Hallo zusammen,
meine Eltern möchten mir mein Erbe vorzeititg auszahlen, und zwar in monatlichen Summen.
Dies bringt mich zur Überlegung, aus dem Arbeitsleben auszusteigen.
Nun meine Frage:
Ich wäre dann ja freiwillig versichert in der GKV. Würde die monatliche Schenkung als Einkommen gewertet? Ein Erbe ja nicht, aber die monatliche Summe als Schenkung?
Danke und Gruß, die durchhalterin
Schenkung in monatlicher Form - GKV Beitrag
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Re: Schenkung in monatlicher Form - GKV Beitrag
Hallo,
ich meine - ja - wird als lfd. Einkommen, das zum Bestreiten des Lebensunterhalts dient angesehen -
1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der
Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, sind entsprechend den für die Sachbezüge geltenden Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Die Einnahmen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen; eine die beitragspflichtigen Einnahmen mindernde Berücksichtigung von Zwecksetzungen einzelner Einnahmen findet nicht statt.
Textpassage stammt aus den Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte in der GKV.
Gruss
Czauderna
ich meine - ja - wird als lfd. Einkommen, das zum Bestreiten des Lebensunterhalts dient angesehen -
1) Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der
Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen. Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, sind entsprechend den für die Sachbezüge geltenden Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Die Einnahmen sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzugrenzen; eine die beitragspflichtigen Einnahmen mindernde Berücksichtigung von Zwecksetzungen einzelner Einnahmen findet nicht statt.
Textpassage stammt aus den Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte in der GKV.
Gruss
Czauderna
Re: Schenkung in monatlicher Form - GKV Beitrag
[quote="Czauderna"alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung zugrunde zu legen.[/quote]
Dazu hätt ich eine Verstehensfrage:
....die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können....
Was ist, so wie in meinem Fall, mit Einnahmen, die an Gläubiger, wie etwa Banken oder Sparkassen abgetreten sind, und schon deshalb nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen?
....Beitrag, bemißt sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds hab ich gelesen?
Hätte ich eine Chance beim Sozialgericht unter Berufung auf den o.g. Passus, oder würde das gleich abgelehnt?
Dazu hätt ich eine Verstehensfrage:
....die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können....
Was ist, so wie in meinem Fall, mit Einnahmen, die an Gläubiger, wie etwa Banken oder Sparkassen abgetreten sind, und schon deshalb nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen?
....Beitrag, bemißt sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds hab ich gelesen?
Hätte ich eine Chance beim Sozialgericht unter Berufung auf den o.g. Passus, oder würde das gleich abgelehnt?
Re: Schenkung in monatlicher Form - GKV Beitrag
Hallo,
nein, hättest du nicht, meiner Meinung nach, da es sich doch um Einkommen von dir handelt, dass du aber zu anderen Zwecken weiterverwendest und das Tilgen von Schulden gehört auch zur Deckung des Lebensunterhaltes im weitläufigen Sinn, meine ich, aber ich bin kein Jurist.
Gruss
Czauderna
nein, hättest du nicht, meiner Meinung nach, da es sich doch um Einkommen von dir handelt, dass du aber zu anderen Zwecken weiterverwendest und das Tilgen von Schulden gehört auch zur Deckung des Lebensunterhaltes im weitläufigen Sinn, meine ich, aber ich bin kein Jurist.
Gruss
Czauderna
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