Anstellung zu 451 € die Kranken- und die Rentenversicherung?
Das heißt wieviel müßte mein neuer Arbeitgeber für mich im Monat aufwenden?
Wieviel Lohnsteuer fällt an? Wer kennt sich da aus?
Weiterhin darf ich sicher damit rechnen, dass die 451 € auch auf mein einkommensteurpflichtiges Einkommen angerechnet werden, so das etwa die Häfte das Finanzamt frißt? Bevor ich kein Kalkulationssicherheit habe, mach ich das nicht. Wennn, ist schon wegen dem ganzen Papierkram, der 1.1.2017, als Arbeitsbeginn, geplant.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 22.11.2016, 15:38

Hallo,
das kann man googeln - probiere es mal mit Brutto/Netto-Rechner oder so ähnlich und und du bekommst deine gewünschten Zahlen.
Was die Lohnsteuer aus der eventuellen Beschäftigung betrifft, so kommt das auf deine Steuerklasse an , die anfallende Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 07.01.2017, 19:11

Kurzer Zwischenbericht, nicht das jemand diese Vorgehensweise für eine gute Idee hält:
Genaue Zahlen poste ich wenn die 2017er Forderung meiner Krankenkasse da ist.

Der sog. Midijob, zu 451 Euro brutto, im Monat, ergibt mit eingepreisten Sozialabgaben knapp so 4.100 Euro zusätzlichen Nettoverdienst im Jahr.
Der gesparte Krankenkassenbeitrag (mit Pflegevers.) schlägt mit aktuell (2017) 9.527 Euro zu Buch.
Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich somit um 13.627 Euro, per anno.
Muß dann, für die Einkommensteuer, mit ca. 6000 Euro versteuert werden.
Kurzum, ich muß den gesparten Kassenbeitrag ans Finanzamt zahlen.
Und oho, ich muß die mit dem Midijob sauer verdienten monatlichen 341 Euro mit 500 Euro zusätzlicher monatlicher Einkommensteuer versteuern.
Das muß man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen was das für ein Unsinn ist.

Was bleibt:
Diese rechtwidrige Beitragsbemessung durch die Kassenlobby.
So spielt es z.B. keinerlei Rolle wieviele unterhaltspflichtige Kinder der Versicherungsnehmer hat.
Auch ist es der Kasse wurscht, ob aus anderen Einkunftsarten negatives Einkommen generiert wird.
Auch uninteressant, wie weit das verbleibende Resteinkommen zum Lebensunterhalt ausreicht, oder ob der pfändungssichere, gesetzlich garantierte, Satz des Existenzminimums unterschritten wird.

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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon Czauderna » 07.01.2017, 19:19

Hallo,
wenn die Kasse rechtswidrig gehandelt hat in deinem Beispiel, warum hatte dann der Rechtsweg keinen Erfolg oder anders gefragt - du bist mit Sicherheit kein Einzelfall, wieso wird diese "Rechtswidrigkeit" nicht von den SG. erkannt und abgestellt ?.
Vielleicht aus dem Grund, dass die Kassen hier doch nicht gegen geltendes Recht verstoßen ?
Gruss
Czauderna

matteo
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Re: Beitragsentlastung/Einnahmen Vermietung

Beitragvon matteo » 10.01.2017, 17:04

Czauderna hat geschrieben:wieso wird diese "Rechtswidrigkeit" nicht von den SG. erkannt und abgestellt ?. Vielleicht aus dem Grund, dass die Kassen hier doch nicht gegen geltendes Recht verstoßen ?


Ich habe weder den Nerv, noch die finanziellen Mittel, mit der Krankenkassenlobby eine juristisches Schlacht auszutragen.
Wahrscheinlich hast Du Recht, und die Herren haben sich das Gesetz gleich so schnitzen lassen, dass es nicht so einfach aushebelbar ist.
Nach meiner Kenntnis unseres Rechtssystems käme nach langen Jahren Streit sowieso nur ein Kompromiss, sprich "Vergleich" heraus.

Was ganz sicher einer höhergerichtlichen Überprüfung nicht standhalten dürfte, ist der Umstand, dass es für die Ermittlung des Kassenbeitrags wurscht ist, ob einer 1 Kind, oder so wie ich, 5 unterhaltspflichtige Kinder hat. Das einfach die höchste Zahl im Steuerbescheid genommen wird, multipliziert mit Faktor, und fertig, das ist rechtswidrig.
Auch die Reihenfolge der Zahlungspflichten ist fragwürdig: Finanzamt und Krankenkasse hat oberste Priorität. Alles andere kommt danach!

Heute hatte ich den 2017-er Beitragsbescheid im Briefkasten:
Unter "Hinweise zur Berechnung" steht: ...wurde die Beitragsbemessungsgrenze vom Gesetzgeber ab dem 01.01.2017 auf 4.350 Euro festgesetzt.
Aha, SoSo, nicht etwa doch vom gkv-Spitzenverband und eine Behörde hats abgenickt?

Krankenversicherung: 656,85 Euro
Pflegeversicherung: 110,93 Euro ergibt zusammen 767,78 Zahlbetrag, also 9.214 Euro für 2017.
Da fällt mir nix mehr zu ein.

Auf dem Anschreiben steht noch, dass die Pflege verbessert wurde, und deshalb auch teurer wird. Aber dieses traurigen Thema ist hier o.T..


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